Ihre letzte Chance im Strafverfahren
Die Revision stellt im deutschen Strafverfahren das letzte Rechtsmittel dar, um eine Verurteilung anzufechten. Ihm kommt daher eine herausragende Bedeutung zu, da es die letztmögliche Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen gestattet, bevor diese rechtskräftig werden. Die Revision unterscheidet sich grundlegend von der Berufung: Sie ist kein „zweites Tatsachengericht“, das den gesamten Fall neu aufrollt oder Zeugen nochmals vernimmt. Stattdessen konzentriert sich die Revision ausschließlich auf Rechtsfehler, die dem vorangegangenen Urteil zugrunde liegen könnten. Dazu gehören beispielsweise Verfahrensfehler (wie eine falsche Gerichtsbesetzung, die fehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen, Verstöße gegen Verwertungsverbote,) oder materiell-rechtliche Fehler (wie die falsche Anwendung von Strafnormen, Denkfehler in der Beweiswürdigung oder eine falsche Strafzumessung).
Die Hürden für eine erfolgreiche Revision sind jedoch hoch. Der Prüfungsmaßstab ist streng limitiert, und das Verfahren ist durch hohe Formalisierung gekennzeichnet. Das bedeutet, dass schon kleinste Formfehler bei der Revisionsbegründung zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führen können. Die Anforderungen an die Revisionsbegründungsschrift sind komplex und erfordern tiefgreifendes prozessuales Spezialwissen sowie eine akribische Analyse des angefochtenen Urteils und des gesamten Sitzungsprotokolls. Trotz dieser Einschränkungen und der oft hohen Erwartungen des Angeklagten kann eine gut durchdachte Revision in vielen Fällen ein probates Mittel sein, um ein rechtswidriges Urteil zu korrigieren. Hierfür ist ein erfahrener Verteidiger unerlässlich, der die speziellen Mechanismen des Revisionsverfahrens genau kennt und weiß, wie sich prozessuale Schwächen oder Rechtsfehler des Instanzgerichts effektiv angreifen lassen.
Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis
Der Mehrwert unserer Kanzlei im Revisionsrecht für Sie als Mandant liegt in unserer spezialisierten Expertise, die oft den entscheidenden Unterschied macht. Die hohen formalen Anforderungen und der eingeschränkte Prüfungsmaßstab der Revision führen dazu, dass viele Revisionen scheitern. Wir verfügen über das notwendige prozessuale Spezialwissen und die Erfahrung, um diese Hürden zu überwinden und Ihnen die bestmögliche Chance auf eine erfolgreiche Korrektur des angegriffenen Urteils zu bieten.
Unser Ansatz beginnt mit einer umfassenden Analyse. Wir identifizieren präzise potenzielle Rechtsfehler, die einer Revision zugänglich sind. Dies erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch einen scharfen Blick für Details und strategisches Denken. Wir wissen, mit welchen Mitteln im Revisionsverfahren Erfolge erzielt werden können. Unser Ziel ist es, ein rechtswidriges Urteil zu Ihrem Vorteil aufheben oder abändern zu lassen. Wir navigieren Sie sicher durch das komplexe Revisionsverfahren, meistern die strengen Formvorschriften und entwickeln eine individuelle Strategie, die Ihre Interessen optimal schützt und Ihre letzte Chance auf eine Korrektur des Urteils professionell nutzt.
Ansprechpartner für diesen Bereich
Für alle Angelegenheiten im Revisionsrecht in Strafsachen steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Malte Cordes, Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht als erfahrener Experte zur Seite.
Dr. Malte Cordes verfügt über fundiertes Wissen und umfassende praktische Erfahrung im komplexen Revisionsverfahren. Sein Fokus liegt auf der akribischen Analyse von Urteilen, dem Erkennen von Rechts- und Verfahrensfehlern sowie der präzisen Formulierung der Revisionsbegründung. Mit dem notwendigen prozessualen Spezialwissen nutzt Dr. Malte Cordes alle sich bietenden Chancen, um zu Ihren Gunsten eine Korrektur des instanzgerichtlichen Urteils zu erwirken.
