Schutz bei umweltbezogenen Vorwürfen
Das Umweltstrafrecht ist ein hochaktuelles und komplexes Rechtsgebiet, das sich mit der strafrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen umweltrechtliche Vorgaben befasst. Die Komplexität der Materie rührt daher, dass die Umweltstraftatbestände auf zahlreiche spezialgesetzliche Vorschriften verweisen. Zudem sind viele Umweltdelikte selbst in Spezialgesetzen normiert. Die Fülle an Umweltdelikten hat zur Folge, dass nahezu sämtliche Zuwiderhandlungen gegen Umweltauflagen und -gesetze heute mit Bußgeldern oder gar strafrechtlichen Konsequenzen belegt sind.
Das Umweltstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten, wie beispielsweise die unerlaubte Abfallentsorgung, Gewässerverunreinigung, Immissionsüberschreitungen oder Verstöße gegen Gefahrstoffverordnungen. Stehen entsprechende Vorwürfe im Raum, sind regelmäßig nicht nur Unternehmen selbst betroffen, sondern auch deren Führungskräfte und Mitarbeiter, die für die Einhaltung der Umweltvorschriften verantwortlich sind (z. B. Abfall- oder Gefahrstoffbeauftragte).
Umweltstrafverfahren erfordern oft die Koordination zwischen mehreren Individualverteidigern und einem spezialisierten Unternehmensanwalt, der die Gesamtstrategie abstimmt und die Firmeninteressen umfassend vertritt. Neben der reaktiven Verteidigung ist die präventive Beratung (Compliance) von überragender Bedeutung. Ziel ist es, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und durch interne Maßnahmen zu eliminieren, bevor es zu Schäden oder Ermittlungsverfahren kommt. Dies schützt nicht nur vor direkten Sanktionen, sondern auch vor erheblichen Reputationsschäden und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen.
Mehrwert für den Mandanten in der Praxis
Für Unternehmen und Führungskräfte ist der Mehrwert einer spezialisierten Beratung im Umweltstrafrecht immens. Wir bieten eine ganzheitliche Betreuung, die weit über die reine Verteidigung im Einzelfall hinausgeht. Unser Fokus liegt auf der präventiven Risikominimierung durch maßgeschneiderte Compliance-Beratung. Wir helfen Ihnen, interne Abläufe so zu gestalten, dass Umweltverstöße vermieden werden. So schützen Sie Ihr Unternehmen vor empfindlichen Bußgeldern, langwierigen Strafverfahren und schweren Reputationsverlusten, die wirtschaftlich oft gravierender sind als direkte Sanktionen.
Im Falle von Ermittlungen agieren wir schnell und strategisch. Wir koordinieren die Verteidigung effektiv, wenn sowohl individuelle Beschuldigte als auch das Unternehmen betroffen sind. Unsere Expertise umfasst die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, die Abwehr von Durchsuchungsmaßnahmen und die Begleitung von Vernehmungen. Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die nicht nur auf die strafrechtliche Minimierung abzielt, sondern auch zivilrechtliche Haftungsrisiken und potenzielle Registereinträge im Blick hat. Durch unsere Beratung können Sie sicherstellen, dass Ihre Unternehmensinteressen optimal vertreten und langfristige Schäden abgewendet werden. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um Sie sicher durch komplexe umweltstrafrechtliche Verfahren zu führen.
Ansprechpartner für diesen Bereich
Für alle Anliegen im Umweltstrafrecht steht Ihnen unser Team zur Seite. Es verfügt über umfassende Expertise in der Vertretung von Unternehmen und Führungskräften bei umweltbezogenen Vorwürfen. Unser Fokus liegt auf der Entwicklung effektiver Verteidigungsstrategien und der Implementierung präventiver Umwelt-Compliance-Systeme.
Mit tiefgreifendem Fachwissen sorgt Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich geschützt und weitreichende Konsequenzen vermieden werden.
Sie erreichen Dr. Tobias Eggers unter +49 231 958068-20 oder per E-Mail unter eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de.
Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit
Fallbeispiel: Vermeidung von Umweltschadenhaftung nach Störfall
Ein Produktionsunternehmen sah sich nach einem Betriebsstörfall mit dem Vorwurf der fahrlässigen Gewässerverunreinigung konfrontiert. Es drohte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführung, hohe Bußgelder und eine umfassende Umweltschadenhaftung. Wir übernahmen die Verteidigung und konnten durch schnelle Analyse der internen Prozesse und Kommunikation mit den Behörden nachweisen, dass der Störfall auf einen technischen Defekt und nicht auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen war. Durch unsere Intervention wurde das strafrechtliche Verfahren eingestellt und die drohende Schadenersatzforderung erheblich reduziert, da wir die sofort ergriffenen Reinigungs- und Präventionsmaßnahmen transparent darlegten. Das Unternehmen konnte so seine Reputation wahren.
FAQ
Häufige Delikte sind die unerlaubte Abfallentsorgung, Gewässerverunreinigung, Immissionsüberschreitungen, Verstöße gegen Gefahrstoffverordnungen und die Missachtung von Genehmigungsauflagen.
Neben dem Unternehmen selbst haften häufig auch Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter mit besonderer Verantwortung wie Umwelt- oder Gefahrstoffbeauftragte.
Die persönliche Verantwortlichkeit reicht weit: Wer die Einhaltung von Umweltvorschriften überwacht, muss bei Verstößen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Daher ist eine frühzeitige Beratung entscheidend, um Risiken zu erkennen und persönliche Haftung zu vermeiden.
Neben den direkten straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen drohen zivilrechtliche Haftungsansprüche (Umweltschadenhaftung), Reputationsschäden und die Eintragung in Gewerberegister, die zu einem Ausschluss von Geschäftspartnern führen können.
Diese faktischen Auswirkungen sind oft wirtschaftlich gravierender als die direkten Sanktionen. Die Verteidigung von PARK setzt darauf, Verfahren frühzeitig zu entschärfen, Strafrisiken zu minimieren und zivilrechtliche Haftungsgefahren im Blick zu behalten. Damit sichert PARK nicht nur Ihre rechtliche, sondern auch Ihre wirtschaftliche Zukunft.
Bei einem Störfall müssen Sie sofort reagieren, den Schaden begrenzen und unverzüglich juristische Expertise hinzuziehen, um die strafrechtliche und haftungsrechtliche Situation zu klären.
Oftmals geht es um den Vorwurf der fahrlässigen Gewässerverunreinigung oder ähnliche Umweltdelikte. PARK übernimmt die schnelle Analyse der internen Prozesse, koordinieren die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und wehren Durchsuchungsmaßnahmen ab. Ziel ist es, nachzuweisen, dass der Vorfall auf einen technischen Defekt und nicht auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen war. Dies ist entscheidend für die Einstellung des Strafverfahrens und die Reduzierung von drohenden Umweltschadenhaftungsforderungen.
Das Umweltstrafrecht erfordert tiefes Verständnis für juristische, technische und organisatorische Zusammenhänge. PARK kombiniert strafrechtliche Expertise mit Branchenkenntnis und einem strategischen Blick für die wirtschaftlichen Folgen.
Umweltstrafverfahren erfordern oft die Koordination zwischen mehreren Individualverteidigern und einem spezialisierten Unternehmensanwalt. PARK vertritt die Unternehmensinteressen umfassend, steuert die Krisenkommunikation und stellt sicher, dass die Abstimmung der Strategien effektiv erfolgt. Dies ist essenziell, um langfristige Schäden wie Registereinträge zu verhindern und die wirtschaftlichen Interessen optimal zu schützen.
Der Schlüssel liegt in einem effektiven Umwelt-Compliance-System: klare Zuständigkeiten, dokumentierte Prozesse und laufende Kontrollen im Umgang mit Abfall, Emissionen und Gefahrstoffen. Da nahezu alle Zuwiderhandlungen gegen Umweltgesetze heute mit Sanktionen belegt sind, ist die Gestaltung rechtssicherer interner Abläufe von überragender Bedeutung.
PARK unterstützt Sie bei der Implementierung maßgeschneiderter Compliance-Strukturen, führt PARK-Schulungen für verantwortliche Mitarbeiter durch und prüft Ihre Abläufe im Hinblick auf rechtliche Risiken. So minimieren Sie nicht nur Strafbarkeitsrisiken, sondern stärken auch das Vertrauen von Behörden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.