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Korruptionsstrafrecht

Prävention und Verteidigung bei Korruptionsvorwürfen, um Vermögensschäden, Reputationsverlust und Unternehmensrisiken abzuwenden

Korruptionsstrafrecht

Prävention und Verteidigung bei Korruptionsvorwürfen, um Vermögensschäden, Reputationsverlust und Unternehmensrisiken abzuwenden

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Ihr Schutz vor schwerwiegenden Folgen

Das Korruptionsstrafrecht ist ein hochsensibles und komplexes Rechtsgebiet, das seit der Reform der Bestechungsdelikte Ende der 1990er Jahre und der zunehmenden Inkriminierung der Bestechung ausländischer Amtsträger massiv an Bedeutung gewonnen hat. Korruptionsverfahren haben seither Hochkonjunktur und können weitreichende Folgen für Unternehmen, Entscheidungsträger und Mitarbeiter haben. Eine zentrale Herausforderung bildet die Abgrenzung zwischen tatsächlich korruptiven Handlungen und zulässigen Zuwendungen, die Teil des gesellschaftlichen oder geschäftlichen Miteinanders sind. Diese Grenzziehung ist oft unscharf, da der Gesetzgeber hier mitunter diffuse Formulierungen verwendet.

Daher ist eine der Hauptaufgaben des im Korruptionsstrafrecht tätigen Rechtsanwalts die präventive Beratung. Ziel ist es, strafrechtliche Risiken bereits im Vorfeld zu erkennen, zu minimieren oder vollständig zu eliminieren. Dies betrifft alle Ebenen eines Unternehmens, von der Geschäftsführung bis zu den Angestellten. Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Bereich der Public Private Partnerships (PPP), wo die Kriterien für die Amtsträgereigenschaft und damit verbundene Restriktionen noch immer nicht abschließend geklärt sind. Hier kommt es entscheidend auf die Analyse des Einzelfalls und eine individuelle Beratung an. Bei großen Korruptionsverfahren, insbesondere mit internationalem Bezug, ist es von größter Wichtigkeit, nicht nur die Belange einzelner Personen, sondern auch die Interessen des betroffenen Unternehmens als Ganzes zu wahren. Die Fähigkeit des Unternehmens, weiter geschäftlich tätig zu sein, muss gesichert werden. Ein kooperativer Umgang mit der Staatsanwaltschaft kann dabei eine Option sein, jedoch nur, solange die Interessen des Unternehmens dabei nicht geopfert werden. Ungerechtfertigten Abschöpfungen vermeintlich durch Korruption erzielter Gewinne muss mit äußerster Entschlossenheit entgegengetreten werden, um Vermögensschäden zu verhindern und die Existenz des Unternehmens zu sichern. Das Korruptionsstrafrecht erfordert daher nicht nur tiefes juristisches Wissen, sondern auch strategisches Geschick und ein Verständnis für unternehmerische Realitäten.

Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis

Im Korruptionsstrafrecht bietet unsere Kanzlei entscheidenden Mehrwert durch frühzeitige Risikominimierung und umfassende Verteidigung im Ernstfall. Wir schützen Ihr Unternehmen und Ihre Führungskräfte vor schwerwiegenden Konsequenzen wie hohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen, dem Eintrag ins Gewerbezentralregister und massiven Reputationsschäden. Unser Ansatz beginnt bei der Prävention: Wir entwickeln maßgeschneiderte Compliance-Systeme und schulen Ihre Mitarbeiter und Entscheidungsträger, um potenzielle Risiken im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden. Dies ist essenziell, da die Grenzziehung zwischen erlaubten und strafbaren Handlungen oft unscharf ist.

Im Falle von Ermittlungen agieren wir strategisch und entschlossen. Wir gewährleisten, dass Ihre Interessen nicht nur im Fokus des Strafverfahrens, sondern auch hinsichtlich der unternehmerischen Kontinuität gewahrt bleiben. Insbesondere bei internationalen Korruptionsverfahren sichern wir die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie umfassend über die Vor- und Nachteile eines kooperationsorientierten Vorgehens mit den Behörden, immer mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Zudem treten wir unberechtigten Forderungen nach Gewinnabschöpfung mit aller Konsequenz entgegen. Unser Ziel ist es, Schäden abzuwenden und die Integrität sowie die wirtschaftliche Existenz Ihres Unternehmens zu sichern.

Jeder Aufgabe Gewachsen

Ansprechpartner für diesen Bereich

Für alle Angelegenheiten im Korruptionsstrafrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers zur Verfügung.

Er verfügt über umfassende Expertise in der präventiven Beratung und der Verteidigung in komplexen Korruptionsverfahren. Sein Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Strategie, die sowohl die strafrechtlichen Risiken als auch die unternehmerischen Auswirkungen berücksichtigt. Mit tiefgreifendem Verständnis für die feinen Nuancen dieses Rechtsgebiets bietet Herr Dr. Tobias Eggers maßgeschneiderte Lösungen.

