Unsere Expertise bei Vermögensdelikten im Wirtschaftsleben
Das Allgemeine Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl strafbarer Handlungen mit wirtschaftlichem Bezug, die typischerweise Vermögenswerte von Unternehmen oder Einzelpersonen betreffen. Anders als in den spezialgesetzlichen Teilbereichen des Wirtschaftsstrafrechts, wie etwa dem Kapitalmarkt- oder dem Steuerstrafrecht, stehen hier die klassischen Vermögensdelikte des Strafgesetzbuches im Vordergrund: Dazu zählen vor allem der Betrug (§ 263 StGB) und die Untreue (§ 266 StGB), aber auch Korruptionsdelikte, Subventionsbetrug, Kreditbetrug oder Insolvenzstraftaten. Betroffen sind häufig Führungskräfte, Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte, aber auch Angestellte und Unternehmer in Schlüssel- oder Führungspositionen. Gerade weil wirtschaftsstrafrechtlich relevante Handlungen oft in betrieblichen Routinen verborgen liegen, geraten selbst integer agierende Entscheider unter Verdacht.
Die Komplexität dieser Fälle resultiert oft aus der Verknüpfung rechtlicher, wirtschaftlicher und auch bilanzieller Fragestellungen. Gleichzeitig ist das Reputationsrisiko hoch – schon das Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens kann massive Auswirkungen auf das Unternehmen, Geschäftspartner und die persönliche Karriere haben. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung komplexer Vermögensstraftaten. Wir vereinen strafrechtliche Exzellenz mit einem fundierten Verständnis wirtschaftlicher Abläufe – ein entscheidender Faktor für eine strategisch durchdachte und effektive Verteidigung. Wir schützen die Interessen unserer Mandanten umfassend.
Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis
Im Allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht genügt es nicht, lediglich das Strafrecht zu beherrschen. Es bedarf einer ganzheitlichen Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge. Gerade bei Vorwürfen wie Betrug oder Untreue sind wir Ihr erfahrener Partner. Wir wissen, dass diese Delikte oft mit komplexen Geschäftsvorgängen verknüpft sind und ein umfassendes Verständnis auch von gesellschaftsrechtlichen Strukturen erfordern. Unsere Expertise in diesem Bereich ist entscheidend, um die Sachlage präzise zu erfassen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Unser Ziel ist es, frühzeitig in den Ermittlungsprozess einzugreifen. So lassen sich etwa Durchsuchungen, Vermögensarreste oder öffentliche Berichterstattung verhindern oder zumindest kontrollieren, die sonst wiederum die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen können. Wir vertreten Sie als starker Partner engagiert gegenüber Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. In Konstellationen mit zivilrechtlichem Einschlag arbeiten wir eng mit spezialisierten Partnerkanzleien zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen. Mit unserer Routine und unserem verlässlichen Netzwerk stellen wir sicher, dass Ihre Interessen optimal geschützt werden und Sie eine umfassende und effektive rechtliche Unterstützung erhalten, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.
Ansprechpartner für diesen Bereich
Für alle Belange des Allgemeinen Wirtschaftsstrafrechts steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Malte Cordes als Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Malte Cordes verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung und Beratung in Fragen des allgemeinen Wirtschaftsstrafrechts. Sein Fokus liegt auf der Entwicklung maßgeschneiderter Verteidigungs- und Beratungsstrategien, die neben den strafrechtlichen Aspekten auch die ökonomischen und reputationsbezogenen Folgen im Blick behalten.
Sie erreichen Dr. Malte Cordes unter +49 231 958068-38 oder per E-Mail unter cordes@park-wirtschaftsstrafrecht.de.
