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Rechtsanwalt Henrik Quast berät und verteidigt Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Seine Schwerpunkte liegen dabei im Bereich der Compliance-Beratung und des Medizinstrafrechts.
- Studium in Hamburg und Exeter (UK)
- LL.B. an der Bucerius Law School
- Rechtsreferendariat beim Landgericht Stade mit Stationen bei PARK. Wirtschaftsstrafrecht, einer namenhaften Großkanzlei im Bereich White Collar und (Tax-)Compliance sowie dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Medizinrecht)
- Rechtsanwalt seit 2025
Sprachen: Deutsch, Englisch
- Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg


