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Wir bieten maßgeschneiderte Beratung, Verteidigung und Compliance-Lösungen im Wirtschaftsstrafrecht – stets praxisnah, diskret und auf Ihre Situation zugeschnitten

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Wir bieten maßgeschneiderte Beratung, Verteidigung und Compliance-Lösungen im Wirtschaftsstrafrecht – stets praxisnah, diskret und auf Ihre Situation zugeschnitten

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Unternehmens­verteidigung

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen? Der Albtraum für jeden Manager. Plötzlich stehen Ruf und Existenz auf dem Spiel.

War es schon Untreue, als der Mitarbeiter das Geschenk annahm? Ist die Konkurrenzklage wegen Vorteilsnahme überhaupt berechtigt? Oder wie verhält es sich mit der Steuerhinterziehung durch den Vertrieb? Ein Fehltritt – und Ihr Unternehmen trifft die volle Wucht einer Untersuchung.

Wir verteidigen Unternehmen, ihre Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte – bundesweit. Unser Ziel: Minimierung der Folgen für Ihr Geschäft, Vermeidung von Gewinnabschöpfung. Wir koordinieren die Individualverteidigung, um die Unternehmensinteressen zu wahren. Wir wissen, was zählt.

Die Digitalisierung verstärkt die Risiken. Cyber-Angriffe, Datenlecks, Compliance-Verstöße im digitalen Raum – hier zählt Geschwindigkeit. Besonders betroffen sind der Mittelstand durch fehlende Ressourcen für Compliance, das Baugewerbe mit Schwarzarbeit und Sicherheitsmängeln, sowie der Finanzsektor durch Geldwäsche- und Betrugsrisiken.

Die beste Verteidigung ist Prävention. Bauen Sie ein robustes Compliance-System auf.

Wie sicher sind Sie wirklich?

FAQ

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und keine vorschnellen Erklärungen gegenüber Behörden abgeben. Jeder unüberlegte Schritt kann die Ausgangslage verschlechtern. Holen Sie sich spezialisierte anwaltliche Unterstützung.

Bereits in der Anfangsphase eines Ermittlungsverfahrens können entscheidende Weichen gestellt werden. PARK Wirtschaftsstrafrecht entwickelt eine Verteidigungsstrategie und übernimmt als erste Schutzmaßnahme die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden. PARK vertritt Ihre Interessen gegenüber Ermittlungsbehörden, prüft die Vorwürfe und nimmt Akteneinsicht. Von den Standorten in Dortmund und Hamburg aus vertritt PARK Wirtschaftsstrafrecht Sie bundesweit.

Ein Unternehmen sollte spätestens dann eine spezialisierte Kanzlei einschalten, wenn Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder anderer Behörden bekannt werden. Auch schon ein Anfangsverdacht genügt, um juristische Risiken auszulösen – etwa bei Vorwürfen der Bestechung, Subventionsbetrug oder Buchhaltungsverstößen. 

Die renommierten Anwälte von PARK Wirtschaftsstrafrecht begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zur Verfahrenseinstellung – diskret, strategisch und mit Fokus auf wirtschaftliche Schadensbegrenzung. 

Ruhe und Struktur sind im Ernstfall entscheidend. Unternehmen sollten keine spontanen Aussagen treffen, Mitarbeitende anweisen, Dokumente nicht freiwillig herauszugeben, und den Ablauf genau dokumentieren. Noch wichtiger: Sofort rechtlichen Beistand anfordern. 

Das Team von PARK Wirtschaftsstrafrecht reagiert kurzfristig bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen, begleitet Sie vor Ort und übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden – um Ihre Rechte zu schützen und den Betrieb zu stabilisieren. 

Die Hauptrisiken liegen in den Bereichen Cyber-Angriffe, Datenlecks und vor allem unzureichender Compliance im digitalen Raum, da oft Ressourcen für professionelle Präventionssysteme fehlen.

Digitale Ermittlungen sind komplex, erfordern spezielle Expertise und geschehen oft in rasantem Tempo, was die Gefahr von Compliance-Verstößen erhöht. Gerade bei Cyber-Vorfällen oder dem Verdacht auf digitale Steuerhinterziehung zählt jede Stunde. PARK ist nicht nur versiert in der klassischen Unternehmensverteidigung, sondern verfügt mit dem PARK-CMS auch über die notwendige digitale Expertise, um Sie schnell und effektiv vor den Folgen digitaler Risiken zu schützen.

Eine spezialisierte Kanzlei koordiniert die gesamte Verteidigung – von der Analyse der Vorwürfe über die interne Abstimmung bis hin zur Kommunikation mit Behörden und Medien. Dabei müssen juristische, organisatorische und strategische Interessen aufeinander abgestimmt werden. 

