Schutz für Arbeitgeber in komplexen Fällen
Das Arbeitsstrafrecht ist ein hochkomplexes und facettenreiches Rechtsgebiet, das die Schnittstelle zwischen dem Arbeits- und Sozialrecht und dem Strafrecht bildet. Es adressiert primär die straf- und bußgeldrechtliche Verantwortung von Arbeitgebern, Führungskräften und Unternehmen bei (Compliance-) Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Das Spektrum arbeitsstrafrechtlicher Delikte ist breit und reicht von Vergehen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit über die illegale Beschäftigung von Ausländern und Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bis hin zu Pflichtverletzungen im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Auch der Arbeitsschutz, Fälle von Sozialversicherungsbetrug sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt fallen ebenso in diesen Bereich wie Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung in Folge von Betriebsunfällen.
Eine besondere Herausforderung stellt das Ordnungswidrigkeitenrecht dar, da viele Grundtatbestände, die als Ordnungswidrigkeiten beginnen, unter bestimmten Voraussetzungen zu echten Straftaten hochgestuft werden können. Für betroffene Unternehmen und ihre Verantwortlichen sind die möglichen Konsequenzen oft gravierender als die direkten Strafen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen erhebliche indirekte Folgen: Dazu zählen etwa ein negativer Eintrag in das Gewerbezentralregister und/oder das Wettbewerbsregister, der zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen kann, ein massiver Reputationsverlust sowie zivil- und sozialrechtliche Haftungsrisiken. Eine fokussierte Betrachtung ausschließlich des Strafverfahrens greift zu kurz; eine umfassende Beratung im Arbeitsstrafrecht berücksichtigt stets alle Dimensionen des Falls, um präventiv zu agieren oder im Falle von Ermittlungen eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die alle rechtlichen, wirtschaftlichen und reputationellen Aspekte einbezieht.
Mehrwert für den Mandanten in der Praxis
Unser primärer Mehrwert im Arbeitsstrafrecht liegt in der proaktiven Risikominimierung und der effizienten Bewältigung von Ermittlungsverfahren. Wir bieten umfassende präventive Beratung, um durch Implementierung robuster Compliance-Strukturen und gezielte Mitarbeiterschulungen potenzielle Fallstricke zu vermeiden. Dies minimiert das Risiko von Verstößen erheblich, schafft nachhaltige Rechtssicherheit und bewahrt Sie und Ihr Unternehmen vor kostspieligen Bußgeldern, langwierigen Gerichtsverfahren und dem gefürchteten Reputationsverlust.
Im Falle von eingeleiteten Ermittlungen agieren wir schnell, entschlossen und strategisch. Unser Fokus geht dabei weit über die reine strafrechtliche Verteidigung hinaus; wir haben stets die weitreichenden indirekten Folgen im Blick. Dazu gehören die Abwehr von Einträgen ins Gewerbezentralregister oder ins Wettbewerbsregister, die Sicherstellung Ihrer Fähigkeit, weiterhin an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, sowie das Management der externen und internen Kommunikation zur Schadensbegrenzung. Wir wahren Ihre Rechte, minimieren die Belastung des Betriebsablaufs und streben stets eine schnelle, rechtssichere Lösung an. Unsere tiefgehende Expertise im Arbeitsstrafrecht gewährleistet, dass Sie jederzeit den Überblick behalten und fundierte Entscheidungen treffen können, um sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Auswirkungen optimal zu managen und die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern.
Ansprechpartner für diesen Bereich
Für alle Fragen und Anliegen im vielschichtigen Bereich des Arbeitsstrafrechts steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Ulf Reuker, LL.M. als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Ulf Reuker, LL.M. verfügt über umfassende und langjährige Erfahrung in der spezialisierten Beratung und erfolgreichen Vertretung von Unternehmen und deren Führungskräften. Sein Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Betreuung, die von der präventiven Gestaltung maßgeschneiderter Compliance-Strukturen bis zur effizienten und durchsetzungsstarken Verteidigung in Ermittlungsverfahren und vor Gericht reicht. Mit fundiertem Fachwissen im Arbeitsstrafrecht sowie den angrenzenden arbeits- und sozialrechtlichen Rechtsbereichen und einer großen Bandbreite von Erfahrung entwickelt Rechtsanwalt Ulf Reuker, LL.M.individuelle Strategien, um die Interessen unserer Mandanten optimal zu schützen und weitreichende negative Konsequenzen effektiv zu vermeiden.
Sie erreichen Rechtsanwalt Ulf Reuker, LL.M. unter +49 231 958068-22 oder per E-Mail unter reuker@park-wirtschaftsstrafrecht.de. Nehmen Sie Kontakt auf, um einen ersten unverbindlichen Termin für eine individuelle Beratung zu vereinbaren.