Sie erreichen Dr. Malte Cordes unter +49 231 958068-18 oder per E-Mail unter cordes@park-wirtschaftsstrafrecht.de.
Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit
Fallbeispiel: Erfolgreiche Aufhebung eines Urteils wegen Verfahrensfehlers
In einem komplexen Betrugsverfahren wurde unser Mandant vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Wir legten Revision ein und vertraten den Mandanten erfolgreich in der Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Schuldspruch wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug durch Unterlassen hielt rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Der Senat hob sämtliche Urteilsfeststellungen auf. Er verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Für unseren Mandanten eröffnete sich damit die Chance auf ein neues, faires Verfahren, das am Ende gegen Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt wurde.
FAQ
Die Berufung überprüft ein Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, während die Revision nur Rechtsfehler kontrolliert. Das bedeutet: In der Revision werden keine neuen Zeugen gehört oder Beweise aufgenommen. Im Revisionsverfahren geht es allein darum, ob das Gericht Fehler im Verfahren oder in der Rechtsanwendung gemacht hat. Dies macht die Revision besonders anspruchsvoll, aber auch zu einem wirksamen Instrument, um Fehlurteile zu korrigieren.
PARK prüft Urteile und Sitzungsprotokolle akribisch auf solche Fehler und nutzt sie strategisch für Ihre Verteidigung. So werden Ihre Chancen erhöht, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen.
Eine Revision ist sinnvoll, wenn konkrete Rechtsfehler vorliegen könnten – sei es bei der Beweiswürdigung, der Rechtsanwendung oder durch Verfahrensverstöße. Ohne solche Fehler hat ein Rechtsmittel kaum Erfolgsaussicht.
Geltend gemacht werden können Verfahrensfehler (formelle Fehler im Ablauf des Prozesses) und materiell-rechtliche Fehler (inhaltliche Fehler in der Rechtsanwendung).
Häufige Angriffsflächen sind Fehler bei der Gerichtsbesetzung, unzureichend begründete Urteile, die Verletzung von Beweisantragsrechten oder sachlich falsche Anwendung von Strafnormen. Auch Denkfehler in der Beweiswürdigung oder die Anwendung falscher Erwägungen in der Strafzumessung sind klassische Revisionsgründe.
PARK weiß, welche Fehler von den Revisionsgerichten anerkannt werden und wie man sie in einer Begründung präzise und prozessual wirksam vorträgt. Damit steigert PARK Ihre Chancen, dass ein fehlerhaftes Urteil aufgehoben wird.
Viele Revisionen scheitern an den strengen formalen Anforderungen und dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab; schon kleinste Formfehler in der Begründung führen zur Unzulässigkeit.
Der Mehrwert von PARL liegt in einer spezialisierten Expertise und der Erfahrung von Fachanwälten für Straf- und Steuerrecht. PARK geht mit einer umfassenden Analyse und einem scharfen Blick für Details an das Urteil heran. PARK beherrscht die hohe Formalisierung des Verfahrens, identifiziert präzise die revisionsrechtlich relevanten Fehler und formulieren die Begründung so, dass die Hürden des Bundesgerichtshofs gemeistert werden. PARK bringt tiefes Prozesswissen, jahrelange Erfahrung und absolute Präzision zusammen – damit Ihre letzte Chance im Strafverfahren optimal genutzt wird.
Ja, auf jeden Fall. Ein Wechsel zu einem spezialisierten Revisionsanwalt ist in dieser letzten Phase oft sinnvoll und gängige Praxis. Der Wechsel eines Wahlverteidigers ist zu jeder Zeit möglich. Die Revision erfordert Spezialwissen, das sich grundlegend von der Verteidigung in der Tatsacheninstanz unterscheidet. Ein neuer Verteidiger konzentriert sich ausschließlich auf die Prüfung des Urteils und des gesamten Sitzungsprotokolls auf revisionsrelevante Fehler, ohne durch die vorangegangene Verteidigungsstrategie gebunden zu sein.