Mit PARK Wirtschaftsstrafrecht haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der wirtschaftliche Zusammenhänge versteht und Ihre Verteidigung konsequent darauf ausrichtet, Ihr Unternehmen rechtlich wie reputativ zu schützen. 

Ja. Eine funktionierende Compliance-Struktur kann entscheidend dazu beitragen, Bußgelder und Sanktionen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Behörden werten funktionierende Präventionssysteme positiv, wenn diese nachweislich im Unternehmen gelebt werden. 

PARK Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Sie nicht nur in der akuten Verteidigung, sondern auch präventiv – etwa bei der Prüfung und Weiterentwicklung Ihrer Compliance-Systeme. So stärken Sie Ihre rechtliche Position und minimieren langfristig Ihr Risiko. So bietet PARK ein digitales Hinweisgebersystem, mit dem sie schnell, kostengünstig und minimalen Aufwand maximalen Schutz in Bezug auf das Hinweisgeberschutzgesetz haben. Passend dazu bietet PARK im Rahmen der DIN SPEC 91524 ein Quick-Check-Tool für eine fundierte Analyse Ihres Unternehmens an. 

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individualverteidigung

Plötzlich im Fokus der Ermittlungsbehörden – ein Albtraum für jede Führungskraft. Ein Ermittlungsverfahren kann über Jahre Karriere und Ruf zerstören. Unternehmen leben von Vertrauen. Doch was, wenn Compliance-Verstöße Ihr Geschäft erschüttern? 

Ist der Lieferant für Menschenrechtsverstöße auch Ihr Problem? Zählt die fehlerhafte Exportgenehmigung als Straftat? Oder wird die umweltrechtliche Auflage zum persönlichen Risiko? Reicht die anonyme E-Mail für eine Razzia?

Wir verteidigen Unternehmer. Vorwürfe begegnen wir mit voller Wucht, egal ob in Dortmund oder bundesweit. Unser Anspruch: Geräuschlose Verfahrenserledigung, wenn Sie es wünschen. Nicht umsonst werden wir von JUVE als führend gelistet.

Die Digitalisierung verstärkt Risiken. Cyberangriffe, Datenlecks – hier zählt Geschwindigkeit. Besonders in der Automobilindustrie, im Maschinenbau oder bei Chemieunternehmen lauern immense Gefahren. Ein einziger Verstoß kann Milliarden kosten, Existenzen vernichten.

Prävention ist alles. Ihr Personal-Compliance-System? Die erste Verteidigungslinie.

Die Ermittler stehen vor der Tür. Haben Sie gehandelt?

FAQ

Individualverteidigung bedeutet, dass wir Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder Führungskraft persönlich gegen strafrechtliche Vorwürfe vertreten. Dabei geht es nicht nur um Ihre berufliche Position, sondern auch um Ihre persönliche Freiheit und Reputation. PARK sorgt dafür, dass Sie nicht allein gegen Ermittlungsbehörden stehen und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Vertrauen Sie auf erfahrene Strafverteidiger, die Ihre Interessen schützen – diskret und durchsetzungsstark.

Leisten Sie keine spontanen Aussagen – weder gegenüber der Polizei noch der Staatsanwaltschaft – und nehmen Sie die Vorladung ernst. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. 

Kontaktieren Sie sofort eine erfahrene Kanzlei, bevor Sie auf die Vorwürfe reagieren. PARK Wirtschaftsstrafrecht steht Ihnen kurzfristig zur Seite: Wir prüfen die Aktenlage, übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Interessen bestmöglich schützt. Unsere spezialisierten Strafverteidiger sorgen dafür, dass Sie keine belastenden Fehler machen, Ihre Rechte konsequent wahrnehmen und jeder Schritt taktisch vorbereitet ist. 

Führungskräfte tragen strafrechtliche Verantwortung für das Handeln im Unternehmen.

Schon Verstöße im Bereich Umweltrecht, Exportkontrolle oder Menschenrechte können persönliche Ermittlungsverfahren auslösen. Auch wenn die Vorwürfe zunächst das Unternehmen betreffen, können strafrechtliche Ermittlungen schnell auf Sie als Verantwortlichen übergreifen. Häufig haften Geschäftsführer und Vorstände für Compliance-Verstöße, fehlerhafte Genehmigungen oder Verstöße gegen Auflagen persönlich. PARK prüft, ob Vorwürfe rechtlich haltbar sind, wehrt unberechtigte Anschuldigungen ab und schützt Ihre berufliche und persönliche Zukunft.