Fallbeispiel aus unserer bisherigen Arbeit
Fallbeispiel: Verteidigung bei Untreuevorwurf gegen Geschäftsführer
Ein Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens wurde im Rahmen einer Firmenübernahme mit einem Vorwurf der Untreue (§ 266 StGB) konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, was zu einer enormen persönlichen Belastung und einem Risiko für die Geschäftsbeziehungen führte. Wir übernahmen die Verteidigung. Durch eine detaillierte Aufarbeitung interner Entscheidungsprozesse und eine klare Argumentation gegenüber den Ermittlungsbehörden konnten wir darlegen, dass kein vorsätzliches Fehlverhalten vorlag und die Handlungen vom unternehmerischen Ermessenspielraum gedeckt waren.
Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt. Unser Mandant wurde rehabilitiert und blieb als Geschäftsführer im Unternehmen tätig. Reputationsschäden blieben aus.
FAQ
Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit Straftaten, die in einem wirtschaftlichen Kontext begangen werden. Dazu gehören in der Regel Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue oder Insolvenzstraftaten, die oft komplexe Unternehmensstrukturen betreffen.
Allein das Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens kann zu erheblichen Reputationsschäden führen und Geschäftsbeziehungen gefährden. Oft drohen zudem Vermögensarreste oder Durchsuchungen, die die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens einschränken.
Je nach Tatvorwurf reichen die möglichen Strafen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Strafhöhe hängt unter anderem von der Schwere des Vorwurfs, der Schadenshöhe und Ihrer persönlichen Rolle (im Unternehmen) ab. PARK entwickelt in Dortmund und Hamburg Verteidigungsstrategien, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Folgen berücksichtigen – mit dem Ziel, Strafen abzuwenden oder zu minimieren.
Anders als in „klassischen“ Strafverfahren stehen im Wirtschaftsstrafrecht komplexe Zusammenhänge zwischen Recht, Finanzen und Unternehmensstrukturen im Mittelpunkt. Gerade bei komplexen Vermögensdelikten reicht juristisches Wissen allein nicht aus – wirtschaftliche Abläufe, Bilanzierung und gesellschaftsrechtliche Strukturen müssen einbezogen werden. PARK verbindet strafrechtliche Exzellenz mit tiefem Verständnis für wirtschaftliche Abläufe und Bilanzfragen. Diese Kombination ist entscheidend, um Ermittlungsakten richtig einzuordnen und Vorwürfe gezielt zu entkräften. Setzen Sie deshalb auf spezialisierte Verteidigung.
Je früher ein spezialisierter Strafverteidiger in das Verfahren einbezogen werden, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt für eine optimale Verteidigungsstrategie. Oft lassen sich belastende Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Kontensperrungen verhindern oder zumindest kontrolliert begleiten. Die Erfahrung zeigt: Frühzeitige Intervention kann die Weichen für eine Einstellung des Verfahrens stellen. PARK übernimmt für Sie die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und entlastet Sie sofort. Nehmen Sie daher früh Kontakt auf, bevor das Verfahren Dynamik gewinnt.
Die Kosten sind von der Komplexität des Falles abhängig und werden individuell vereinbart. In der Regel wird eine pauschale Vergütung oder ein Stundenhonorar festgelegt.
Als erfahrene Kanzlei weiß PARK, dass die finanzielle Klarheit für Mandanten essenziell ist. Aus diesem Grund wird die Honorierung transparent und offen mit Ihnen besprochen, bevor das Mandat übernommen wird. Ziel ist es, Ihnen durch engagierte und strategische Verteidigung einen erheblichen Mehrwert zu bieten und so weitreichende Konsequenzen wie hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen zu verhindern. Für eine genaue Kosteneinschätzung lädt PARK Sie zu einem vertraulichen Erstgespräch ein.
Ja, PARK berät Unternehmen auch präventiv, um Risiken im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zu erkennen und zu minimieren. Ein effizientes Risikomanagement kann Sie und Ihr Unternehmen vor Schaden bewahren.
Unternehmensführung und Compliance sind eng miteinander verknüpft, und präventive Maßnahmen sind der beste Schutz gegen strafrechtliche Ermittlungen. PARK analysiert Ihre internen Prozesse und identifizieren Schwachstellen, um mögliche strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Das PARK-CMS, das sich an der juristischen Praxis orientiert, gibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern die nötige Sicherheit.