Navigieren durch wirtschaftliche Krisen und rechtliche Fallstricke
Das Insolvenzstrafrecht ist ein hochkomplexes Spezialgebiet, das sich mit strafbaren Handlungen im Kontext von wirtschaftlichen Krisen, Insolvenzverfahren und Unternehmensrestrukturierungen befasst. Es betrifft sowohl Geschäftsführer und Vorstände als auch Gesellschafter, Aufsichtsräte und andere verantwortliche Personen. Jede Insolvenzakte wird der Staatsanwaltschaft zur Prüfung auf mögliche Straftaten vorgelegt, was die hohe Relevanz dieses Rechtsgebiets unterstreicht. Häufig gehen finanzielle Schwierigkeiten oder mangelnde Liquidität mit der Nichterfüllung gesetzlicher Pflichten einher. Klassische Beispiele sind das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer, die Pflichtverletzung bei Insolvenzantragstellung (Insolvenzverschleppung), Gläubigerbegünstigung oder Bankrottstraftaten. Auch die Verletzung von Buchführungspflichten oder Untreue im Zusammenhang mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz sind häufig im insolvenzstrafrechtlichen Kontext anzutreffen.
Die Besonderheit dieses Rechtsgebiets liegt in der Verknüpfung von komplexen strafrechtlichen Normen mit den Feinheiten des Insolvenzrechts und tiefgreifendem wirtschaftlichem Verständnis. Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert nicht nur Expertise im Straf- und Strafprozessrecht, sondern auch ein fundiertes Verständnis für Bilanzierung, Unternehmensführung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Gerade die Abgrenzung zwischen wirtschaftlich schwierigen, aber noch legalen Entscheidungen und strafrechtlich relevanten Handlungen ist oft fließend und bedarf einer präzisen juristischen Bewertung. Frühzeitige Beratung ist hier entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren und rechtliche Konsequenzen abzuwenden oder zu mildern. Unsere Kanzlei bietet hier eine spezialisierte Unterstützung, die sowohl die rechtliche Verteidigung als auch die wirtschaftliche Perspektive integriert und bei Bedarf auf ein exzellentes Netzwerk von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern zurückgreift.
Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis
Im Insolvenzstrafrecht ist der größte Mehrwert für unsere Mandanten der Schutz vor persönlichen und unternehmerischen Haftungsrisiken sowie die Wahrung der beruflichen Existenz. Wir bieten nicht nur eine hochspezialisierte Vertretung im strafrechtlichen Verfahren, sondern auch eine strategische Beratung, die alle Aspekte der Krise berücksichtigt. Der entscheidende Vorteil liegt in unserer Fähigkeit, die oft schwierigen materiell-rechtlichen Fragen zu klären, die an der Schnittstelle von Insolvenzrecht, Strafrecht und Wirtschaftsrecht entstehen. Wir helfen Ihnen, die komplexen Sachverhalte verständlich aufzubereiten und eine belastbare Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Unsere Expertise ermöglicht es uns, frühzeitig einzuschreiten und präventive Maßnahmen zu ergreifen, bevor sich Verdachtsfälle zu ernsthaften strafrechtlichen Ermittlungen entwickeln. Im Falle bereits eingeleiteter Verfahren begleiten wir Sie durch jede Phase – von der ersten polizeilichen Vorladung über Durchsuchungen bis hin zur Hauptverhandlung. Wir gewährleisten eine umfassende Akteneinsicht, prüfen die Vorwürfe akribisch und nutzen unser exzellentes Expertennetzwerk aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, um auch komplexe finanzielle und bilanzieller Sachverhalte rechtssicher zu beurteilen. Unser Ziel ist stets die Abwendung einer Anklage, die Einstellung des Verfahrens oder die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für Sie und Ihr Unternehmen. Wir schützen Ihre Reputation und unterstützen Sie dabei, diese schwierige Phase mit minimierten Schäden zu überstehen und die Basis für einen Neuanfang zu schaffen.
Ansprechpartner für diesen Bereich
Für alle Anliegen im Insolvenzstrafrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht John Paul Fürus zur Seite.
Rechtsanwalt John Paul Fürus verfügt über ausgewiesene Expertise an der Schnittstelle von Straf- und Wirtschaftsrecht und versteht die spezifischen Herausforderungen von Unternehmen in der Krise. Sein Fokus liegt auf einer effektiven Verteidigung und der strategischen Beratung zur Vermeidung oder Minimierung strafrechtlicher Risiken. Dank seines fundierten Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge und seines Zugangs zu einem Expertennetzwerk bietet Rechtsanwalt John Paul Fürus eine umfassende und präzise Unterstützung.