Fallbeispiel aus der bisherigen Arbeit
Fallbeispiel: Erfolgreiche Abwendung von Schwarzarbeitsvorwürfen
Ein mittelständisches Bauunternehmen sah sich massiven Vorwürfen der Schwarzarbeit ausgesetzt, was zu umfangreichen Ermittlungen von Finanzamt und Zoll führte. Dem Unternehmen drohten hohe Bußgelder, Sozialversicherungsrückforderungen und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Gegen die Geschäftsführer wurden Strafverfahren geführt. Unser Team übernahm die Verteidigung. Durch die Analyse von Unterlagen und strategische Kommunikation mit den Behörden konnten wir zeigen, dass es sich in großen Teilen um Fehlinterpretationen oder geringfügige organisatorische Mängel handelte. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde gegen Auflagen eingestellt, Bußgelder konnten abgewendet und Nachforderungen konnten signifikant reduziert werden. Entscheidend war, dass Registereinträge und damit der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen erfolgreich abgewendet werden konnten. Unser Vorgehen bewahrte das Unternehmen vor erheblichen finanziellen Schäden und sicherte seine zukünftige Geschäftstätigkeit.
FAQ
Das Arbeitsstrafrecht umfasst alle strafrechtlichen Vorschriften, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern beachten müssen. Es regelt insbesondere Pflichten zu Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung, Arbeitssicherheit sowie sozialversicherungs- und steuerrechtliche Vorgaben. Dieses Spezialgebiet des Wirtschaftsstrafrechts konzentriert sich vor allem auf die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen und deren Führungskräften im Arbeitsverhältnis.
Arbeitgeber sehen sich oft Vorwürfen wie Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung oder Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen ausgesetzt. Hinzu kommen mögliche Verfahren wegen Sozialversicherungsbetrug, Lohnsteuerhinterziehung oder fahrlässiger Körperverletzung infolge von Betriebsunfällen. Sanktionen reichen von hohen Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis zu Einträgen in Gewerbezentral- oder Wettbewerbsregister, was öffentliche Aufträge gefährden und erheblichen Reputationsschaden verursachen kann.
Bewahren Sie Ruhe und treten Sie sofort mit uns in Kontakt. Schweigen Sie gegenüber den Behörden und machen Sie keine Angaben zur Sache, da jedes unbedachte Wort gegen Sie verwendet werden könnte. Reichen Sie keine Geschäftsunterlagen ungeprüft ein. Schon im frühen Stadium können Fehler gravierende Folgen haben.
In solchen Fällen ist schnelles, strategisches Handeln entscheidend. PARK übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, insbesondere dem Zoll, und sichern sowohl Ihre rechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen sowie die weitere Handlungsfähigkeit des Unternehmens. Ziel ist es, das Verfahren so früh wie möglich zu beeinflussen, um eine Einstellung der Ermittlungen zu erreichen und weitreichende Konsequenzen wie hohe Bußgelder oder einen Reputationsverlust zu verhindern.
Ja, bei einem Arbeitsunfall können strafrechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere wenn es zu einer (fahrlässigen) Körperverletzung oder sogar Tötung kommt.
Der Vorwurf lautet hier oft, dass Sie als Arbeitgeber Ihre Fürsorgepflichten und die Sicherheitsvorschriften sorgfaltswidrig verletzt haben. Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen den unmittelbaren Vorgesetzten, sondern häufig auch gegen die Geschäftsführung. Die Aufgabe ist hier, die Umstände des Unfalls genau zu analysieren, die Einhaltung aller Vorschriften zu prüfen und Ihre Haftung zu minimieren.
Achten Sie bei der Wahl eines Anwalts darauf, dass er über ausgewiesene Expertise im Arbeits- und Strafrecht verfügt und die komplexen Zusammenhänge beider Rechtsgebiete versteht.
Das Arbeitsstrafrecht ist ein Spezialgebiet, das eine umfassende strategische Beratung erfordert, die über die reine Strafverteidigung hinausgeht. Bei PARK | Wirtschaftsstrafrecht. sind Sie an der richtigen Adresse. PARK ist auf das Arbeitsstrafrecht spezialisiert, versteht Ihre unternehmerischen Herausforderungen und weiß, wie sich ein Verfahren auf Ihren Geschäftsbetrieb auswirkt. Vertrauen Sie auf fundiertes Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden, um eine schnelle und effektive Lösung für Ihr Problem zu finden. PARK ist für Sie da, um Ihre Interessen optimal zu schützen.
Weil PARK juristische Expertise mit praktischer Wirtschaftserfahrung verbindet und Arbeitgeber ganzheitlich berät und verteidigt.
Der Ansatz von PARK reicht von präventiver Compliance-Beratung bis hin zur entschlossenen Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren. PARK berücksichtigt neben den strafrechtlichen Aspekten auch die wirtschaftlichen Folgen, Ihr Unternehmensimage und Ihre Teilnahmefähigkeit an öffentlichen Ausschreibungen. Mit Standorten in Dortmund und Hamburg und der Spezialisierung im Arbeitsstrafrecht ist PARK Ihr verlässlicher Partner für eine starke, strategische und individuelle Vertretung.
Viele Verfahren entstehen gar nicht erst, wenn Arbeitgeber frühzeitig funktionierende Compliance-Strukturen schaffen und ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen. Dadurch lassen sich Ermittlungsverfahren, Bußgelder und Reputationsschäden wirkungsvoll vermeiden. PARK unterstützt Sie bei der Einrichtung maßgeschneiderter Präventionsmaßnahmen, die Ihr Unternehmen langfristig rechtssicher aufstellen.