Sie erreichen Dr. Tobias Eggers unter +49 231 958068-20 oder per E-Mail unter eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de.

Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit

Fallbeispiel: Abwendung von Reputationsschäden bei internationalem Korruptionsverdacht

Ein weltweit tätiges Bauunternehmen sah sich plötzlich dem Verdacht der Bestechung ausländischer Amtsträger ausgesetzt, ausgelöst durch Ermittlungen im Ausland. Dies führte zu einer drohenden Rufschädigung und dem Risiko, von internationalen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden. Wir übernahmen die strategische Beratung der Geschäftsführung. Durch eine umsichtige interne Untersuchung, eine transparente, aber kontrollierte Kommunikation mit den deutschen und ausländischen Behörden sowie die Implementierung sofortiger Compliance-Maßnahmen gelang es uns, das Vertrauen der Geschäftspartner wiederherzustellen und die Ermittlungen ohne Anklageerhebung abzuschließen. Die internationale Geschäftstätigkeit des Unternehmens konnte so gesichert werden.

FAQ

Strafbare Handlungen umfassen Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 299, 331 ff. StGB), wobei die Grenzziehung zu zulässigen Zuwendungen (z. B. im geschäftlichen Miteinander) oft unscharf ist.

Der Gesetzgeber formuliert hier mitunter sehr diffuse Tatbestände, was schnell zu unbeabsichtigten Ermittlungen führen kann. Besonders sensibel sind Zuwendungen an Amtsträger (auch ausländische) sowie Konstellationen in Public Private Partnerships (PPP). PARK ist darauf spezialisiert, diese Grauzonen präzise zu bewerten, strafrechtliche Risiken im Vorfeld zu erkennen und eine fundierte Compliance-Beratung zu bieten, um Sie und Ihr Unternehmen sicher zu schützen.

Neben hohen Geld- und Freiheitsstrafen für Führungskräfte sind die schwerwiegendsten Folgen der Eintrag ins Gewerbezentralregister und massive Reputationsschäden.

Ein Registereintrag kann zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen, und der Reputationsverlust gefährdet die geschäftliche Handlungsfähigkeit. Zudem drohen ungerechtfertigte Gewinnabschöpfungen, die die Existenz des Unternehmens bedrohen. Der Mehrwert liegt in einer ganzheitlichen Strategie, die diese unternehmerischen Risiken immer im Blick behält. PARK tritt unberechtigten Forderungen nach Gewinnabschöpfung mit Entschlossenheit entgegen und sichert die unternehmerische Kontinuität.

Eine kooperationsorientierte Vorgehensweise mit den Behörden kann eine Option sein, muss jedoch strategisch abgewogen werden und darf niemals die Interessen des Unternehmens opfern.

Die Entscheidung zur Kooperation ist hochsensibel, da sie Vorteile bei der Strafzumessung bringen kann, aber auch Risiken birgt. PARK berät Sie umfassend über die Vor- und Nachteile dieses Vorgehens, insbesondere bei internationalen Korruptionsverfahren. PARK behält stets die Wahrung Ihrer unternehmerischen Interessen im Fokus und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie, die auf die bestmögliche Lösung für Sie abzielt. Vertrauen Sie auf strategisches Geschick im Umgang mit der Staatsanwaltschaft.

Die Handlungsfähigkeit wird gesichert, indem eine umsichtige interne Untersuchung geleitet und eine kontrollierte Kommunikation mit nationalen und ausländischen Behörden gesteuert wird.

Insbesondere bei internationalen Korruptionsverfahren besteht das Risiko, von Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden oder das Vertrauen von Geschäftspartnern zu verlieren. Die Expertise von PARK im Korruptionsstrafrecht ermöglicht es, drohende Rufschädigungen abzuwenden und die internationale Geschäftstätigkeit zu sichern. PARK sorgt dafür, dass die Ermittlungen ohne Anklageerhebung abgeschlossen werden und Vermögensschäden verhindert werden.

Der sicherste Weg ist eine funktionierende Compliance-Struktur mit klaren Regeln für Zuwendungen, transparente Prozesse und regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte. Nur so wird die Grauzone zwischen erlaubtem und strafbarem Verhalten minimiert.

Angesichts der Unschärfe vieler Korruptionstatbestände ist präventive Beratung essenziell. PARK entwickelt für Ihr Unternehmen klare Richtlinien, die alle Ebenen abdecken – von der Geschäftsführung bis zu den Angestellten. PARK hilft Ihnen beim Aufbau maßgeschneiderter Compliance-Systeme wie dem PARK-CMS, die internationalen Standards entsprechen. Durch präventive Beratung erkennen und vermeiden Sie Risiken frühzeitig – und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen auch in kritischen Situationen rechtlich abgesichert ist.