PARK entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die auf eine geräuschlose Verfahrenserledigung abzielt – wenn möglich ohne öffentliche Aufmerksamkeit. Dazu gehören direkte Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, die Abwehr von Durchsuchungsmaßnahmen und die gezielte Steuerung von Aussagen. Ziel ist es, das Verfahren so zu steuern, dass Ihre Reputation und Ihr Tagesgeschäft unbeschadet bleiben.

Neben strafrechtlichen Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafen drohen oft erhebliche berufliche Konsequenzen: Reputationsschäden, Verlust der Organstellung oder berufsrechtliche Maßnahmen. 

Welche Maßnahmen helfen, Reputationsschäden und wirtschaftliche Folgen zu minimieren? Mit einer gezielten Verteidigungsstrategie unterstützt PARK Wirtschaftsstrafrecht Sie dabei, rechtliche und persönliche Schäden zu begrenzen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern. 

Das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ist komplex und stark spezialisiert – allgemeine Strafverteidigung reicht hier oft nicht aus. PARK verbindet tiefes Fachwissen mit bundesweiter Erfahrung und strategischem Geschick in Verhandlungen mit Staatsanwaltschaften, Behörden und Gerichten.

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krisenintervention

Mitten im Geschäftsalltag klingelt die Polizei an Ihrer Tür. Eine Durchsuchungsanordnung liegt vor, Mitarbeiter werden befragt, die Presse steht bereit. Plötzlich droht alles, wofür Sie jahrelang gearbeitet haben, mit voller Wucht zu kollabieren.

Ist der Serverzugriff noch sicher oder schon gesperrt? Soll Ihr Mitarbeiter aussagen oder schweigen? Publizieren Sie proaktiv eine Stellungnahme oder warten Sie ab? Ist der Ruf Ihres Unternehmens noch zu retten oder bereits unwiederbringlich beschädigt?

Wir sind die Kanzlei, die Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte verteidigt. Bundesweit. Unsere Expertise in der Krisenintervention ist fundiert, unsere Positionierung bei JUVE spricht für sich.

Gerade im digitalen Zeitalter eskalieren Krisen rasend schnell. Ein Tweet kann mehr Schaden anrichten als jahrelange Ermittlungen. Hier zählt Geschwindigkeit. Ob ein Chemiekonzern mit Umweltauflagen kämpft, ein Finanzdienstleister mit Verdacht auf Geldwäsche konfrontiert wird oder ein Technologieunternehmen im Visier von Cyberkriminalität steht – die Risiken sind real.

Denken Sie präventiv: Ein robustes PCS (Public Corporate Statement) und ein aktives Compliance Management System sind Ihr bester Schutz.

Der Ernstfall tritt ein? Nehmen Sie Kontakt auf. Jetzt.

FAQ

Bei einer Durchsuchung gilt: Ruhe bewahren, kooperativ auftreten, aber keine Aussagen zum Vorwurf machen – nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Verlangen Sie die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses und dokumentieren Sie beteiligte Beamte, beschlagnahmte Unterlagen und Datenträger. Informieren Sie sofort einen Strafverteidiger, Compliance- oder IT-Verantwortliche und lassen Sie diese die Maßnahme begleiten. Nutzen Sie hierfür den PARK-Notfallknopf. Geben Sie nur organisatorische Auskünfte, keine inhaltlichen Erklärungen, und bestehen Sie auf ein Beschlagnahmeprotokoll. Die Aufgabe von PARK ist es, sofort als Schnittstelle zu den Behörden zu fungieren, die Durchsuchung rechtlich zu begleiten und Ihre Unternehmensinteressen zu sichern.

In einer akuten Krisensituation – etwa bei einer Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder einem Ermittlungsverfahren – werden häufig entscheidende Fehler gemacht. Viele Unternehmen reagieren zu schnell und geben unüberlegt Auskünfte an Ermittlungsbehörden oder Medien. Spontane Aussagen, das freiwillige Herausgeben von Unterlagen oder unkoordinierte Kommunikation können die rechtliche Position erheblich schwächen. Auch das Zögern, rechtzeitig eine spezialisierte Kanzlei einzuschalten, gehört zu den häufigsten Versäumnissen. 

PARK Wirtschaftsstrafrecht steht Unternehmen in solchen Situationen sofort zur Seite. Wir sorgen für eine klare Vorgehensweise, übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und helfen, typische Fehler von Beginn an zu vermeiden – damit Sie handlungsfähig bleiben und Ihre Interessen gewahrt werden. Durch den Notfallknopf von PARK werden durch einen Knopfdruck alle relevanten Personen über das konkrete Vorgehen in Krisensituationen informiert. So sind alle Zuständigkeiten geklärt und menschliches Versagen ist ausgeschlossen. 

