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KI in der Strafverfolgung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen 

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Das von Polizei und Justiz auszuwertende Datenvolumen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Allein in Niedersachsen stieg die Menge der untersuchten digitalen Daten von rund 5,6 Millionen Gigabyte im Jahr 2019 auf nahezu 8,5 Millionen im Jahr 2023. Diese Entwicklung verdeutlicht die wachsenden Herausforderungen für die Ermittlungsbehörden: Ermittlungsverfahren beruhen in erheblichem Umfang auf digitalen Beweismitteln, deren Sichtung und Analyse immer zeitintensiver werden. Dies führt mitunter zu erheblichen Verzögerungen im Ermittlungsverfahren. 

Um diesem Problem zu begegnen, setzen Bund und Länder verstärkt auf neue digitale Infrastrukturen. Besonders relevant sind derzeit zwei Projekte: Niedersachsen erprobt eine Beweismittelcloud, die digitale Beweismittel speichert und mit künstlicher Intelligenz auswertet. Bund und Länder bauen parallel eine bundeseinheitliche Justizcloud auf. Für Unternehmen und Verteidiger ergeben sich daraus allerdings neue rechtliche und praktische Herausforderungen. 

Die größte Veränderung liegt nicht in der Technik selbst, sondern in der Verschiebung des Wissensvorsprungs. Wer Massendaten mit KI-gestützten Werkzeugen strukturieren, durchsuchen und analysieren kann, gewinnt einen erheblichen Informationsvorteil. Wenn die Verteidigung auf diese Entwicklung keine Antwort findet, entscheidet künftig zunehmend die Auswertungslogik der Ermittlungsbehörden darüber, welcher Ausschnitt eines Datenbestands überhaupt zum Gegenstand des Tatvorwurfs wird. 

Beweismittelcloud und Justizcloud: Zwei unabhängige Projekte 

Die beiden Vorhaben betreffen unterschiedliche Ebenen. Die Justizcloud bildet die digitale Infrastruktur der Justiz, von der elektronischen Akte bis zum gemeinsamen Fachverfahren der Gerichte. Bund und Länder haben dazu eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die durch das Bundesjustizministerium am 7. Januar 2026 bekannt gegeben wurde. Beschlossen worden war das Vorhaben bereits auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel am 28. November 2024. Eine erste lauffähige Version soll bis Anfang 2027 an Gerichten in drei Ländern laufen, der Aufbaustab sitzt in Baden-Württemberg. Die zugrunde liegende Machbarkeitsstudie kalkuliert eine Investition von 72 bis 87 Millionen Euro über sechs Jahre, finanziert zunächst über eine Anschubfinanzierung des Bundes aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz

Die Beweismittelcloud dient hingegen als zentrale Speicherstelle digitaler Beweismittel. Sie speichert, hasht und analysiert digitale Beweismittel – von Chatverläufen über Standortdaten bis zu ganzen Geräte-Images. Träger sind das niedersächsische Innen- und das Justizministerium gemeinsam mit dem Landeskriminalamt; den Aufbau übernimmt der IT-Dienstleister Dataport (Mitteilung vom 3. Juli 2025). Die digitalen Beweismittel sollen in einer Cloud-Struktur vorgehalten werden, um dort für den gesamten Gang des Strafverfahrens sicher aufbewahrt zu werden, für Analysezwecke ortsunabhängig zur Verfügung zu stehen und für Polizei und Justiz verfügbar zu bleiben. Technische Grundlage ist Hansken, eine vom Niederländischen Forensischen Institut entwickelte, KI-gestützte Analyseplattform, die Audio-, Bild- und Videodateien aufbereitet und durchsuchbar macht und verschiedene Geräte zusammenhängend auswertet. 

Beide Clouds sind noch organisatorisch voneinander getrennt. Praktisch dürfte die Grenze jedoch zunehmend verschwimmen, sobald Ergebnisse aus der Beweismittelcloud automatisiert in digitale Ermittlungsakten der Justiz übernommen werden. 

Warum Unternehmen schon heute betroffen sind 

Wirtschaftsstrafverfahren beginnen nicht mit einem fertigen Vorwurf. Sie beginnen mit Daten: E-Mail-Archiven, ERP-Exporten, Cloud-Ablagen, Messenger-Verläufen. Aus diesen Datenbeständen entwickeln Ermittlungsbehörden Verdachtsmomente und schließlich konkrete Vorwürfe.  

