Dr. Malte Cordes

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht
Lehrbeauftragter an der Universität Münster

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Dr. Malte Cordes berät und verteidigt Einzelpersonen wie Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts (insbesondere auch nach großen Betriebsunfällen bzw. Schadensereignissen). Daneben begleitet er unternehmensinterne Ermittlungen – wiederum auch solche mit internationalem Bezug.

Malte Cordes studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkten im Straf- und Strafprozessrecht sowie Verfassungsrecht an der Universität Bonn, an der er auch zum Dr. jur. promoviert wurde. Er war Stipendiat sowohl der Deutschen Studenten­förderung als auch der Deutschen Graduierten­förderung der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.

Nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft 2009 war Malte Cordes zunächst für die Sozietät Feigen ∙ Graf Rechtsanwälte PartG mbB tätig. Dort wurde er Anfang 2014 zum Partner ernannt. Seit 2015 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Im Herbst 2018 wechselte Malte Cordes zu PARK | Wirtschaftsstrafrecht. Hier ist er ebenfalls als Partner tätig.

Seit dem Wintersemester 2021/2022 ist Malte Cordes Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Münster.

2022 wurde ihm die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ verliehen. Seit diesem Jahr ist er auch „Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wiss. Weiterbildung)“. Er wirkt zudem als Dozent in der DAI-Fortbildung „Effektive Verteidigung in Steuerstrafsachen“ für Rechtsanwälte mit.

Malte Cordes ist Mitherausgeber des RWS-Handbuches „Vorstand und Aufsichtsrat“ und veröffentlicht regelmäßig in juristischen Fachwerken sowohl zu straf- als auch zu ordnungswidrigkeitenrechtlichen Themen.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereines e. V. sowie der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung WisteV e. V. und wird vom unabhängigen Kanzleiführer JUVE („Zuverlässigkeit und Kompetenz in Person“, „ein Profi“, „kluger Kopf für komplexe Verfahren“) sowie von Best Lawyers bzw. Handelsblatt und WirtschaftsWoche als besonders empfohlener Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht genannt. Der Handelsblatt-Partner Best Lawyers zählt ihn zudem im Steuerstrafrecht zu „Deutschlands besten Anwälten“.