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Außenwirtschaftsstrafrecht

Rechtssicherheit im internationalen Handel durch präventive Compliance-Systeme und konsequente Verteidigung im Ernstfall

Außenwirtschaftsstrafrecht

Rechtssicherheit im internationalen Handel durch präventive Compliance-Systeme und konsequente Verteidigung im Ernstfall

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Absicherung im internationalen Handel

Das Außenwirtschaftsstrafrecht ist ein hochkomplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das sich an der Schnittstelle von internationalem Handel, nationaler Sicherheit und globalen Sanktionsregimen befindet. Es regelt die straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), das Chemiewaffenübereinkommen-Ausführungsgesetz (CWÜAG) sowie andere relevante Vorschriften. Die internationalen, europäischen und nationalen gesetzlichen Regelungen sind eng miteinander verzahnt und unterliegen ständigen Änderungen, insbesondere im Hinblick auf Embargos, Dual-Use-Güter und Exportkontrollen.

Für Unternehmen und Einzelpersonen, die im internationalen Geschäftsverkehr tätig sind, sind die Anforderungen immens. Schon geringfügige Fehler im Umgang mit diesen gesetzlichen Vorgaben können weitreichende straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen für Verantwortliche, Gewinnabschöpfungen, aber auch indirekte Folgen wie schwerwiegende Reputationsschäden, der Entzug von Exportlizenzen oder der Ausschluss von zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Unser Fokus im Außenwirtschaftsstrafrecht liegt darauf, diese Risiken zu minimieren. Wir verteidigen nicht nur im akuten Verdachtsfall, sondern bereits präventiv. Dies umfasst die Implementierung einer robusten Außenwirtschafts-Compliance, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Erarbeitung von internen Checklisten und Handlungsanweisungen, um Compliance-Verstöße von vornherein zu vermeiden. Zudem unterstützen wir bei internen Erhebungen zur Aufklärung von Verdachtsmomenten, um frühzeitig strategische Entscheidungen treffen zu können.

Mehrwert für unsere Mandanten in der Praxis

Der Mehrwert unserer Beratung im Außenwirtschaftsstrafrecht liegt in einem zweigeteilten Ansatz: proaktive Risikominimierung und effiziente Verteidigung im Ernstfall. Wir schützen Sie vor den weitreichenden Konsequenzen eines Verstoßes, die weit über finanzielle Sanktionen hinausgehen und Ihre Geschäftsfähigkeit sowie Reputation massiv beeinträchtigen können.

Im Vorfeld unterstützen wir Sie beim Aufbau einer maßgeschneiderten Außenwirtschafts-Compliance. Dazu gehören detaillierte Schulungen für Ihre Mitarbeiter, die Implementierung interner Kontrollsysteme und die Entwicklung klarer Handlungsanweisungen. Dies gewährleistet, dass Ihr Unternehmen internationale Handelsvorschriften bestmöglich einhält und minimiert das Risiko von straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen und Folgen. Ein solches proaktives Vorgehen schützt Ihr Unternehmen nachhaltig vor Reputationsschäden und dem Verlust wichtiger Lizenzen.

Im Falle von Verdachtsmomenten oder bereits eingeleiteten Ermittlungen übernehmen wir die Führung bei internen Erhebungen. Die frühzeitige Aufklärung und eine gegebenenfalls proaktive Kommunikation mit den Behörden – zum Beispiel in Form einer Selbstanzeige – kann im Einzelfall entscheidend sein, um Risiken zu minimieren oder sogar Straffreiheit zu erzielen.

Im Ernstfall verteidigen wir Sie, etwa als Geschäftsführer, Ausfuhrverantwortlichen oder Exportkontrollbeauftragten, in sämtlichen Verfahrensstadien bei Vorwürfen nach AWG, KrWaffKontrG und CWÜAG. Unsere enge Zusammenarbeit mit Experten des materiellen Außenwirtschaftsrechts gewährleistet eine umfassende und spezialisierte Vertretung Ihrer Interessen.

Jeder Aufgabe Gewachsen

Ansprechpartner für diesen Bereich

Für alle Belange des Außenwirtschaftsstrafrechts steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Ulf Reuker LL.M. zur Verfügung.

Ulf Reuker LL.M. verfügt über umfassende Expertise in der komplexen Materie des internationalen Handels und der Exportkontrolle. Sein/Ihr Fokus liegt auf der präventiven Beratung zur Außenwirtschafts-Compliance und der effektiven Vertretung in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Er arbeitet eng mit Experten aus dem materiellen Außenwirtschaftsrecht zusammen, um eine umfassende und bestmögliche Verteidigung Ihrer Interessen zu gewährleisten.

Sie erreichen Ulf Reuker LL.M unter  +49 231 958068-22 oder per E-Mail unter reuker@park-wirtschaftsstrafrecht.de. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.

Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit

Fallbeispiel: Abwehr von Exportkontrollvorwürfen

Ein Maschinenbauunternehmen stand wegen angeblicher Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften im Zusammenhang mit dem Export von Dual-Use-Gütern in ein sanktioniertes Land unter Verdacht. Die Ermittlungen waren bereits weit fortgeschritten und betrafen sowohl die Geschäftsführung als auch den Exportkontrollbeauftragten. Wir übernahmen die Verteidigung und leiteten umgehend eine detaillierte interne Untersuchung ein. Durch die akribische Aufklärung der Exportvorgänge und die Identifizierung von Prozesslücken konnten wir den Behörden aufzeigen, dass es sich um ein komplexes Zusammenspiel unglücklicher Umstände und nicht um eine vorsätzliche Handlung handelte. Durch strategische Verhandlungen und die Implementierung umgehender Prozessverbesserungen konnte eine Einstellung des Verfahrens für die Einzelpersonen und eine signifikante Reduzierung der Bußgelder für das Unternehmen erreicht werden. Dies verhinderte schwerwiegende Reputationsschäden und ermöglichte die Fortführung des internationalen Geschäfts.

FAQ

Das Außenwirtschaftsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts, das Verstöße gegen Gesetze zum internationalen Wirtschaftsverkehr wie das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unter Strafe stellt. Es befasst sich insbesondere mit der illegalen Ein- und Ausfuhr von Waren, Missachtung von Exportkontrollvorschriften, Embargos und Verboten im internationalen Handel. Ziel des Außenwirtschaftsstrafrechts ist es, die wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Interessen des Staates, die Integrität des internationalen Handels und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zu schützen.

Im Außenwirtschaftsstrafrecht liegen die Hauptrisiken in Verstößen gegen Gesetze wie das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und internationale Sanktionen, insbesondere bei Exportkontrollen und Dual-Use-Gütern.

Abhängig von Art und Schwere des Verstoßes reichen die strafrechtlichen Sanktionen von hohen Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen für Verantwortliche. Zudem drohen erhebliche Einschränkungen im internationalen Handel.

Neben unmittelbaren Strafen sind oft die indirekten Folgen besonders gravierend: der Verlust von Exportlizenzen, der Verlust von Marktchancen, negative Einträge in Registern, die Abschöpfung von Gewinnen oder Reputationsschäden bei Geschäftspartnern. PARK hilft Ihnen, diese Risiken frühzeitig einzuordnen und Abwehrstrategien zu entwickeln. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung bietet Ihnen Sicherheit und schützt die Geschäftsfähigkeit Ihres Unternehmens nachhaltig.

PARK sichert Ihr internationales Geschäft durch den Aufbau einer robusten Außenwirtschafts-Compliance, die auf dem neuesten Stand der Gesetze ist. Zögern Sie nicht, PARK für eine Risikoanalyse zu kontaktieren, bevor der Zoll oder das BAFA bei Ihnen anklopfen.

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und keine unüberlegten Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden machen. Es ist wichtig, schnellstmöglich rechtliche Unterstützung einzubeziehen.

Schon kleine Fehler in der Kommunikation mit Behörden können gravierende Konsequenzen haben. Wir prüfen für Sie die Vorwürfe, sichten die relevanten Unterlagen und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie, die alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt. In bestimmten Fällen kann auch eine frühzeitige Selbstanzeige sinnvoll sein, um Strafen zu reduzieren oder zu vermeiden. Durch die Spezialisierung im Außenwirtschaftsstrafrecht und Nähe zu den Wirtschafts- und Zollämtern in der Region kann PARK schnell reagieren und Ihre Interessen optimal schützen.

Ja, eine strategisch gut vorbereitete Selbstanzeige kann im Einzelfall ein entscheidendes Instrument sein, um Bußgelder zu reduzieren oder sogar Straffreiheit zu erlangen.

Die Entscheidung für eine Selbstanzeige muss jedoch immer individuell und nach einer detaillierten internen Aufklärung der Sachlage getroffen werden. PARK führt für Sie die notwendigen internen Erhebungen durch und bewertet, ob die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige gegeben sind. Dabei liegt der Fokus darauf, die Reputationsschäden und finanziellen Risiken durch eine kontrollierte Offenlegung zu minimieren.

Sie benötigen einen Anwalt, der beide Disziplinen beherrscht, da Außenwirtschaftsstrafrecht eine Schnittstellenmaterie ist, bei der die technische Auslegung von Exportregeln über die strafrechtliche Schuld entscheidet.

Ein Verteidiger ohne tiefgehendes Verständnis für die komplexen Regelwerke des AWG, der Sanktionen oder der Dual-Use-Verordnungen kann die Ermittlungslage nicht vollumfänglich erfassen. PARK garantiert Ihnen durch die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten im materiellen Außenwirtschaftsrecht eine ganzheitliche und spezialisierte Verteidigungsstrategie. Dieser Doppel-Fokus ist Ihr entscheidender Vorteil, um Verfahren erfolgreich abzuwehren und Ihre Geschäftsfähigkeit im internationalen Handel zu sichern.

Ein wirksames Compliance-System ist der Schlüssel, um Regelverstöße zu verhindern. Dazu gehören klare Prozesse, interne Kontrollen und regelmäßige Mitarbeiterschulungen. Im Außenwirtschaftsstrafrecht haften Sie als Verantwortlicher schnell persönlich.

PARK unterstützt Sie beim Aufbau interner Prozesse, die sicherstellen, dass Mitarbeiter Embargos, Dual-Use-Regeln und Exportkontrollen zuverlässig einhalten. PARK-CMS, Checklisten, Schulungen und interne Audits sorgen für langfristige Sicherheit. So vermeiden Sie nicht nur Ermittlungen, sondern stärken auch Ihre Reputation bei Geschäftspartnern und Behörden.