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Internationales Strafrecht

Grenzüberschreitende Verteidigung in internationalen Verfahren durch Koordination von Rechtsteams und maßgeschneiderte Schutzstrategien

Internationales Strafrecht

Grenzüberschreitende Verteidigung in internationalen Verfahren durch Koordination von Rechtsteams und maßgeschneiderte Schutzstrategien

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Grenzüberschreitende Verteidigung

Das Internationale Strafrecht befasst sich mit der Strafverfolgung, die über nationale Grenzen hinausgeht. Angesichts der zunehmenden globalen Vernetzung von Volkswirtschaften steigen auch die Risiken für wirtschaftlich Agierende, im Ausland einem Strafverfahren ausgesetzt zu sein. Dieses Rechtsgebiet umfasst Fälle, in denen deutsche Staatsbürger oder Unternehmen im Ausland strafrechtlich verfolgt werden, oder in denen ausländische Personen in Deutschland mit grenzüberschreitenden Delikten konfrontiert sind. Die Komplexität ergibt sich aus der Anwendung unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen, kultureller Gegebenheiten und Verfahrensabläufe.

Der Gesetzgeber hat eine Fülle von Instrumenten geschaffen, die die internationale Strafverfolgung erleichtern. Dazu gehören bilaterale und multilaterale Rechtshilfeabkommen sowie auf EU-Ebene der Europäische Haftbefehl. Letzterer ersetzt das herkömmliche Auslieferungsverfahren durch ein vereinfachtes Verfahren, das auf der Annahme basiert, dass in jedem EU-Mitgliedstaat ein rechtsstaatliches und von politischen Vorgaben unbeeinflusstes Verfahren stattfindet. Diese Grundannahme kann jedoch in der Praxis herausfordernd sein, insbesondere wenn die Rechtsstaatlichkeit in dem jeweiligen Land nicht den deutschen Standards entspricht. Für den Strafverteidiger ist es dann besonders schwierig, die Rechte des Verfolgten umfassend zu wahren. Das Internationale Strafrecht erfordert daher nicht nur tiefgreifendes juristisches Fachwissen, sondern auch ein Verständnis für internationale Beziehungen, Diplomatie und die Fähigkeit zur Koordination über Jurisdiktionen und Sprachgrenzen hinweg. Eine professionelle Verteidigung muss die komplexen Wechselwirkungen zwischen nationalem und internationalem Recht beherrschen, um Mandanten optimal zu schützen.

Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis

Der Mehrwert unserer Kanzlei im Internationalen Strafrecht liegt in unserer Fähigkeit, eine professionelle und nahtlose Verteidigung über Ländergrenzen hinweg zu gewährleisten. Wir sind uns bewusst, dass eine effektive Verteidigung nur durch eine ebenso enge und reibungslose Zusammenarbeit der Verteidiger in den unterschiedlichen Staaten funktioniert, wie dies die Ermittlungsbehörden mittlerweile tun. Wir bieten unseren Mandanten nicht nur fundierte Rechtskenntnisse im deutschen Recht, sondern auch die Expertise, internationale Verteidigungsteams verschiedener Jurisdiktionen und Sprachen zu koordinieren und zu leiten.

Dies ist entscheidend, da die Berücksichtigung internationaler Auswirkungen auf deutsche Mandanten zum Standard professioneller Unternehmensstrafverteidigung und der Verteidigung von Individuen bei Verfahren in verschiedenen Ländern geworden ist. Wir navigieren für Sie durch die komplexen internationalen Rechtshilfeverfahren, den Europäischen Haftbefehl und andere grenzüberschreitende Instrumente. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte auch dann umfassend zu wahren, wenn die Grundannahme eines gleichwertigen Rechtsstaats im Ausland nicht zutrifft. Wir minimieren Risiken, die sich aus unterschiedlichen Rechtssystemen ergeben, und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, um die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen. Von der präventiven Beratung bei internationalen Geschäftsaktivitäten bis zur akuten Verteidigung in komplexen grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren – wir sind Ihr kompetenter Partner.