Mit dem Einsatz KI-gestützter Analyseplattformen verändert sich die Geschwindigkeit dieses Prozesses erheblich. Während bislang oftmals einzelne Datenträger gesichert und anschließend manuell ausgewertet wurden, können künftig ganze Datenlandschaften automatisiert verarbeitet werden. Insbesondere in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung weiter beschleunigt, da gerade dort regelmäßig besonders große Datenmengen anfallen. 

Für Unternehmen entsteht daraus neuer Handlungsbedarf. Nicht erst, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft, sondern bereits im Vorfeld: Wer im Ernstfall nicht weiß, welche Daten wo gespeichert sind, wer darauf zugreifen kann und welche Aufbewahrungsfristen gelten, verliert bereits zu Beginn eines Verfahrens die Kontrolle über den Sachverhalt. Wer anwaltliche Kommunikation, interne Untersuchungen und operative Unternehmensdaten nicht sauber voneinander trennt, schafft zusätzliche Beschlagnahmerisiken, die sich später kaum noch korrigieren lassen. 

Was sich verfahrensrechtlich verschiebt 

Auch verfahrensrechtlich stellen sich durch die geplante Änderung neue Fragen. Eine Frage betrifft etwa die Akteneinsicht. Der Anspruch aus § 147 StPO erfasst Akten und Beweisstücke. In einer Beweismittelcloud sind die Beweisstücke keine statischen Dateien mehr, sondern indexierte, gehashte, mit Metadaten angereicherte Objekte. Um eine effiziente und faire Verteidigung zu gewährleisten, bedarf es Werkzeuge auf Augenhöhe – also eigene Sichtung, Volltextsuche und Hashprüfung. Andernfalls schrumpft die Akteneinsicht zum bloßen Vertrauen in die Selektionsentscheidung der Ermittler. 

Eine weitere Frage betrifft die Nachvollziehbarkeit der Auswertung. Hansken arbeitet mit Audit-Trails. Welcher Verarbeitungsschritt wann welchen Treffer erzeugt hat, sollte transparent zeigen, wo die KI-gestützte Auswertung den Vorwurf trägt. Eine solche technische Transparenz ist Voraussetzung dafür, dass die Beweiserhebung der Ermittlungsbehörden überprüfbar bleibt. 

Schließlich stellt sich die Frage nach dem Verarbeitungsort der Daten. Hansken stammt aus den Niederlanden. Klärungsbedürftig ist demnach, ob Daten ausschließlich im deutschen Hoheitsbereich verarbeitet werden oder ob bei Pflege und Aktualisierung der Plattform ein Datenfluss stattfindet. Bei grenzüberschreitenden Verfahren stellen sich Anschlussfragen aus dem Recht der Europäischen Ermittlungsanordnung (Richtlinie 2014/41/EU) und dem IRG. 

Durchsuchung im Unternehmen: Prüfpunkte zur Vorbereitung 

Die Einführung solcher KI-gestützter Analyseplattformen verändert nicht nur die Arbeit der Ermittlungsbehörden, sondern auch die konkreten Anforderungen an Unternehmen. 2026 oder 2027 in ein Verfahren gerät, in dem Hansken oder eine Nachfolgeplattform die Auswertung steuert, hat keinen Vorlauf mehr, sondern nur noch die Datenarchitektur, die er ohnehin schon hat. 

Compliance-Frühwarnsystem: Risiken erkennen, bevor ermittelt wird 

Vorbereitung ist kein einmaliges Projekt, sondern eine laufende Aufgabe. Compliance-Risiken entstehen häufig lange bevor ein Ermittlungsverfahren sichtbar wird. Wir unterstützen Unternehmen dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, Entwicklungen kontinuierlich zu überwachen und rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten. Ziel ist es, nicht erst auf Ermittlungen zu reagieren, sondern Risiken möglichst früh zu identifizieren und zu begrenzen. Kommt es doch einmal zum Ernstfall, sorgen wir mit PARK.Alarm verlässlich dafür, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen, die relevanten Personen automatisiert informiert und Fehler vermieden werden. 


Dr. Tobias Eggers

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Certified Compliance Officer
Compliance Auditor

Kontakt
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