Sie erreichen Rechtsanwalt John Paul Fürus unter +49 40 6963584-20 oder per E-Mail fuerus@park-wirtschaftsstrafrecht.de
Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit
Fallbeispiel: Abwehr des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung
Ein langjähriger Mandant, Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, sah sich dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung ausgesetzt, nachdem sein Unternehmen Insolvenz anmelden musste. Die Staatsanwaltschaft prüfte die Insolvenzakte und leitete Ermittlungen ein. Wir übernahmen sofort die Verteidigung und forderten Einsichtnahmen in die umfangreiche Akte. Durch detaillierte Analyse der Unternehmensbilanzen und Liquiditätsentwicklungen konnten wir in Zusammenarbeit mit einem externen Wirtschaftsprüfer nachweisen, dass der Mandant die Insolvenzantragspflichten nicht schuldhaft verletzt hatte, da er bis zuletzt von Sanierungschancen ausgehen durfte und alle notwendigen Schritte unternommen hatte. Trotz der anfänglich erheblichen Vorwürfe konnte das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt werden, was ihm die persönliche Haftung und schwerwiegende berufliche Konsequenzen ersparte.
FAQ
Zu den häufigsten Tatvorwürfen zählen Insolvenzverschleppung, Bankrott, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Gläubigerbegünstigung und Verletzungen von Buchführungspflichten. Auch Untreuehandlungen im Unternehmenskontext können relevant werden.
Da jede Insolvenzakte automatisch auf mögliche Straftaten geprüft wird, geraten Geschäftsführer und Vorstände schnell ins Visier der Staatsanwaltschaft. PARK hilft Ihnen dabei, die Vorwürfe rechtlich einzuordnen, prüft die wirtschaftlichen Hintergründe und entwickelt eine wirksame Abwehrstrategie. So wird Ihnen Sicherheit im Umgang mit Ermittlungsbehörden verschafft.
Die Sanktionspalette reicht von Geldstrafen über Freiheitsstrafen für Verantwortliche bis hin zu zivilrechtlichen Haftungsfolgen und massiven Reputationsschäden. Gerade für Geschäftsführer kann dies auch persönliche Konsequenzen nach sich ziehen.
PARK setzt sich dafür ein, dass es gar nicht erst zu einer Anklage kommt, und strebt die Einstellung des Verfahrens an. Sollte es doch zu einer Hauptverhandlung kommen, erarbeitet PARK eine fundierte Verteidigung und begleitet Sie verlässlich durch alle Verfahrensschritte. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist dabei der Schlüssel zu Ihrem Schutz.
In erster Linie Geschäftsführer, Vorstände und andere verantwortliche Personen wie Gesellschafter oder Aufsichtsräte. Auch Personen, die in einer wirtschaftlich schwierigen Situation Entscheidungen treffen müssen, können schnell in den Fokus geraten. Schon der Verdacht kann erhebliche persönliche und berufliche Konsequenzen haben.
Sie müssen umgehend die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen fristgerecht einen Insolvenzantrag stellen, um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden.
Achtung: Zwischen dem Wissen um die Krise und der strafrechtlichen Relevanz liegt oft nur ein schmaler Grat. Hier hilft eine frühzeitige anwaltliche Beratung. PARK bietet Ihnen eine spezialisierte, interdisziplinäre Begleitung in dieser kritischen Phase, um die Pflichtverletzung der Insolvenzantragspflicht und damit eine persönliche strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. PARK bringt juristische Expertise und tiefes wirtschaftliches Verständnis zusammen, um Ihnen rechtssichere Handlungsempfehlungen zu geben und Ihre berufliche Existenz zu schützen.
Nein, die strafrechtliche Verfolgung ist nicht automatisch ausgeschlossen, da die Straftatbestände (z. B. Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Beiträgen) an Verstöße in der Vergangenheit anknüpfen.
Auch wenn eine Sanierung gelingt, können die Pflichtverletzungen aus der Krise nachträglich geahndet werden. Frühzeitige Beratung ist daher entscheidend, um die Einhaltung der Pflichten im Vorfeld zu gewährleisten oder im Nachhinein eine milde Bewertung der Sachlage durch die Staatsanwaltschaft zu erzielen. PARK begleitet Sie strategisch in jeder Phase der Krise, um Ihre persönliche und berufliche Existenz zu schützen – unabhängig vom Ausgang des Sanierungsverfahrens.
Die beste Vorsorge ist ein klar organisiertes Krisenmanagement mit strikter Einhaltung aller insolvenzrechtlichen Pflichten. Dazu gehört insbesondere die laufende Prüfung der Liquidität und die rechtzeitige Insolvenzantragstellung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
PARK berät Sie präventiv zu Ihren Pflichten und unterstützt beim Aufbau von Mechanismen, die eine rechtzeitige Reaktion im Ernstfall sicherstellen. Durch Erfahrung an der Schnittstelle von Wirtschaft, Bilanzierung und Strafrecht weiß PARK, worauf Staatsanwaltschaften besonderen Wert legen. Mit PARK an Ihrer Seite senken Sie das Risiko strafrechtlicher Ermittlungen erheblich.