Bei laufenden Ermittlungen ist der Umgang mit Medienanfragen heikel. Eine unbedachte Aussage kann rechtliche Risiken erhöhen und die Reputation des Unternehmens beschädigen. Äußern Sie sich daher nicht spontan, sondern koordinieren Sie jede Kommunikation zentral – idealerweise über eine autorisierte Person der Geschäftsführung. Presseanfragen sollten immer in Abstimmung mit dem Rechtsbeistand beantwortet werden, um vertrauliche Informationen zu schützen und Spekulationen zu vermeiden. 

Die Kanzlei PARK Wirtschaftsstrafrecht berät Unternehmen bei der rechtssicheren und strategischen Kommunikation in Krisensituationen. Wir helfen, Medienanfragen professionell zu steuern und den Ruf Ihres Unternehmens zu wahren. 

Zunächst erfolgt eine schnelle Einschätzung der Lage: Welche Maßnahmen sind bereits eingeleitet? Welche Unterlagen wurden beschlagnahmt? Welche Risiken bestehen? 

Daraufhin wird ein maßgeschneiderter Krisenplan erstellt – von Sofortmaßnahmen vor Ort bis hin zur internen Kommunikation. In akuten Fällen sind die Anwältinnen und Anwälte von PARK Wirtschaftsstrafrecht innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen, um Sie vor Ort zu unterstützen. Um künftige Krisen zu verhindern und im Notfall klare Abläufe zu sichern, berät PARK Sie über eine passgenaue und schnelle Analyse nach DIN SPEC 91524 — so decken sie mögliche Compliance-Verstöße auf und wappnen sich für die Zukunft. 

Ein funktionierendes Krisenmanagement und klare interne Abläufe können im Ernstfall entscheidend sein. Dazu gehören vorbereitete Kommunikationswege, Schulungen für Führungskräfte und ein fester Ansprechpartner für den Fall behördlicher Maßnahmen. 

PARK Wirtschaftsstrafrecht bietet Unternehmen bundesweit und sogar international präventive Beratung an – von Krisenübungen über Compliance-Strukturen bis hin zur Notfallplanung für Ermittlungsmaßnahmen. So sind Sie vorbereitet, bevor der Ernstfall eintritt. Gerne beraten wir Sie über effektive Leistungen wie der Analyse nach DIN SPEC 91524 oder dem PARK Notfallknopf. 

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rechtsgutachten

Stellen Sie sich vor: Eine unklare Situation, ein Gerücht, eine anonyme E-Mail – und plötzlich steht die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens auf dem Prüfstand. Der Druck ist immens, die Rechtslage komplex.

Ist diese Sonderzahlung noch Bonus oder schon Bestechung? Darf Ihr Vertriebschef mit dem Konkurrenten Golf spielen? War das nur ein harmloser Informationsaustausch oder schon verbotene Kartellabsprache? Gehört dieser Dienstwagen privat genutzt oder droht hier ein Steuerrisiko?

Wir verteidigen die Köpfe deutscher Unternehmen und Konzerne, von München bis Hamburg, von Berlin bis Köln. Die Fachpresse nennt uns regelmäßig unter den Top-Kanzleien.

Die digitale Welt verschärft das Risiko: Interne Kommunikation in Messengern, Datenaustausch über Clouds, KI-gestützte Prozesse – jeder Klick kann zur Falle werden. Hier zählt Geschwindigkeit.

Besonders exponiert sind Branchen wie die Automobilindustrie (Lieferketten, Abgas-Skandale), der Mittelstand im Maschinenbau (Exportkontrolle, Bestechung im Ausland) oder der Finanzsektor (Geldwäsche, Betrug).

Ein robustes Präventions- und Compliance-System ist hier kein Luxus, sondern überlebensnotwendig.

Handeln Sie jetzt. Oder warten Sie auf den Durchsuchungsbeschluss?

FAQ

Ein Rechtsgutachten bietet sich immer dann an, wenn rechtliche Fragen von großer Tragweite sind – etwa bei komplexen Vertragsbeziehungen, Compliance-Fragen, steuerlichen Risiken oder bei drohenden Streitigkeiten mit Behörden. Es schafft rechtliche Klarheit und dient als belastbare Entscheidungsgrundlage. 

PARK Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Unternehmen mit fundierten Rechtsgutachten, die rechtliche Risiken präzise bewerten und Ihnen eine sichere Grundlage für unternehmerische Entscheidungen bieten. 

Die Dauer richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des Sachverhalts. In akuten Fällen liefert PARK innerhalb weniger Tage belastbare Einschätzungen, in strategischen Projekten erarbeitet PARK umfassende Expertisen. Da PARK bundesweit aufgestellt ist und enge Kontakte zu Behörden und Gerichten pflegt, kann auch unter hohem Zeitdruck reagiert werden. Rufen Sie an, wenn jede Stunde zählt.

