Rechtssicherheit bei Produktverantwortung
Das Produktstrafrecht befasst sich mit den strafrechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Inverkehrbringen fehlerhafter oder unsicherer Produkte ergeben können. Die höchstrichterliche Rechtsprechung in produktstrafrechtlichen Verfahren, insbesondere die Lederspray-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, verdeutlicht, dass das Inverkehrbringen fehlerhafte Produkte nicht nur erhebliche zivil-, sondern auch gravierende strafrechtliche Haftungsrisiken für Mitarbeiter, Führungskräfte und insbesondere das Top-Management von Unternehmen birgt.
Doch nicht nur Unternehmensangehörigen, auch betroffenen Unternehmen drohen bei Aufkommen produktstrafrechtlicher Vorwürfe regelmäßig erhebliche Negativfolgen (Unternehmensgeldbußen, Reputationsschäden, Störungen von Geschäftsbeziehungen). Produktstrafrechtliche Risiken, die daraus resultieren, dass Produkte aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzungen oder einer vermeintlich unzureichenden Organisation Schäden beim Endverbraucher verursachen, sind daher nicht zu vernachlässigen.
Das Produktstrafrecht stellt eine komplexes Rechtsmaterie dar. Gegenstand produktstrafrechtlicher Verfahren können eine Vielzahl unterschiedlicher Delikte sein. Steht der Verdacht eines Produktfehlers im Raum und kommt es zu einer Verbraucherschädigung, werden Ermittlungen in der Regel wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung geführt. Nicht selten wird auch der Vorwurf des Betruges erhoben – etwa im Zusammenhang mit „Greenwashing“ – oder die Ermittlungen haben Verstöße gegen spezialgesetzliche Regelungen zum Gegenstand, etwa im Lebensmittel-, Arzneimittel- oder Bauprodukterecht.
Es geht dabei nicht nur um direkte Schäden, sondern auch um die Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Produktstandards. Neben den direkten straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen sind die faktischen Auswirkungen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von besonderer Bedeutung. Eine negative Presseberichterstattung und die daraus resultierenden Reputationsschäden können das Betriebsklima belasten und sich erheblich auf Unternehmensbilanzen und Börsenkurse auswirken. Dies erfordert vom Strafverteidiger im Produktstrafrecht einen umfassenden Blick, der sich nicht nur auf den Ausgang des Strafverfahrens konzentriert, sondern auch die weitreichenden geschäftlichen Folgen berücksichtigt. Eine vertiefte Kenntnis der jeweiligen Branche, in der das betroffene Unternehmen tätig ist, ist dabei von unschätzbarem Wert.
Mehrwert für den Mandanten in der Praxis
Im Produktstrafrecht liegt der Mehrwert unserer Kanzlei in der Fähigkeit, umfassenden Schutz und strategische Beratung zu bieten, die weit über die reine Strafverteidigung hinausgeht. Wir verstehen, dass es für Unternehmen nicht nur um die Vermeidung von direkten Strafen geht, sondern auch um den Schutz ihrer Reputation, Marktposition und finanziellen Stabilität. Unser Ziel ist es, Sie proaktiv zu beraten und im Ernstfall eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die alle potenziellen Auswirkungen berücksichtigt.
Wir unterstützen Mandanten präventiv durch die Implementierung von Compliance-Strukturen und Risikomanagement-Systemen, die darauf abzielen, Fehler im Produktlebenszyklus zu minimieren und Haftungsrisiken vorzubeugen. Dies umfasst die Überprüfung von Produktsicherheitsstandards, Qualitätssicherungsprozessen und Rückrufmanagementplänen. Sollte es dennoch zu einem Vorfall kommen, agieren wir schnell, um den Schaden zu begrenzen. Wir vertreten Sie gegenüber Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften, managen die Krisenkommunikation und arbeiten eng mit Ihren internen Abteilungen zusammen, um Beweismittel zu sichern und eine fundierte Verteidigung aufzubauen. Besonders wertvoll ist unsere Branchenkenntnis, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sowie Bauen und Immobilien. Diese Expertise ermöglicht es uns, die technischen und regulativen Besonderheiten Ihres Geschäfts zu verstehen und eine maßgeschneiderte, effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Interessen optimal schützt.
Ansprechpartner für diesen Bereich
Für alle Angelegenheiten im Produktstrafrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwlt Ulf Reuker, LL.M. als erfahrener Expertezur Verfügung.
Ulf Reuker verfügt über fundierte Expertise in der strafrechtlichen Verteidigung und der produktbezogenen Risikoberatung. Sein Fokus liegt auf der Entwicklung ganzheitlicher Strategien, die sowohl die rechtlichen als auch die reputationsbezogenen und wirtschaftlichen Aspekte von Produktstrafrechtsfällen abdecken. Mit seiner spezifischen Branchenkenntnis gewährleistet er eine präzise und effektive Vertretung.
Sie erreichen Ulf Reuker unter +49 231 958068-30 oder per E-Mail unter reuker@park-wirtschaftsstrafrecht.de. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.
Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit
Fallbeispiel: Rückrufaktion und Verteidigung bei Produktfehler
In einem von uns betreuten Mandat musste ein Hersteller von elektronischen Haushaltsgeräten eine umfangreiche Rückrufaktion starten, nachdem mehrere Geräte aufgrund eines Produktionsfehlers Feuer gefangen hatten. Es kam zu Personenschäden und erheblichen Sachschäden. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Geschäftsführung ein. Wir übernahmen umgehend die Verteidigung, berieten zur Krisenkommunikation und unterstützten bei der Aufklärung des technischen Fehlers. Durch intensive Zusammenarbeit mit Sachverständigen und die transparente Kommunikation mit den Behörden konnte nachgewiesen werden, dass der Fehler auf einen schwer identifizierbaren Zulieferermangel zurückzuführen war und das Unternehmen alle gebotenen Sorgfaltspflichten erfüllt hatte. Das Verfahren gegen die Geschäftsführung wurde eingestellt, und der Reputationsschaden konnte minimiert werden.
FAQ
Bei einem Produktfehler mit Verbraucherschaden drohen in der Regel Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Zudem können Betrugsvorwürfe (z. B. bei „Greenwashing“) und Verstöße gegen spezialgesetzliche Regelungen (Lebensmittel-, Bauprodukterecht) im Raum stehen.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung (wie die Lederspray-Entscheidung) belegt, dass Top-Management und Führungskräfte hier mit gravierenden strafrechtlichen Haftungsrisiken konfrontiert sind. Neben direkten Strafen drohen existenzielle Unternehmensgeldbußen und massive Reputationsschäden. PARK bietet Ihnen eine umfassende Verteidigung und strategische Krisenkommunikation, um diese weitreichenden geschäftlichen und persönlichen Folgen abzuwenden.
Geschäftsführer, Manager und Qualitätsverantwortliche können persönlich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. Bei einem Produktfehler mit Verbraucherschaden drohen in der Regel Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Zudem können Betrugsvorwürfe (z. B. bei „Greenwashing“) und Verstöße gegen spezialgesetzliche Regelungen im Raum stehen.
Die Palette reicht von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zu Unternehmensgeldbußen und massiven Reputationsverlusten. Besonders gravierend sind die wirtschaftlichen Auswirkungen: Negative Presse, Kundenverlust, Kursstürze oder der Abbruch von Geschäftsbeziehungen.
Der erste Schritt ist die sofortige Schadensbegrenzung durch einen koordinierten Rückruf oder eine Sicherheitsmaßnahme und die unverzügliche juristische Beratung zur Beweissicherung.
Bei einem Produktvorfall zählt jede Stunde, um weitere Schäden zu verhindern und Ihre Sorgfaltspflicht zu dokumentieren. PARK agiert schnell, um Beweismittel zu sichern, die Krisenkommunikation zu managen und die Kommunikation mit Staatsanwaltschaften und Behörden zu übernehmen. Ziel ist es, nachzuweisen, dass Sie alle gebotenen Sicherheits- und Organisationspflichten erfüllt haben, um eine Einstellung des Verfahrens und die Minimierung des Reputationsschadens zu erreichen.
Branchenkenntnis ist unerlässlich, da die Verteidigung von den technischen und regulativen Besonderheiten der jeweiligen Produkte (z.B. Lebensmittel, Bau, Pharma) abhängt.
Das Produktstrafrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie mit vielen spezialgesetzlichen Regelungen. Ein Verteidiger muss die technischen und regulativen Standards Ihrer Branche verstehen, um die Sorgfaltspflichten korrekt beurteilen und die Beweisführung der Ermittler präzise widerlegen zu können.
Eine negative Presseberichterstattung ist ein hohes Risiko, aber ihre Auswirkungen sind durch strategische Krisenkommunikation und professionelles Management kontrollierbar.
Faktische Auswirkungen wie negative Presse und Reputationsschäden können Bilanz und Börsenkurs stärker belasten als direkte Bußgelder. Durch Transparenz und die dokumentierte, schnelle Aufklärung des Vorfalls kann PARK das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Geschäftspartner schnell wiederherstellen und den Schaden auf ein Minimum reduzieren.
Sie schützen sich präventiv durch die Implementierung robuster Compliance-Strukturen und Risikomanagement-Systeme, die den gesamten Produktlebenszyklus absichern. Unternehmen, die hier sorgfältig arbeiten, minimieren nicht nur Risiken für Endverbraucher, sondern auch strafrechtliche Angriffsflächen.
Die strafrechtliche Haftung resultiert oft aus vermeintlich unzureichender Organisation oder Sorgfaltspflichtverletzungen. Eine proaktive Beratung minimiert Fehlerquellen und dient im Ernstfall als entscheidender Entlastungsbeweis für das Top-Management. Schaffen Sie Rechtssicherheit im Produktstrafrecht, nutzen Sie die PARK-Schulungen.