Digitalen Risiken rechtssicher begegnen
Mit dem digitalen Wandel steigen für Unternehmen die Anforderungen an Sicherheit und Rechtskonformität im Umgang mit IT-Infrastrukturen und personenbezogenen Daten. Remote Arbeitsmodelle oder hybride Zusammenarbeit machen technische Systeme anfällig – nicht nur für menschliche Fehler, sondern zunehmend auch für gezielte Cyberangriffe. Gleichzeitig wird die Unternehmensleitung straf- und bußgeldrechtlich in die Verantwortung genommen, wenn IT-Sicherheitslücken bestehen oder Datenschutzpflichten verletzt werden. Das Cybercrime- und IT-Strafrecht ist daher ein hochaktuelles und komplexes Rechtsgebiet, in dem präventiver Schutz ebenso gefragt ist wie effektive Verteidigung.
Unter Cybercrime fallen alle Straftaten, die unter Nutzung von oder gegen informationstechnische Systeme verübt werden. Besonders häufig sind dabei Ransomware-Angriffe, DDoS-Attacken, CEO-Fraud, aber auch Social Engineering oder Phishing. Ziel ist meist die Lahmlegung von Betriebsabläufen, Erpressung von Lösegeld oder der Diebstahl sensibler Daten – mit potenziell katastrophalen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen. Bei mangelhafter IT-Compliance können Unternehmen selbst haftbar gemacht werden und mit empfindlichen Bußgeldern oder Ermittlungen konfrontiert werden.
Unsere Kanzlei berät Unternehmen nicht nur nach einem Cybervorfall, sondern entwickelt gemeinsam mit IT-Spezialisten präventive Schutzkonzepte zur Minimierung strafrechtlicher Risiken. Bei konkretem Verdacht oder bereits laufenden Verfahren übernehmen wir die rechtliche Koordination und die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, Datenschutzaufsicht und IT-Forensikern – schnell, diskret und effizient. Auch die Kommunikation mit Geschäftspartnern oder die Erstellung interner Berichte kann begleitet werden, um Transparenz zu schaffen und Vertrauen zu erhalten.
Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis
Unser Beratungsansatz im Bereich Cybercrime und IT-Strafrecht ist konsequent auf die praktischen Bedürfnisse unserer Mandanten ausgerichtet. Wir unterstützen Unternehmen proaktiv beim Aufbau einer rechtssicheren IT- und Datenschutz-Compliance. Dazu zählen praxisnahe Schulungen für Mitarbeitende, die Entwicklung von internen Handlungsanweisungen sowie die Etablierung von Prozessen zur schnellen Reaktion im Ernstfall. So reduzieren wir nicht nur die Wahrscheinlichkeit strafrechtlich relevanter Vorfälle, sondern stärken auch das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen – ein essenzieller Baustein moderner Corporate Compliance.
Kommt es dennoch zu einem Cyberangriff oder strafrechtlichen Vorwürfen, profitieren unsere Mandanten von unserer interdisziplinären Fachkenntnis: Wir kombinieren strafrechtliche Expertise mit technischem Verständnis, um komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen, rechtlich einzuordnen und strategisch zu verteidigen. Dies ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Vorfällen, digitalen Ermittlungsmaßnahmen oder komplexen Datenschutzverstößen von zentraler Bedeutung.
Darüber hinaus übernehmen wir im Krisenfall die rechtliche Begleitung der unternehmensinternen Aufarbeitung, koordinieren die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsorganen und wahren die Interessen des Unternehmens gegenüber Betroffenen, Medien und der Öffentlichkeit. Wo erforderlich, vermitteln wir spezialisierte IT-Forensik-Partner und sorgen dafür, dass unsere Mandanten auch technisch handlungsfähig bleiben.
Für Einzelpersonen – etwa Geschäftsführer, IT-Verantwortliche oder Compliance-Beauftragte – übernehmen wir die Verteidigung in allen Verfahrensstadien. Dabei verfolgen wir konsequent das Ziel, strafrechtliche Risiken zu minimieren, frühzeitig zu entkräften oder vollständig auszuräumen. Kurzum: Unsere Mandanten erhalten nicht nur rechtliche Beratung, sondern verlässliche Begleitung in einer digitalen Risikolandschaft, in der fundiertes Wissen, schneller Einsatz und strategisches Denken den Unterschied machen – sowohl präventiv als auch im Ernstfall.
Ansprechpartner für diesen Bereich
Für alle Belange von Cybercrime und IT-Strafrecht steht Ihnen in unserer Rechtsanwalt Dr. Marius Haak zur Seite.
Rechtsanwalt Dr. Marius Haak verfügt über fundiertes Wissen diesem Rechtsgebiet sowie umfassende Erfahrung. Er verteidigt und berät sowohl Individualpersonen als auch nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des allgemeinen und besonderen Wirtschaftsstrafrechts (z. B. IT-Strafrecht, Außenwirtschafts- und Datenschutzstrafrecht).
Ein Schwerpunkt ist die Unterstützung von (insbesondere mittelständischen) Unternehmen bei der Durchführung von internen Untersuchungen und die Beratung zu sämtlichen Compliance-Fragen.
Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Marius Haak unter +49 231 958068-88 oder per E-Mail unter haak@park-wirtschaftsstrafrecht.de.
Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit
Unsere Erfahrung zeigt, wie vielfältig die Risiken im digitalen Raum sind. So haben wir Privatpersonen und Unternehmen nach Phishing-Angriffen begleitet – von der schnellen Schadensbegrenzung bis zur rechtssicheren Aufarbeitung. Eine Steuerberatungsgesellschaft unterstützten wir nach einem Datenschutzvorfall dabei, das Vertrauen der Mandanten zu sichern und behördliche Verfahren souverän zu bewältigen. Für einen großen Einzelhändler entwickelten wir die Strategie zur Strafanzeige gegen ehemalige Mitarbeiter, die sensible Daten missbräuchlich nutzten. Auch ein Familienunternehmen vertraute auf unsere Unterstützung, als es um den Verdacht gezielter Datenmanipulation ging. Diese Beispiele verdeutlichen: Wir stehen unseren Mandanten in digitalen Krisensituationen zur Seite – schnell, entschlossen und mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und Vertrauen zurückzugewinnen.
FAQ
Cybercrime umfasst Straftaten, die mithilfe von oder gegen IT-Systeme begangen werden – von Hackerangriffen bis hin zu Datenmissbrauch.
Dazu zählen etwa Ransomware-Angriffe, Phishing, DDoS-Attacken oder Social Engineering. Unternehmen und ihre Verantwortlichen tragen eine besondere Pflicht, IT-Sicherheitsstandards einzuhalten. Verstöße können straf- und bußgeldrechtliche Folgen haben.
Die Risiken reichen von Lahmlegung der Betriebsabläufe und Lösegeldforderungen bis zur straf- und bußgeldrechtlichen Haftung der Unternehmensleitung bei mangelhafter IT-Compliance. Unzureichende IT-Sicherheitsmaßnahmen oder Datenschutzverstöße werden von Behörden streng verfolgt. Hinzu kommt das Risiko massiver Reputationsschäden. Bei einem Cybervorfall drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Ermittlungen wegen Verstoßes gegen Datenschutzpflichten.
Handeln Sie schnell, aber überlegt: Dokumentieren Sie den Vorfall, sichern Sie Beweise und informieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt. Unkoordinierte Reaktionen können die Situation verschlimmern – rechtlich wie wirtschaftlich.
Cyberattacken können neben wirtschaftlichen Schäden auch straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa wegen mangelnder IT-Sicherheit oder Datenschutzverletzungen. Gerade Geschäftsführer und IT-Verantwortliche sind hier persönlich gefährdet.
Digitale Durchsuchungen sind komplex und greifen tief in die Unternehmensabläufe ein. Ohne rechtliche Begleitung riskieren Sie, unnötig Daten preiszugeben oder Ihre Verteidigung zu schwächen. Drücken Sie den PARK-Notfallknopf.
PARK steht Ihnen im Ernstfall sofort zur Seite, überwacht die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden und stellt sicher, dass Ihre Rechte und die Ihrer Mitarbeiter gewahrt bleiben. Gleichzeitig koordiniert PARK die Zusammenarbeit mit IT-Experten, damit Ihr Unternehmen trotz der Maßnahme handlungsfähig bleibt. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist hier unverzichtbar.
Bei grenzüberschreitenden Vorfällen müssen unterschiedliche Jurisdiktionen und internationale Rechtshilfeinstrumente beachtet werden, was die Koordination und Verteidigung hochkomplex macht.
Cybercrime kennt keine nationalen Grenzen. PARK gewährleistet die rechtliche Koordination der Aufarbeitung und Verteidigung, auch wenn beispielsweise die Täter im Ausland sitzen oder betroffene Daten in verschiedenen Ländern gespeichert sind. PARK hilft Ihnen, die strafrechtlichen Auswirkungen ausländischer Angriffe auf Ihre deutsche Geschäftstätigkeit zu bewerten und effizient gegen die Ermittlungen vorzugehen. Verlassen Sie sich auf Expertise in internationalen Wirtschaftsstrafsachen, um auch in globalen digitalen Krisen handlungsfähig zu bleiben.
Die wichtigste Vorsorge ist eine funktionierende IT-Compliance – also organisatorische Regeln, technische Schutzmaßnahmen und geschulte Mitarbeiter. Nur so lassen sich Strafbarkeitsrisiken wirksam begrenzen. Als Unternehmensleitung stehen Sie in der Pflicht, angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz Ihrer IT-Systeme und Daten zu etablieren.
PARK entwickelt individuelle Compliance-Konzepte, sog. PARK-CMS, für Ihr Unternehmen, führt PARK-Schulungen für Ihre Teams durch und etabliert klare Handlungsabläufe für den Ernstfall. Die Erfahrung mit regionalen Behörden und IT-Spezialisten sorgt dafür, dass Ihre Strukturen nicht nur technisch, sondern auch rechtlich belastbar sind. Damit reduzieren Sie Bußgeldrisiken und stärken zugleich das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.