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Datenschutzstrafrecht

Schutz vor Bußgeldern und Strafen bei Datenschutzverstößen durch maßgeschneiderte Compliance-Konzepte und strategische Verteidigung

Datenschutzstrafrecht

Schutz vor Bußgeldern und Strafen bei Datenschutzverstößen durch maßgeschneiderte Compliance-Konzepte und strategische Verteidigung

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Schutz vor Bußgeldern und Strafen

Das Datenschutzsanktionenrecht ist ein hochrelevantes und komplexes Rechtsgebiet im digitalen Zeitalter. Es befasst sich mit straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem unsachgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten ergeben.

Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht bei Verstößen gegen ihre Vorgaben empfindliche Geldbußen vor, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können. Esstehen eine Vielzahl von möglichen Verstößen im Raum, von der unrechtmäßige Erhebung, Speicherung oder Nutzung von Daten, über die Missachtung der Rechte der betroffenen Personen bis hin zur Verletzung der Datensicherheit durch unzureichende technisch-organisatorische Maßnahmen.

Auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält relevante Strafvorschriften, die mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bedroht sind, sowie weitere Bußgeldvorschriften. Dieses Rechtsgebiet betrifft nicht nur Unternehmen jeder Größe, sondern auch deren Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragte und andere Leitungspersonen, die persönlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Unsere Kanzlei bietet in diesem Bereich eine umfassende präventive Beratung an, um Unternehmen und deren Mitarbeiter durch gezielte Schulungen und die Erarbeitung interner Handlungsanweisungen zu sensibilisieren und die Datenschutz-Compliance zu stärken. Im Falle von internen Untersuchungen beraten wir zudem umfassend zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen, wie der Sicherung und Auswertung digitaler Daten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die korrekte Handhabung von Hinweisgebersystemen (Whistleblowing), die datenschutzrechtlichen Anforderungen standhalten müssen, um sowohl den Schutz der Hinweisgeber als auch der betroffenen Personen zu gewährleisten. Im Ernstfall verteidigen wir Unternehmen und ihre Verantwortlichen bei Vorwürfen wegen Verstößen gegen die DSGVO oder das BDSG und unterstützen bei der internen Aufarbeitung von Datenschutzverletzungen sowie der notwendigen Meldung an Aufsichtsbehörden oder der Benachrichtigung betroffener Personen.

Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis

Der Hauptmehrwert unserer Expertise im Datenschutzsanktionenrecht liegt im umfassenden Schutz vor den schwerwiegenden rechtlichen und reputativen Folgen von Datenschutzverstößen. Wir bieten eine proaktive Beratung, die darauf abzielt, Risiken zu minimieren, noch bevor sie zu Problemen werden. Durch maßgeschneiderte Datenschutz-Compliance-Konzepte, unternehmensinterne Schulungen und die Erarbeitung klarer Handlungsanweisungen für Ihre Mitarbeiter fördern wir das Bewusstsein für datenschutzrechtliche Pflichten. Dies hilft, kostspielige Geldbußen und persönliche Haftung von Führungskräften effektiv zu vermeiden und sichert die Einhaltung der DSGVO und des BDSG.

Im Falle eines bereits eingetretenen oder drohenden Datenschutzverstoßes agieren wir schnell und strategisch. Wir begleiten Sie bei der internen Aufarbeitung, beraten zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen wie der Auswertung von E-Mail-Konten und unterstützen bei der korrekten Meldung an die Aufsichtsbehörden sowie der Benachrichtigung der betroffenen Personen. Unsere Verteidigung von Unternehmen, Geschäftsführern und Datenschutzbeauftragten bei Vorwürfen aus Verstößen gegen Datenschutzgesetze zielt darauf ab, maximale Entlastung zu erreichen und den Schaden für Ihr Unternehmen und Ihre Reputation zu minimieren. Wir verstehen die Komplexität des digitalen Zeitalters und bieten Ihnen die notwendige rechtliche Sicherheit, um in diesem sensiblen Bereich gesetzeskonform zu agieren und Ihr Geschäft nachhaltig zu schützen.

Jeder Aufgabe Gewachsen

Ansprechpartner für diesen Bereich

Für alle Belange des Datenschutzsanktionenrechts steht Ihnen in unserer Rechtsanwalt Dr. Marius Haak zur Seite.

Rechtsanwalt Dr. Marius Haak verfügt über fundiertes Wissen diesem Rechtsgebiet sowie umfassende Erfahrung in der Verteidigung bei Vorwürfen von Verstößen gegen Datenschutzgesetze. Er verteidigt sowohl Individualpersonen als auch nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des allgemeinen (z. B. Korruptionsdelikte) und besonderen Wirtschaftsstrafrechts (z. B. Außenwirtschafts- und Datenschutzstrafrecht).

