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§ 30 OWiG: Verbandsgeldbuße soll auf 40 Millionen Euro steigen – was Unternehmen jetzt prüfen müssen
Der im Mai 2026 vorgelegte Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie enthält eine weitreichende Änderung, die weit über Umweltthemen hinausgeht: § 30 OWiG soll grundlegend neu gefasst werden. Die Verbandsgeldbuße soll bei vorsätzlichen Straftaten von 10 Mio. Euro auf bis zu 40 Mio. Euro, bei fahrlässigen Straftaten von 5 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro angehoben…