Auch im Rahmen von Compliance-Überprüfungen oder Internal Investigations spielen internationale Fragestellungen eine zunehmende Rolle. Verdachtsmomente, die etwa in einer US-amerikanischen Niederlassung entstehen, können Auswirkungen auf den gesamten Konzern haben – inklusive der deutschen Muttergesellschaft.

Wir helfen Ihnen dabei, sämtliche relevanten Rechtsnormen und Aufsichtspflichten in unterschiedlichen Jurisdiktionen zu berücksichtigen. Dabei verlieren wir nie das Ziel aus den Augen: Ihre unternehmerischen Interessen zu wahren, die internen Abläufe rechtssicher zu gestalten und mögliche Reputationsschäden zu vermeiden.

Daneben geraten bei unternehmensinternen Compliance-Untersuchungen mit internationalem Bezug Führungskräfte schnell ins Zentrum interner Prüfungen – sei es aufgrund ihrer Entscheidungsbefugnisse, Berichtspflichten oder ihrer Rolle im globalen Governance-System. Die Anforderungen an Transparenz und Kooperation stehen dabei nicht selten in einem Spannungsverhältnis zu persönlichen Verteidigungsinteressen. Wir beraten leitende Angestellte, Geschäftsleiter und Aufsichtsratsmitglieder umfassend bei internen Untersuchungen, auch wenn mehrere Jurisdiktionen und Rechtsrisiken betroffen sind. Unsere Beratung schützt Ihre individuellen Rechte, unterstützt Sie strategisch bei internen Interviews, Dokumentenüberprüfungen und der Kommunikation mit Ermittlungsführern – und berücksichtigt zugleich potenzielle Risiken ausländischer Ermittlungen, etwa durch US-Behörden (z. B. SEC, DOJ) oder britische und europäische Institutionen.

Jeder Aufgabe Gewachsen

Ansprechpartner für diesen Bereich

Für alle Fragen und Anliegen im Bereich des Internationalen Strafrechts steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Ulf Reuker LL.M. zur Seite.

Ulf Reuker verfügt über umfassende Erfahrung in der Koordination und Führung internationaler Verteidigungsteams. Sein Fokus liegt auf einer effektiven grenzüberschreitenden Verteidigung, die die Besonderheiten unterschiedlicher Jurisdiktionen und Sprachen berücksichtigt. Mit tiefgreifendem Fachwissen und einem globalen Netzwerk entwickelt Ulf Reuker maßgeschneiderte Strategien, um die Interessen unserer Mandanten in komplexen internationalen Strafverfahren optimal zu schützen.

Sie erreichen Ulf Reuker unter  +49 231 958068-22 oder per E-Mail unter reuker@park-wirtschaftsstrafrecht.de. Nehmen Sie Kontakt auf, um einen ersten Termin für eine individuelle Beratung zu vereinbaren.

Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit

Fallbeispiel: Europäischer Haftbefehl und Auslieferung

Unser Mandant, ein deutscher Geschäftsmann, wurde im Ausland aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen. Ihm wurde in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein schweres Wirtschaftsdelikt vorgeworfen. Die dortigen Haftbedingungen und Verfahrensstandards waren fragwürdig. Unser Team koordinierte die Verteidigung, arbeitete eng mit lokalen Anwälten zusammen und erreichte durch schnelles Handeln und die Vorlage umfassender rechtlicher Argumente konnten wir Freilassung bewirken und schließlich erreichen, dass unser Mandant unter milderen Auflagen in Deutschland bleiben durfte, während das Verfahren im Ausland weitergeführt wurde. Dies ermöglichte eine bessere Verteidigung und schützte seine Rechte effektiv.

