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Medizinstrafrecht

Rechtssicherheit für Ärzte und Gesundheitswesen durch Verteidigung bei Behandlungsfehlern, Abrechnungsbetrug und berufsrechtlichen Risiken

Medizinstrafrecht

Rechtssicherheit für Ärzte und Gesundheitswesen durch Verteidigung bei Behandlungsfehlern, Abrechnungsbetrug und berufsrechtlichen Risiken

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Rechtssicherheit für Ärzte und Gesundheitswesen

Das Medizinstrafrecht ist ein hochspezielles und komplexes Rechtsgebiet auf der Schnittstelle zwischen  dem Medizin- und Strafrecht bildet. Es befasst sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Akteuren im Gesundheitswesen, insbesondere von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Pflegepersonal, Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern. Das Spektrum reicht von klassischen Delikten wie der strafrechtlichen Haftung für Behandlungsfehler (umgangssprachlich „Kunstfehler“) über die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht bis hin zu komplexen Fällen des Abrechnungsbetruges. Letztere haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, mitunter in Form flächendeckender Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Leistungserbringer.

Ein besonderer Fokus liegt auch auf den strafrechtlichen Auswirkungen sich ständig ändernder Vorschriften, wie beispielsweise im Kassenarztrecht. Hier ist vielen Medizinern nicht immer bewusst, dass sie bei der Behandlung von Kassenpatienten nicht nur dem körperlichen Wohl des Patienten, sondern auch dem finanziellen Interesse der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind. Eine Missachtung dieser Pflicht kann den Vorwurf der Untreue nach sich ziehen.

Neben den direkten strafrechtlichen Konsequenzen sind stets auch die oft gravierenden berufsrechtlichen Folgen zu beachten. Diese können bis zum Entzug der Approbation, dem Verlust der Kassenzulassung oder dem Ausschluss aus Berufsverbänden reichen, was die berufliche Existenz massiv bedroht. Des Weiteren umfasst das Medizinstrafrecht die strafrechtliche Produktverantwortung für Arzneimittel und medizinische Geräte, bei der Hersteller und Inverkehrbringer bei Mängeln oder Schäden auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Ein tiefgehendes Verständnis dieser vielschichtigen Materie ist unerlässlich, um Risiken zu minimieren und im Ernstfall adäquat reagieren zu können.

Mehrwert für den Mandanten in der Praxis

Im Medizinstrafrecht bieten wir Ihnen einen entscheidenden Mehrwert durch präventive Beratung und kompetente Vertretung im Ernstfall. Unsere Kanzlei unterstützt Ärzte, Kliniken und andere Akteure im Gesundheitswesen dabei, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dies geschieht durch die Implementierung von Compliance-Strukturen, Schulungen zu relevanten Vorschriften (z.B. zur korrekten Abrechnung oder zum Patientendatenschutz) und die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsabläufen. Das schützt Sie nicht nur vor möglichen Bußgeldern oder Strafen, sondern auch vor weitreichenden berufsrechtlichen Konsequenzen sowie dem Reputationsverlust, der Ihre Karriere und Praxis ebenfalls nachhaltig schädigen kann.

Sollten Ermittlungen gegen Sie eingeleitet werden, agieren wir sofort und entschlossen. Unser Ziel ist eine ganzheitliche Verteidigungsstrategie, die nicht nur das strafrechtliche Verfahren selbst, sondern auch – erforderlichenfalls unter Hinzuziehung diesbezüglicher Spezialisten aus unserem umfangreichen Netzwerk – die potenziellen berufsrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen berücksichtigt. Wir beraten Sie umfassend bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Vorladungen und führen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. Dabei wahren wir Ihre Rechte und arbeiten darauf hin, das Verfahren möglichst schnell und diskret zu einem positiven Abschluss zu bringen. Wir helfen Ihnen, den Überblick in einer oft emotionalen und existenziell belastenden Situation zu behalten und die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Jeder Aufgabe Gewachsen

Ansprechpartner für diesen Bereich

Für alle Belange des Medizinstrafrechts steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Sebastian Wagner zur Seite. Mit fundiertem Fachwissen entwickelt Dr. Sebastian Wagner maßgeschneiderte Strategien, um Ihre Interessen optimal zu schützen und negative Folgen, insbesondere berufsrechtlicher Art, abzuwenden.

Sie erreichen Dr. Sebastian Wagner unter +49 40 6963584-10  oder per E-Mail unter  wagner@park-wirtschaftsstrafrecht.de.

Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit

Fallbeispiel: Verteidigung bei Vorwurf des Abrechnungsbetruges

Ein niedergelassener Allgemeinmediziner sah sich mit einem gravierenden Vorwurf des Abrechnungsbetruges konfrontiert. Nach einer anonymen Anzeige leitete die Staatsanwaltschaft ein umfangreiches Ermittlungsverfahren ein, das auch eine Durchsuchung der Wohn- und Praxisräume umfasste. Dem Arzt drohten nicht nur strafrechtliche Sanktionen und Rückforderungen der Krankenkassen, sondern auch der Verlust seiner Kassenzulassung und die Entziehung der Approbation. Unser Team übernahm die Verteidigung und konnte durch detaillierte Analyse der Abrechnungsdaten und der Praxisorganisation Unstimmigkeiten klären und entlastende Beweismittel vorlegen. Nach intensiven Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft konnte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt und die schwerwiegenden berufsrechtlichen Konsequenzen abgewendet werden. Der Arzt war so in der Lage, seine Tätigkeit ohne weitere Einschränkungen fortzusetzen.

FAQ

Das Medizinstrafrecht regelt die strafrechtliche Verantwortung von Ärzten, Apothekern, Pflegepersonal, Pharmaunternehmen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen.

Zu den häufigsten Vorwürfen zählen Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug, Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht sowie Untreue im Zusammenhang mit Kassenabrechnungen. Auch Hersteller von Arzneimitteln oder Medizinprodukten können in den Fokus geraten. Dieses Rechtsgebiet ist besonders komplex, weil neben strafrechtlichen Sanktionen auch gravierende berufsrechtliche Folgen drohen.

Die Verteidigung gegen Abrechnungsbetrug erfordert eine detaillierte Analyse Ihrer Abrechnungsdaten und der Praxisorganisation, oft unter Hinzuziehung von Sachverständigen.

Gerade bei flächendeckenden Ermittlungsverfahren ist die Abgrenzung zwischen fehlerhafter Abrechnung und vorsätzlichem Betrug entscheidend. PARK nutzt ihr umfangreiches Netzwerk von Spezialisten, um die komplexen Sachverhalte akribisch zu prüfen, entlastende Beweismittel vorzulegen und die Unstimmigkeiten zu klären. Mit ihrer Expertise im Medizinstrafrecht entkräftet PARK den Vorsatzvorwurf und strebt die Einstellung des Verfahrens an, um den Verlust Ihrer Kassenzulassung oder Approbation zu verhindern.

PARK entwickelt eine ganzheitliche Verteidigungsstrategie, die nicht nur das Strafverfahren, sondern auch die parallel drohenden berufs- und zivilrechtlichen Folgen berücksichtigt.

Im Medizinstrafrecht sind die berufsrechtlichen Konsequenzen (Entzug der Approbation, Verlust der Kassenzulassung) oft gravierender als die strafrechtlichen Sanktionen. Ein entscheidender Mehrwert liegt in der Fähigkeit, beide Ebenen zu koordinieren und die strafrechtliche Verteidigung so auszurichten, dass sie die berufsrechtlichen Verfahren positiv beeinflusst. PARK hilft Ihnen, den Überblick in dieser existenziell belastenden Situation zu behalten und die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Ja, das Medizinstrafrecht umfasst auch die strafrechtliche Produktverantwortung für Arzneimittel und medizinische Geräte.

Hersteller und Inverkehrbringer können bei Mängeln oder Schäden an ihren Produkten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Hier ist ein tiefgehendes Verständnis der sich ständig ändernden Vorschriften im Gesundheitswesen unerlässlich. Um strafrechtliche Risiken von vornherein auszuschließen, sollten Compliance-Strukturen wie das PARK-CMS und eine rechtssichere Gestaltung von Produktabläufen implementiert werden.

Eine wirksame Prävention im Medizinstrafrecht erfordert den Aufbau eines umfassenden Compliance- und Risikomanagementsystems, das alle relevanten Abläufe und Verantwortlichkeiten in Ihrer Einrichtung oder Ihrem Unternehmen abdeckt. Regelmäßige PARK-Schulungen für Ärzte, Pflegepersonal und Verwaltung sensibilisieren für strafrechtliche Fallstricke, insbesondere bei Abrechnungen, Schweigepflicht und Behandlungsstandards. Darüber hinaus sollte ein systematisches Dokumentations- und Kontrollverfahren eingeführt werden, um Behandlungs- und Abrechnungsprozesse transparent und nachvollziehbar zu gestalten. PARK berät Sie individuell bei der Entwicklung maßgeschneiderter Präventionskonzepte, implementiert Kontrollmechanismen und begleitet Sie bei der rechtssicheren Gestaltung interner Abläufe, damit strafrechtliche Risiken frühzeitig minimiert und Ihre berufliche Existenz gesichert wird.