Die Kosten eines Rechtsgutachtens hängen vom Umfang, der Komplexität und der Dringlichkeit des Themas ab. Nach einer ersten Einschätzung kann der Aufwand meist zuverlässig kalkuliert werden. 

PARK Wirtschaftsstrafrecht erstellt transparente Honorarvereinbarungen und informiert Sie vorab über den voraussichtlichen Aufwand – ohne versteckte Kosten und mit klarer Kommunikation. 

Ja, ein fundiertes Rechtsgutachten dient als objektiver Nachweis dafür, dass Ihr Unternehmen die Rechtslage ernst genommen und präventive Maßnahmen ergriffen hat. Ein solches Gutachten ist ein essenzieller Bestandteil eines robusten Präventions- und Compliance-Systems und kann die Schwere von Sanktionen mindern, da es Ihren guten Glauben und Ihre Ernsthaftigkeit belegt. PARK erstellt Gutachten, die nicht nur die Risiken identifizieren, sondern auch konkrete, gerichtlich verwertbare Handlungsempfehlungen zur Risikominderung liefern.

Ein Gutachten ist eine wissenschaftlich fundierte, detaillierte und dokumentierte Stellungnahme zur Rechtslage, während eine Auskunft lediglich eine allgemeine Einschätzung ist. Im Gegensatz zu einer schnellen Auskunft analysiert das Rechtsgutachten akribisch die komplexe Rechtslage und liefert eine belastbare Grundlage für Ihre sorgfältige Compliance. Die Gutachten von PARK sind das Ergebnis jahrelanger Spezialisierung in der Verteidigung von Köpfen deutscher Unternehmen und Konzerne.

Unsere Kanzlei erstellt Rechtsgutachten in allen relevanten Bereichen des Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrechts – insbesondere zu Compliance-Themen, Haftungsfragen, internen Untersuchungen, Steuer- und Korruptionsdelikten, Arbeitsstrafrecht, Internationales Strafrecht, Datenschutzstrafrecht sowie zu unternehmensrechtlichen Risiken. Eine vollständige Liste der Rechtsgebiete, die die renommierten Anwälte und Anwältinnen von PARK Wirtschaftsstrafrecht vertreten, können Sie der Webseite entnehmen: Rechtsgebiete – PARK Wirtschaftsstrafrecht 

Unternehmen profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung in der Verbindung von Praxisnähe und juristischer Präzision. 

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Jeder Aufgabe Gewachsen

strafanzeigen

Strafanzeigen sind für Ihr Unternehmen oft der letzte Ausweg, wenn der Schaden bereits immens ist. Doch wann ist der Punkt erreicht, an dem Sie handeln müssen?

Ein gehacktes IT-System – wurde hier nur gespäht oder bereits manipuliert? Veruntreuung durch einen Ihrer Manager – ein bedauerlicher Einzelfall oder Systematik? Oder tauchen plötzlich Ihre Geschäftsgeheimnisse bei der Konkurrenz auf? War das noch Wettbewerb oder schon Verrat?

Wir verteidigen Unternehmen und ihre Organe. Bundesweit. Gerade in den komplexesten Wirtschaftsstrafverfahren. Unsere Position unter den Top-Kanzleien laut JUVE spricht für sich.

Die digitale Transformation schafft neue Angriffsflächen. Cyberkriminalität trifft Unternehmen mit voller Wucht. Hier zählt Geschwindigkeit, um Spuren zu sichern und weiteren Schaden abzuwenden.

Besonders gefährdet sind etwa die Finanzbranche durch Betrugsdelikte, der Mittelstand durch Wirtschaftsspionage oder die Automobilzulieferer durch Sabotage. Das Risiko ist branchenübergreifend hoch.

Doch die beste Reaktion ist immer die Prävention. Ein robustes Compliance Management System kann viele dieser Szenarien von vornherein entschärfen. Warten Sie nicht auf den E-Mail-Betrug. Handeln Sie jetzt.

FAQ

Eine Strafanzeige ist sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen durch wirtschaftskriminelle Handlungen wie Betrug, Untreue, Bilanzfälschung oder Korruption geschädigt wurde. Als Geschäftsführer eines KMU tragen Sie Verantwortung für die rechtzeitige Reaktion – eine Anzeige kann den Schaden begrenzen und die Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche schaffen. 

Besonders KMU stehen in solchen Fällen oft vor der Frage, ob ein internes Problem oder bereits ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt. 

PARK Wirtschaftsstrafrecht berät Sie, wann eine Strafanzeige juristisch und strategisch sinnvoll ist, und übernimmt auf Wunsch die rechtssichere Formulierung und Einreichung bei den Ermittlungsbehörden – diskret und zielgerichtet. 