Ein Schwerpunkt ist die Unterstützung von (insbesondere mittelständischen) Unternehmen bei der Durchführung von internen Untersuchungen und die Beratung zu sämtlichen Compliance-Fragen.

Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Marius Haak unter +49 231 958068-88 oder per E-Mail unter haak@park-wirtschaftsstrafrecht.de.

Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit

Fallbeispiel: Verteidigung nach Datenpanne und Behördenmeldung

Ein mittelständisches Technologieunternehmen wurde Opfer eines Cyberangriffs, bei dem personenbezogene Daten von Kunden entwendet wurden. Eine sofortige Reaktion war unerlässlich. Wir übernahmen die juristische Begleitung der internen Aufarbeitung des Vorfalls, berieten zur datenschutzrechtlich korrekten Sicherung und Analyse der betroffenen Daten und unterstützten das Unternehmen bei der notwendigen Meldung der Datenpanne an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde innerhalb der gesetzlichen Frist. Parallel dazu koordinierten wir die Benachrichtigung der betroffenen Kunden. Durch unser schnelles und präzises Vorgehen konnte das Unternehmen die gesetzlichen Meldepflichten fristgerecht erfüllen. Die umfassende Dokumentation unserer Maßnahmen und die transparente Kommunikation mit der Behörde führten dazu, dass das Bußgeldverfahren nach eingehender Prüfung eingestellt wurde, was dem Unternehmen erhebliche finanzielle Strafen und einen schwerwiegenden Reputationsschaden ersparte.

FAQ

Das Datenschutzstrafrecht umfasst die straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Während die DSGVO und das BDSG primär Verwaltungs- und Bußgeldsanktionen enthalten, sehen sie in bestimmten Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen vor – etwa bei vorsätzlicher Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage oder unzulässiger Datenweitergabe.

Die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich können Freiheitsstrafen nach dem BDSG drohen. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzforderungen betroffener Personen.

Neben den finanziellen Sanktionen sind auch Reputationsverluste und Vertrauensschäden für Ihr Unternehmen zu befürchten. PARK entwickelt Verteidigungsstrategien, die das Risiko drastisch reduzieren, und begleitet Sie vor Ort in allen Phasen des Verfahrens. Mit Expertise im Datenschutzsanktionenrecht sichert PARK Ihr Unternehmen gegen die schwersten Folgen ab.

Ja, die DSGVO und das BDSG sehen ausdrücklich persönliche Verantwortlichkeit vor. Geschäftsführer, Vorstände und Datenschutzbeauftragte können für Verstöße haftbar gemacht werden.

PARK berät Führungskräfte individuell über ihre Verantwortungsbereiche und minimiert so persönliche Risiken. Im Ernstfall übernimmt PARK Ihre Verteidigung und schützt Sie vor nachteiligen Konsequenzen.

Der wichtigste Schritt ist die sofortige und strategisch korrekte Reaktion – insbesondere die fristgerechte Meldung der Datenpanne an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden.

Eine Datenpanne ist nicht nur ein technisches, sondern vor allem ein juristisches Problem mit persönlichen Haftungsrisiken. PARK unterstützt Sie bei der internen Aufarbeitung, stellt die datenschutzrechtlich zulässige Sicherung digitaler Daten sicher und koordiniert die korrekte Meldung und Benachrichtigung der Betroffenen. Ein schnelles und präzises Vorgehen zielt darauf ab, die gesetzlichen Meldepflichten fristgerecht zu erfüllen und durch transparente Dokumentation ein Bußgeldverfahren abzuwenden oder zumindest maßgeblich zu entlasten.

Hinweisgebersysteme müssen höchste datenschutzrechtliche Standards erfüllen, da sie sensible personenbezogene Daten sowohl des Hinweisgebers als auch der beschuldigten Person verarbeiten.

Verstöße bei der Einrichtung und dem Betrieb von Whistleblowing-Systemen – etwa durch unzulässige Datenspeicherung oder mangelhaften Schutz der Betroffenenrechte – können hohe Bußgelder nach der DSGVO nach sich ziehen. PARK berät Sie umfassend zur datenschutzkonformen Implementierung Ihres Hinweisgebersystems, um sowohl den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten als auch Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden zu vermeiden.

Die beste Prävention ist ein maßgeschneidertes, robustes Datenschutz-Compliance-System mit klaren Strukturen und regelmäßigen Mitarbeiterschulungen.

Hohe Bußgelder und Sanktionen der Aufsichtsbehörden können die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen, da schon kleine Verstöße massive finanzielle Folgen haben. PARK hilft Ihnen, ein Sicherheitsnetz aufzubauen, das alle Anforderungen der DSGVO und des BDSG erfüllt. Die Expertise reicht von der Erstellung interner Handlungsanweisungen, Durchführung von PARK-Schulungen, bis hin zur datenschutzkonformen Einrichtung von Hinweisgebersystemen.