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Steuerstrafrecht

Effektive Verteidigung bei Steuerhinterziehung, Selbstanzeige und komplexen Ermittlungen durch interdisziplinäre Expertise

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Effektive Verteidigung bei Steuerhinterziehung, Selbstanzeige und komplexen Ermittlungen durch interdisziplinäre Expertise

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Effektive Verteidigung bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen

Das Steuerstrafrecht ist ein hochkomplexes und sensibles Rechtsgebiet, das sich mit der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten befasst. Die Zeiten, in denen eine Steuerverkürzung als Bagatelle galt, sind definitiv vorbei. Heute wird Steuerhinterziehung als schwerwiegendes, sozialschädliches Verhalten eingestuft, dessen Bekämpfung höchste Priorität für den Staat hat. Die Finanzbehörden und Ermittlungsstellen sind mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um Steuermittel zurückzugewinnen und Fehlverhalten zu ahnden.

Das Rechtsgebiet erfordert nicht nur umfassende Kenntnisse im materiellen Strafrecht und Strafverfahrensrecht, sondern auch tiefgreifendes Spezialwissen im Steuerrecht. Ohne diese Kombination ist eine effektive Verteidigung kaum möglich. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf diese interdisziplinäre Expertise: Eine Vielzahl unserer Kollegen sind sowohl Fachanwälte für Strafrecht als auch Fachanwälte für Steuerrecht und dozieren in diesem spezialisierten Bereich. Dies ermöglicht es uns, den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe zu begegnen und eine adäquate, fundierte Verteidigung sicherzustellen, die die Rechte des Beschuldigten konsequent wahrt.

Neben der Vertretung in laufenden Strafverfahren beraten wir auch präventiv. Ein Kernbereich ist die Begleitung bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Hier sind die Anforderungen, die von der Rechtsprechung in den letzten Jahren immer weiter erhöht wurden, enorm. Ein behutsames, präzises und fachlich absolut fundiertes Vorgehen ist unerlässlich, um die angestrebte Strafbefreiung tatsächlich zu erreichen. Des Weiteren beraten und verteidigen wir unsere Mandanten auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Zollstrafrecht sowie in Verfahren, die den Vorwurf der Nichtabführung von Sozialabgaben betreffen, da diese häufig Schnittmengen zum Steuerstrafrecht aufweisen.

Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis

Der Mehrwert unserer spezialisierten Kanzlei im Steuerstrafrecht liegt in der Gewährleistung einer umfassenden Verteidigung, die über das übliche Maß hinausgeht. Für Mandanten ist es entscheidend, einen Partner an der Seite zu haben, der die komplexen Wechselwirkungen zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren vollumfänglich beherrscht. Dies ermöglicht es uns, frühzeitig Schwachstellen in den Vorwürfen der Ermittlungsbehörden zu identifizieren und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die die Implikationen für beide Gebiete berücksichtigt.

Wir schützen Sie vor den oft drastischen Folgen steuerstrafrechtlicher Ermittlungen, die weit über eine rein finanzielle Belastung hinausgehen können. Dazu zählen Reputationsschäden, der Verlust von Geschäftspartnern oder gar die Existenzgefährdung des Unternehmens. Unser interdisziplinärer Ansatz, geprägt durch die Expertise unserer Fachanwälte für Straf- und Steuerrecht, ist essenziell, um die Rechte des Beschuldigten durchzusetzen und eine faire Verfahrensführung sicherzustellen. Bei der strafbefreienden Selbstanzeige begleiten wir Sie mit größter Sorgfalt, um die hohen rechtlichen Hürden sicher zu nehmen. Unser Ziel ist es, in jeder Phase des Verfahrens eine optimale Lösung zu erzielen, sei es durch eine Verfahrenseinstellung, einen Freispruch oder eine Minimierung der Konsequenzen.

Jeder Aufgabe Gewachsen

Ansprechpartner für diesen Bereich

Für alle Belange des Steuerstrafrechts stehen Ihnen in unserer Kanzlei speziell Prof. Dr. Tido Park, Ulf Reuker LL.M., Dr. Malte Cordes und Dr. Sebastian Wagner zur Seite. 