Nach Eingang der Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht besteht. Wird dieser bejaht, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein und sichert Beweise. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht kann dieser Prozess komplex und langwierig sein – insbesondere für mittelständische Betriebe, die erstmals mit Ermittlungsbehörden konfrontiert werden. 

Während des gesamten Verfahrensverlaufs vertritt sie PARK Wirtschaftsstrafrecht, kommuniziert mit Behörden und sorgt dafür, dass Sie über jeden Schritt informiert bleiben und rechtlich abgesichert handeln. 

Ein zu spätes Handeln kann Spuren verwischen, Täter begünstigen und Ihnen gegenüber sogar als Pflichtverletzung gewertet werden. Gerade Geschäftsführer und Vorstände tragen Verantwortung, Schaden frühzeitig abzuwenden. Einige Straftatbestände unterliegen einer Strafantragsfrist, die für die strafrechtliche Verfolgbarkeit eingehalten werden muss. PARK sorgt dafür, dass Sie rechtlich korrekt reagieren, Fristen einhalten und keine Nachteile im Ermittlungsverfahren entstehen.

PARK Wirtschaftsstrafrecht prüft den Sachverhalt, bewerten die Beweislage und formulieren eine rechtlich fundierte Strafanzeige. Nach Eingang der Anzeige prüft die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt und leitet gegebenenfalls ein Ermittlungsverfahren ein. Für Unternehmen bedeutet das: Zusammenarbeit mit Behörden, aber auch Schutz der eigenen Interessen. PARK übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsstellen und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen weder überlastet noch durch vorschnelle Informationen geschädigt wird.

Eine Strafanzeige im Wirtschaftsstrafrecht kann sensible Folgen für Ihr Unternehmen haben – rechtlich wie reputativ. Anwaltliche Unterstützung ist besonders dann sinnvoll, wenn komplexe Sachverhalte vorliegen, interne Verantwortlichkeiten berührt sind oder mediale Aufmerksamkeit droht. Ein erfahrener Wirtschaftsstrafrechtler sorgt für eine diskrete, rechtssichere Einreichung der Anzeige, prüft mögliche Risiken für Geschäftsführung und Organisation und übernimmt die strategische Kommunikation gegenüber Ermittlungsbehörden und – falls nötig – der Öffentlichkeit. 

PARK Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung, Einreichung und Begleitung von Strafanzeigen. Durch PARKs Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht sichern wir eine rechtlich präzise und strategisch durchdachte Vorgehensweise – damit Sie Ihr Unternehmen schützen, bevor der Schaden entsteht. Dabei behält PARK nicht nur die juristische Dimension im Blick, sondern auch die unternehmerischen Folgen wie Reputationsrisiken. Eine diskrete und professionelle Anzeigeerstattung hilft, mediale Aufmerksamkeit zu vermeiden und das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner und Kunden zu 
 

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compliance

Wenn der Ermittler vor der Tür steht: Haben Sie vorgesorgt?

Der Druck auf Unternehmen wächst – regulatorisch und gesellschaftlich. Ein Fehltritt kann das Lebenswerk kosten. Doch wann überschreitet ein Mitarbeiter die rote Linie? Ist eine „Gefälligkeit“ schon Bestechung? Zählt das Versehen im Export als Wirtschaftsstraftat? Oder wird die Datenpanne zur Straftat?

Wir verteidigen Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte bundesweit, wenn der Fall eintritt. Unsere Expertise, regelmäßig durch Top-Platzierungen im JUVE Handbuch bestätigt, ist Ihr Rückhalt.

Die Digitalisierung beschleunigt alles: Ein Klick, eine unachtsame E-Mail – schon rollt die Lawine. Besonders riskant: Der Gesundheitssektor mit seinen strengen Abrechnungsvorschriften, die Finanzbranche bei Geldwäsche-Verdacht oder die Automobilindustrie bei Produkthaftung. Hier zählt Geschwindigkeit, bevor der Schaden explodiert.

Vermeiden Sie das Worst-Case-Szenario! Ein maßgeschneidertes, schlankes Compliance-System ist keine Bremse, sondern Ihr Schutzschild. Wie lange pokern Sie noch?

FAQ

Compliance bedeutet, dass alle rechtlichen Vorgaben, internen Regeln und Branchenstandards eingehalten werden.

Compliance ist ein maßgeschneidertes, internes Regelwerk, das präventiv sicherstellt, dass Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter alle Gesetze und ethischen Standards einhalten.

Ein wirksames Compliance-System schützt Unternehmen davor, unbewusst gegen Gesetze oder interne Richtlinien zu verstoßen. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe ist es entscheidend, Haftungsrisiken zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Fehlende Strukturen können schnell zu Ermittlungsverfahren, Bußgeldern oder Reputationsschäden führen. 

PARK Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Unternehmen dabei, individuelle Compliance-Konzepte zu entwickeln, die praktikabel sind und zugleich rechtssicher umgesetzt werden können. Dabei arbeitet PARK engmaschig mit der Tochtergesellschaft PARK Compliance Services: Startseite – PCS 

Compliance ist ein integraler Bestandteil moderner und verantwortungsbewusster Unternehmensführung und schon lange nicht mehr nur ein Thema für Großkonzerne. Ein modernes Compliance-System schafft Werte, indem es zu erwartende Haftungsrisiken minimiert. Unternehmen sind verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und interne Kontrollmechanismen zu schaffen – etwa zur Korruptionsprävention, Geldwäschebekämpfung, Datenschutz und zum Hinweisgeberschutz. Diese Pflichten gelten auch für KMU und sind häufig Teil der Geschäftsleiterhaftung. 

PARK Wirtschaftsstrafrecht berät Unternehmen umfassend zu ihren rechtlichen Pflichten und hilft, bestehende Strukturen an aktuelle gesetzliche Anforderungen anzupassen. Zudem bietet PARK Compliance Services praxisnahe Lösungen für Ihre rechtlichen Herausforderungen: Produkte – PCS 

Risiken und Pflichten sind stark branchenspezifisch: Im Gesundheitswesen drohen Probleme bei Abrechnungen, in der Finanzbranche rückt das Thema Geldwäsche in den Fokus, während die Automobilindustrie vor allem Produkthaftungs- und Lieferkettenrisiken trägt. Stark regulierte Branchen sind besonders gefährdet. PARK kennt die Besonderheiten der einzelnen Sektoren und entwickelt Lösungen, die praxisnah und wirksam sind. So sichern Sie Ihr Geschäft branchengerecht ab.

Absolut. Ein maßgeschneidertes, schlankes Compliance-System ist gerade für den Mittelstand überlebensnotwendig und stellt eine weitaus kleinere Investition dar als die Kosten eines Ermittlungsverfahrens.

Compliance ist keine teure Bremse, sondern eine strategische Investition in die Zukunftssicherheit. PARK entwickelt keine überdimensionierten Bürokratiemonster, sondern pragmatische, auf Ihre Risiken zugeschnittene Lösungen, die effizient und finanzierbar sind. Die Alternative – ein Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsstraftat oder Datenpanne – kostet ein Vielfaches an Zeit, Geld und Reputation. Wählen Sie Sicherheit.

Fehlende oder unzureichende Compliance-Strukturen können schwerwiegende Folgen haben: Ermittlungsverfahren, Bußgelder, Haftung der Geschäftsführung und erhebliche Reputationsschäden. Behörden werten das Fehlen funktionierender Kontrollen oft als Organisationsverschulden. 

Durch die präventiv wirksamen Compliance-Maßnahmen, die PARK Wirtschaftsstrafrecht und PARK Compliance Services aufbauen, wird Ihr Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich abgesichert, bevor es zu Verstößen oder Ermittlungen kommt.

Ein Compliance-System ist nur dann wirksam, wenn es regelmäßig überprüft und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst wird. Insbesondere nach Gesetzesänderungen, behördlichen Vorgaben oder relevanten Urteilen deutscher Gerichte sollte das Compliance-System überprüft und aktualisiert werden. 

PARK Wirtschaftsstrafrecht führt systematische Compliance-Audits durch, identifiziert Schwachstellen und entwickelt konkrete Handlungsempfehlungen, damit Ihr System dauerhaft rechtssicher bleibt.

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interne Untersuchungen (compliance)

Unerwartet sehen Sie sich mit einer anonymen Anzeige konfrontiert. Der Vorwurf? Wirtschaftskriminalität im eigenen Haus. Ihr Ruf, die Zukunft des Unternehmens – alles steht auf dem Spiel.

Ist der Laptop des Mitarbeiters noch tabu oder bereits digitale Beweismittelzentrale? Wie verhält sich die Führungskraft bei einer Befragung? Muss der Betriebsrat informiert werden, bevor erste Gespräche geführt werden? Welche Rechte haben Ihre Angestellten, wenn Verdachtsmomente im Raum stehen?

Wir sind die Verteidigungslinie, wenn es brenzlig wird. Wir stehen nicht für „das Unternehmen“, sondern für diejenigen, die in den Fokus von Ermittlungen geraten – bundesweit. Von DAX-Konzernen bis zum Mittelständler: Wenn die Luft dünn wird, sind wir da. Unsere Position in JUVE? Ein Indikator für unsere Schlagkraft.