FAQ

Internationales Strafrecht befasst sich mit Straftaten, die einen grenzüberschreitenden Bezug haben oder in mehreren Rechtsordnungen relevant sind. Dazu zählen insbesondere Wirtschaftsdelikte wie Korruption, Exportverstöße, Geldwäsche oder Bilanzfälschungen, die sowohl in Deutschland als auch im Ausland verfolgt werden können.

Das größte Risiko liegt in der Anwendung fremder Rechtsordnungen und der internationalen Strafverfolgung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dies gilt insbesondere für Wirtschaftsdelikte.

Die globale Vernetzung bedeutet, dass Sie und Ihr Unternehmen schnell in den Fokus von Ermittlungen im Ausland geraten können, oft unter Nutzung des Europäischen Haftbefehls oder durch internationale Rechtshilfeverfahren. Diese Verfahren können fremde, niedrigere Rechtsstandards aufweisen, was Ihre Rechte stark gefährdet. PARK schützt Sie, indem internationale Verteidigungsteams koordiniert und die komplexen Wechselwirkungen zwischen nationalem und internationalem Recht beherrscht werden.

Unternehmen können durch internationale Ermittlungen mit Geldstrafen, Sanktionen oder Reputationsschäden konfrontiert werden.

Besonders heikel sind Verfahren wegen Korruptionsvorwürfen, Exportverstößen oder Bilanzdelikten, die sich über verschiedene Jurisdiktionen erstrecken. Auch Internal Investigations im Ausland können Auswirkungen auf deutsche Muttergesellschaften haben. PARK hilft, diese Risiken frühzeitig zu erkennen, interne Prozesse rechtssicher zu gestalten und Schäden zu vermeiden.

Internal Investigations mit Auslandsbezug sind heikel, weil sie oft unterschiedliche Rechtsordnungen, Geheimhaltungspflichten und Verteidigungsinteressen betreffen. Führungskräfte geraten schnell ins Spannungsfeld zwischen Unternehmensinteressen und persönlicher Haftung.

PARK unterstützt Sie bei Interviews, Dokumentenanalysen und interner Kommunikation und berücksichtigt zugleich mögliche Risiken durch ausländische Ermittlungsbehörden (z. B. SEC, DOJ). Damit sichert PARK Ihre individuellen Rechte, ohne die Unternehmensziele aus den Augen zu verlieren.

Bewahren Sie absolute Ruhe und kontaktieren Sie unverzüglich PARK. Machen Sie vor Ort keine Aussage ohne Abstimmung, da fremde Verfahrensstandards Ihre Rechte massiv beschneiden können. Problematisch ist, dass nicht in jedem Land ein gleichwertiger Rechtsstaat gewährleistet ist.

Der Europäische Haftbefehl beschleunigt die Auslieferung drastisch, weshalb schnelles, juristisch fundiertes Handeln in Deutschland unerlässlich ist. PARK übernimmt sofort die Koordination der Verteidigung über Länder- und Sprachgrenzen hinweg. Ziel ist es, durch die Vorlage umfassender rechtlicher Argumente Ihre Rechte auch dann umfassend zu wahren, wenn die Rechtsstaatlichkeit im Ausland fragwürdig ist, um eine Freilassung oder die Wahrung Ihrer Rechte in Deutschland zu erreichen.

Die beste Absicherung erfolgt durch präventive, vorausschauende Compliance-Beratung und die rechtssichere Gestaltung internationaler Geschäftsabläufe.

PARK hilft Ihnen, alle relevanten Rechtsnormen und Aufsichtspflichten in Ihren internationalen Geschäftstätigkeiten zu berücksichtigen. Durch die Analyse von Risiken in internationalen Niederlassungen und PARK-Schulungen Ihrer Führungskräfte können Sie strafrechtliche Risiken minimieren, bevor sie entstehen. Ein solcher präventiver Ansatz schützt Ihre unternehmerischen Interessen und beugt Reputationsschäden vor.