Sie können sie erreichen unter +49 231 9580680 oder per E-Mail unter kanzlei@park-wirtschaftsstrafrecht.de.

Vereinbaren Sie einen vertraulichen Beratungstermin.

Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit

Fallbeispiel: Erfolgreiche Begleitung bei Vorwurf der Steuerhinterziehung im Gastronomiebereich

Aufgrund einer Betriebsprüfung wurde gegen den Mandanten ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Betriebsprüfer schätzte die Steuern aus undeklarierten Betriebseinnahmen auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. Es gelang uns nachzuweisen, dass der Mandant nicht in allen Zeiträumen und erst recht nicht in der behaupteten Höhe „gesündigt“ hatte. Das Verfahren wurde im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung sowie den Ermittlungsbehörden gegen Zahlung einer überschaubaren Geldauflage eingestellt.

FAQ

Bewahren Sie Ruhe und geben Sie keine spontanen oder unvorbereiteten Erklärungen gegenüber Ermittlungsbehörden oder der Steuerfahndung ab. Selbst scheinbar harmlose Aussagen können Ihre Verteidigung erheblich schwächen. Konsultieren Sie schnellstmöglich einen auf das Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei.

PARK übernimmt für Sie die Kommunikation mit den Finanzbehörden, prüft die Vorwürfe und entwickelt eine klare Verteidigungsstrategie. Durch die Doppelqualifikation im Straf- und Steuerrecht begegnet PARK den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe und schützt Ihre Rechte konsequent.

Die Bandbreite reicht von erheblichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen für Verantwortliche – abhängig von der Höhe des Steuerverkürzungsbetrags. Zudem drohen Rufschäden und existenzielle Gefahren für Unternehmen. Eine effektive Verteidigung ist nur möglich, wenn Ihr Anwalt sowohl Straf- als auch Steuerrecht tiefgreifend beherrscht, da Ermittlungsbehörden mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet sind.

PARK prüft für Sie, ob eine frühzeitige Verständigung mit den Behörden möglich ist, oder ob eine prozessuale Verteidigung der bessere Weg ist. Ziel ist es stets, Strafen zu verhindern oder zumindest erheblich zu reduzieren, während Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert wird.

Das Besteuerungsverfahren dient der Festsetzung und Erhebung von Steuern, während das Steuerstrafverfahren die strafrechtlichen Konsequenzen einer möglichen Pflichtverletzung behandelt. Beide Verfahren laufen oft parallel und beeinflussen sich gegenseitig.

Erfahrung und interdisziplinäre Expertise sind im Steuerstrafrecht entscheidend – und genau darauf ist PARK spezialisiert. Viele der Anwälte verfügen über die seltene Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.

Diese einzigartige Kombination ermöglicht es uns, die komplexen Wechselwirkungen zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren vollumfänglich zu beherrschen. PARK kann Schwachstellen in den Vorwürfen der Ermittlungsbehörden frühzeitig identifizieren und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die die Implikationen für beide Gebiete berücksichtigt. Außerdem verteidigt PARK ihre Mandanten auch in eng angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Zollstrafrecht sowie bei Verfahren wegen Nichtabführung von Sozialabgaben. Dies sichert eine adäquate, fundierte Verteidigung, die über das übliche Maß hinausgeht und eine faire Verfahrensführung gewährleistet.

Ja, eine strafbefreiende Selbstanzeige ist das zentrale Instrument, um bei Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen – allerdings nur, wenn sie vollständig, rechtzeitig und formal korrekt eingereicht wird. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein hochkomplexes Instrument, bei dem die Anforderungen der Rechtsprechung enorm hoch sind. Ein kleinster Formfehler kann die Strafbefreiung scheitern lassen. Um die angestrebte Strafbefreiung tatsächlich zu erreichen, ist ein behutsames, präzises und fachlich absolut fundiertes Vorgehen unerlässlich. PARK begleitet Sie bei jedem Schritt und stellt sicher, dass keine Fehler passieren, die die Wirksamkeit gefährden könnten.