Schutz vor unlauteren Praktiken und fairem Wettbewerb
Das Wettbewerbsstrafrecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das sich mit der strafrechtlichen Verfolgung unlauterer Wettbewerbspraktiken befasst. Es schützt die Integrität eines fairen Verfahrens und funktionsfähigen Wettbewerbs und richtet sich gegen Verhaltensweisen, die diesen gezielt untergraben.
Das Spektrum der einschlägigen Straftatbestände ist dabei breit gefächert und betrifft Unternehmen ebenso wie Einzelpersonen. Dazu zählen etwa:
- Industriespionage sowie unbefugte Erlangung und Nutzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
- illegale Mitarbeiterabwerbung mit dem Ziel, unfaire Wettbewerbsvorteile zu erlangen,
- unzulässige Nutzung gewerblicher Schutzrechte, etwa von Patenten, Marken oder urheberrechtlich geschützten Werken,
- strafbare Werbung, etwa durch irreführende oder aggressive Maßnahmen.
Ein zentraler Bereich des Wettbewerbsstrafrechts ist darüber hinaus das Korruptionsstrafrecht, insbesondere die Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Ebenfalls relevant sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen, wie Kartell- oder Preisabsprachen, die den Markt verzerren. Auch systematische Urheberrechtsverletzungen mit kommerziellem Bezug – etwa durch massenhafte illegale Downloads – können den Tatbestand wettbewerbsbezogener Straftaten erfüllen.
Unsere Kanzlei ist in allen Facetten des Wettbewerbsstrafrechts tätig – sowohl in der Verteidigung von Unternehmen und Führungskräften, denen ein entsprechender Vorwurf gemacht wird, als auch in der Vertretung geschädigter Parteien, die durch unlauteres Verhalten wirtschaftliche Nachteile erlitten haben. Ziel ist stets der umfassende Schutz der Interessen unserer Mandanten sowie die Entwicklung tragfähiger, praxisnaher Lösungen.
Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis
Im Wettbewerbsstrafrecht liegt unser besonderer Mehrwert in der Fähigkeit, sowohl präventiv als auch im akuten Konfliktfall effektiv zu agieren. Für Unternehmen, die sich gegen die Risiken unlauteren Wettbewerbs wappnen möchten, bieten wir umfassende Compliance-Beratung. Dies umfasst:
- die Implementierung unternehmensspezifischer Richtlinien,
- gezielte Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Gefahren von Industriespionage, illegaler Mitarbeiterabwerbung und dem Missbrauch gewerblicher Schutzrechte,
- die rechtssichere Ausgestaltung interner Abläufe.
So helfen wir, erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken – etwa Bußgelder, Reputationsschäden oder den Verlust von Marktanteilen – nachhaltig zu vermeiden.
Im Falle eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens – gleich ob als Beschuldigter oder als Geschädigter – handeln wir zügig, strategisch und zielgerichtet. In der Verteidigung analysieren wir die erhobenen Vorwürfe, entwickeln individuelle Strategien und vertreten unsere Mandanten gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten. Als Vertreter geschädigter Unternehmen sichern wir Beweismittel, unterstützen bei der Strafanzeige und setzen Schadensersatzansprüche durch. Unsere besondere Stärke liegt darin, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Auswirkungen zu managen, um für unsere Mandanten bestmögliche Ergebnisse zu erzielen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Ansprechpartner für diesen Bereich
Für alle Fragen und Anliegen im vielschichtigen Bereich des Wettbeserbsstrafrechts steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Als auf das auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Berufsträger verfügt Dr. Tobias Eggers über umfangreiche Erfahrung sowohl in der Verteidigung als auch in der Beratung und Vertretung geschädigter Unternehmen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb unserer Teams ermöglicht eine passgenaue Betreuung – abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Unternehmens, unabhängig von Größe oder Branche.
Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers unter +49 231 958068-20 oder per E-Mail unter eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de. Nehmen Sie Kontakt auf, um einen ersten unverbindlichen Termin für eine individuelle Beratung zu vereinbaren.
Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit
Verteidigung bei Vorwurf der Industriespionage
Ein Technologieunternehmen wurde beschuldigt, durch Industriespionage Geschäftsgeheimnisse eines Wettbewerbers erlangt zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitete ein umfangreiches Ermittlungsverfahren ein, das unter anderem Durchsuchungen und Beschlagnahmungen umfasste.
Wir übernahmen die Verteidigung des Unternehmens sowie der beschuldigten Geschäftsführer. Im Zentrum unserer Strategie stand eine gründliche Analyse der Beweismittel sowie die rechtliche Einordnung des Sachverhalts. Dabei konnte nachvollziehbar dargelegt werden, dass keine Industriespionage vorlag, sondern ein Fehlverhalten einzelner Mitarbeitenden, das ohne Wissen und Billigung der Unternehmensleitung erfolgte. Durch eine aktive Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und die Vorlage entlastender Unterlagen gelang es, das Verfahren gegen das Unternehmen nach § 153a StPO gegen eine Auflage einzustellen. Die Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführer wurden vollständig eingestellt. Das Unternehmen konnte seinen Ruf wahren und weiteren wirtschaftlichen Schäden abwenden.
FAQ
Das Wettbewerbsstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen, die den fairen Wettbewerb untergraben.
Typische Delikte sind Industriespionage, Abwerbung von Mitarbeitern mit unlauteren Methoden, der Missbrauch von Schutzrechten, irreführende Werbung oder Korruption im geschäftlichen Verkehr. Auch Kartell- und Preisabsprachen sowie systematische Urheberrechtsverletzungen stehen im Fokus.
PARK analysiert im Einzelfall, ob tatsächlich ein strafbarer Wettbewerbsvorteil vorliegt, oder ob ein Verhalten rechtlich zulässig war. Durch die Spezialisierung wird sichergestellt, dass Ihre geschäftlichen Interessen umfassend gewahrt bleiben.
Der Geschäftsführung drohen strafrechtliche Ermittlungen und persönliche Haftung, falls das unlautere Verhalten von Mitarbeitern auf mangelnde Organisation oder unzureichende Überwachung zurückzuführen ist. Unternehmen drohen hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen und schwerwiegende Reputationsverluste. Gerade im internationalen Geschäftsumfeld können Marktanteile dauerhaft geschädigt werden.
Die Verteidigung von PARK zielt darauf ab, Verfahren möglichst frühzeitig zu entschärfen und wirtschaftliche Schäden zu minimieren. Gleichzeitig begleitet PARK Sie bei der strategischen Krisenkommunikation, um Ihr Unternehmen stabil am Markt zu positionieren.
Äußern Sie sich nicht vorschnell gegenüber Ermittlungsbehörden oder in der Öffentlichkeit. Schon erste ungeprüfte Aussagen können nachteilige Auswirkungen haben.
PARK prüft die Vorwürfe umfassend, sichert Akteneinsicht und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei wird nicht nur die strafrechtliche Ebene berücksichtigt, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen und Reputationsrisiken. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, um Ihre Handlungsfähigkeit zu sichern.
Das Wettbewerbsstrafrecht erfordert eine Schnittstellenkompetenz zwischen Wirtschaft, Strafrecht und Unternehmenspraxis. PARK vereint genau diese Expertise. Als Vertreter geschädigter Parteien liegt der Mehrwert in der Fähigkeit, Beweismittel schnell zu sichern, eine Strafanzeige fundiert zu unterstützen und Ihre Schadensersatzansprüche mit spezialisierten Kollegen effektiv durchzusetzen. Mit Erfahrung, Diskretion und regionaler Nähe zu Gerichten und Behörden ist PARK Ihr starker Partner für fairen Wettbewerb.
Eine wirksame Wettbewerbs-Compliance ist der Schlüssel, um Risiken zu vermeiden. Dazu gehören unternehmensspezifische Richtlinien, PARK-Schulungen der Mitarbeiter und klare Vorgaben zur Nutzung von Geschäftsgeheimnissen und Schutzrechten. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie alle zumutbaren Organisationspflichten zur Verhinderung von Industriespionage oder Geheimnisverrat erfüllt haben, kann dies entscheidend dafür sein, dass ein Verfahren gegen das Unternehmen oder die Geschäftsführung eingestellt wird.