Schutz bei Ermittlungen und Prävention für Unternehmen
Das Zollstrafrecht ist ein hochspezialisierter Teilbereich des Steuerstrafrechts und bildet zugleich das Pendant zum Außenwirtschaftsstrafrecht. Es befasst sich mit der strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften und Pflichten. Dieses Rechtsgebiet betrifft Unternehmen, Importeure, Exporteure und Privatpersonen, die Waren über Grenzen hinweg bewegen. Im Fokus stehen dabei nicht nur klassische Zollstraftaten wie Zollhinterziehung, Schmuggel oder Steuerhehlerei, die mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden können. Auch Zollordnungswidrigkeiten, wie die Verbrauchssteuergefährdung oder die Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, werden von den Ermittlungsbehörden konsequent verfolgt und können hohe Geldbußen nach sich ziehen.
Die Komplexität des Zollstrafrechts ergibt sich aus der engen Verzahnung mit dem internationalen Warenverkehr, komplexen Zollvorschriften und einer Vielzahl von internationalen Abkommen. Verstöße können unbeabsichtigt durch Fehler in der Klassifizierung, Bewertung oder Ursprungsbestimmung von Waren entstehen, aber auch vorsätzlich erfolgen. Für die Betroffenen sind die Konsequenzen gravierend: Neben direkten Strafen drohen Reputationsschäden, der Verlust von Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen sowie zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Unsere Expertise im Zollstrafrecht umfasst die Verteidigung in allen Phasen des Ermittlungsverfahrens – von der ersten Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung. Zudem beraten wir Unternehmen proaktiv bei der Implementierung von Compliance-Strukturen, um Risiken zu minimieren und bei Verdachtsmomenten interne Aufklärungsprozesse zu steuern. Dies beinhaltet auch die Prüfung der Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige, um negative Folgen abzuwenden.
Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis
Im Zollstrafrecht liegt unser entscheidender Mehrwert für Mandanten in der ganzheitlichen Strategieentwicklung und proaktiven Risikominimierung. Für Unternehmen bieten wir umfassende Beratung zur Stärkung der Zoll-Compliance, um Fehler und damit verbundene straf- oder bußgeldrechtliche Risiken im internationalen Warenverkehr zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, interne Kontrollsysteme zu etablieren und Prozesse rechtssicher zu gestalten, bevor Ermittlungsverfahren drohen. Dies bewahrt Sie vor hohen Bußgeldern oder weiteren, oft gravierenden indirekten Folgen.
Werden durch interne Aufklärungsprozesse Verdachtsmomente bekannt, liegt ein besonderer Fokus auf der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige – ein komplexes Instrument, das bei korrekter Anwendung empfindliche Strafen abwenden kann. Hierbei arbeiten wir eng mit unseren erfahrenen Kollegen aus dem materiellen Steuer- und Zollrecht zusammen, um eine umfassende und rechtssichere Lösung zu gewährleisten.
Im Falle von Ermittlungsverfahren verteidigen wir sowohl Unternehmen und deren Leitungspersonen als auch Privatpersonen mit höchster Priorität. Unser Ziel ist es, die Verfahren frühzeitig und effektiv zu beeinflussen. Wir prüfen detailliert die Sachlage, identifizieren entlastende Beweismittel und kommunizieren strategisch mit den Ermittlungsbehörden (Zollfahndung, Staatsanwaltschaft). Unser Ansatz ist es, nicht nur den strafrechtlichen Prozess zu managen, sondern auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für unsere Mandanten zu minimieren.
Ansprechpartner für diesen Bereich
Für alle Anliegen im Zollstrafrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Ulf Reuker, LL.M. zur Verfügung.
Ulf Reuker, LL.M. verfügt über fundierte Expertise in der Verteidigung bei Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten sowie in der präventiven Zoll-Compliance-Beratung. Sein Fokus liegt auf einer strategischen und ergebnisorientierten Vertretung, die auf die komplexen Anforderungen des Zollstrafrechts zugeschnitten ist. Ulf Reuker ist Ihr kompetenter Partner, um Risiken zu minimieren und im Ernstfall effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.
Sie erreichen Ulf Reuker, LL.M. unter +49 231 958068-22 oder per E-Mail unter reuker@park-wirtschaftsstrafrecht.de.
Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit
Fallbeispiel: Erfolgreiche Selbstanzeige bei Zollhinterziehung
Ein international agierendes Unternehmen stellte bei einer internen Prüfung fest, dass es über Jahre hinweg versehentlich falsche Zolltarifnummern für bestimmte Importwaren verwendet hatte, was zu einer Zollhinterziehung in erheblichem Umfang führte. Neben der Einleitung eines Strafverfahrens befürchtete der Geschäftsführer erhebliche Reputationsschäden für das Unternehmen. Wir berieten das Unternehmen umgehend zur Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Nach einer intensiven internen Aufklärung des Sachverhalts und einer präzisen Berechnung der nachzuentrichtenden Zölle erstatteten wir fristgerecht eine vollumfängliche Selbstanzeige bei den zuständigen Behörden. Durch unser strategisches Vorgehen und die enge Zusammenarbeit mit den Steuerberatern des Unternehmens konnte eine strafrechtliche Verfolgung der Vorwürfe erfolgreich abgewendet werden. Das Unternehmen beglich die Nachforderungen und konnte seine Geschäftstätigkeit ohne einen Reputationsschaden fortsetzen.
FAQ
Das Zollstrafrecht befasst sich mit Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften beim Import und Export von Waren.
Zu den Kernbereichen gehören Zollhinterziehung, Schmuggel, Steuerhehlerei sowie Verstöße gegen Verbrauchs- und Einfuhrabgaben. Auch fehlerhafte Warenklassifizierungen oder Ursprungsbestimmungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Betroffen sind sowohl Unternehmen und deren Führungskräfte als auch Privatpersonen.
Neben hohen Geld- und Freiheitsstrafen drohen Unternehmen auch erhebliche Bußgelder, und der Verlust von Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigungen. Die Komplexität des Rechtsgebiets liegt in der engen Verzahnung mit internationalen Abkommen und komplexen Zollvorschriften, sodass Verstöße – auch unbeabsichtigt – schnell durch Fehler bei Klassifizierung, Bewertung oder Ursprungsbestimmung entstehen können. Neben direkten Sanktionen drohen Reputationsschäden und der Verlust von Genehmigungen.
PARK entwickelt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien, die das Strafverfahren, aber auch Ihre wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen. Ziel ist stets, negative Folgen zu begrenzen und Ihre Geschäftstätigkeit abzusichern.
Ja, die Selbstanzeige ist im Zollstrafrecht ein wirksames Mittel, um Strafbefreiung zu erlangen – allerdings nur, wenn sie vollständig, rechtzeitig und korrekt erfolgt. Fehler können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Sie sollte immer dann in Betracht gezogen werden, wenn Ihnen durch interne Aufklärungsprozesse oder Prüfungen Verdachtsmomente oder bereits begangene Zollhinterziehung bekannt werden.
PARK begleitet Sie durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass die Chance auf Strafbefreiung nicht durch formale Fehler verloren geht. So wird die Chance erhöht, Ermittlungsverfahren abzuwenden und Ihr Unternehmen zu schützen.
Typischerweise werden sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen (Geschäftsführer, Leitungspersonen, Import-/Exportverantwortliche) als Beschuldigte geführt.
Die Ermittlungsbehörden verfolgen konsequent die Verantwortlichkeit der Leitungspersonen, die für die Einhaltung der Zollvorschriften zuständig sind. Die Konsequenzen für Individualpersonen können mehrjährige Freiheitsstrafen umfassen. PARK verteidigt mit höchster Priorität sowohl die Unternehmensinteressen als auch die Rechte der Leitungspersonen, um in jeder Phase des Verfahrens eine optimale Lösung zu erzielen.
Zoll-Compliance spielt eine überragende Rolle, da sie der beste präventive Schutz vor straf- oder bußgeldrechtlichen Risiken im internationalen Warenverkehr ist.
PARK bietet Ihnen eine umfassende Beratung zur Stärkung Ihrer Zoll-Compliance. Dazu gehört die Etablierung interner Kontrollsysteme und die rechtssichere Gestaltung von Prozessen. Durch die Minimierung von Fehlern in der Abwicklung bewahrt das PARK-CMS Sie vor den hohen Bußgeldern und den gravierenden indirekten Folgen eines Ermittlungsverfahrens. Im Falle eines Verdachts steuert PARK die interne Aufklärung und nutzt diese Compliance-Strukturen als Entlastungsbeweis gegenüber den Behörden.