Technologie macht das Ganze noch komplexer. Datenforensik, Cloud-Speicher, verschlüsselte Kommunikation – hier zählt Geschwindigkeit und Präzision.

Ob im Finanzsektor, wo Betrug lauern kann, in der produzierenden Industrie mit ihren komplexen Lieferketten oder im Gesundheitswesen mit brisanten Abrechnungsfragen: Compliance-Verstöße treffen jede Branche mit voller Wucht.

Prävention ist alles. Ein robustes Compliance Management System ist Ihre beste Versicherung.

Ignorieren Sie die Anzeichen? Oder stellen Sie sich dem Sturm? Handeln Sie, bevor es zu spät ist.

FAQ

Zunächst wird der Sachverhalt eingegrenzt und relevante Beweise – ob digital oder physisch – rechtssicher gesichert. Anschließend werden Dokumente ausgewertet sowie Personen befragt, beginnend mit Zeugen und danach ggf. mit den Betroffenen. Jede Befragung erfolgt strukturiert, dokumentiert und mit Blick auf die rechtliche Verwertbarkeit. Parallel wird eine Strategie entwickelt, die Unternehmensinteressen wahrt und zugleich die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter respektiert. Diskretion und Transparenz sorgen dafür, dass Vertrauen in der Belegschaft erhalten bleibt.

PARK Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Planung, Durchführung und Auswertung solcher Untersuchungen – vertraulich, strukturiert und im Einklang mit geltendem Arbeits- und Strafrecht.

Sobald Hinweise auf mögliche Regelverstöße vorliegen – etwa über ein Hinweisgebersystem, interne Beobachtungen oder Unregelmäßigkeiten in Zahlen oder Abläufen –, sollte gehandelt werden. Je früher die Aufklärung beginnt, desto besser können Schäden und Haftungsrisiken vermieden werden. 
PARK Wirtschaftsstrafrecht hilft Unternehmen, Verdachtsmomente einzuordnen, den richtigen Zeitpunkt und Umfang einer Untersuchung festzulegen und dabei die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Das digitale Hinweisgebersystem von PARK erfüllt alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes – rechtskonform, effizient und in wenigen Tagen startklar.  

Nicht alles ist erlaubt – so stehen z. B. Mitarbeiterrechte, Datenschutzvorgaben und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats einem freien „Durchleuchten“ entgegen. Verstöße in der Erhebung selbst können die Ergebnisse entwerten, zu Beweisverwertungsverboten führen oder neue Risiken erzeugen. PARK Wirtschaftsstrafrecht sorgt dafür, dass Befragungen, IT-Forensik und Datenauswertungen rechtskonform erfolgen und Ihnen später im Verfahren nicht auf die Füße fallen.

Oft herrscht Unsicherheit: Reden, schweigen oder kooperieren? Unvorbereitete Aussagen können schwerwiegende Nachteile bringen. Mitarbeiter haben ein Recht auf faire Behandlung und können Auskunft verweigern, soweit sie sich selbst belasten könnten oder strafrechtliche Risiken drohen. Eine generelle Pflicht zur Aussage besteht nicht. Allerdings sind Arbeitnehmer im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gehalten, auf arbeitsbezogene Fragen – etwa zu Arbeitsabläufen, Projekten oder ihrer eigenen Tätigkeit – wahrheitsgemäß zu antworten. Sie als Unternehmen müssen dabei die Persönlichkeitsrechte (z. B. Datenschutz und Beteiligungsrechte des Betriebsrats) strikt wahren.

PARK Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Unternehmen dabei, Befragungen korrekt zu gestalten und gleichzeitig die rechtliche Sicherheit der Geschäftsführung zu gewährleisten. 

Der Zugriff ist nur unter sehr engen datenschutz- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zulässig; der Laptop ist nicht automatisch eine digitale Beweismittelzentrale.

Gerade bei modernen Technologien wie Cloud-Speichern und verschlüsselter Kommunikation sind die Hürden für eine rechtmäßige Datenforensik hoch. Eine unzulässige Sicherstellung von Daten kann zu Beweisverwertungsverboten führen und hohe Bußgelder nach sich ziehen. Die Expertise von PARK in der Datenforensik gewährleistet, dass alle digitalen Beweise präzise, schnell und gerichtsverwertbar gesichert werden.

Ein internes Compliance-System ist wichtig, kann aber bei anonymen Hinweisen oder schwerwiegenden Verdachtsmomenten schnell an Grenzen stoßen. Gerade wenn strafrechtliche Aspekte im Raum stehen, ist externe Unterstützung ratsam. 
PARK Wirtschaftsstrafrecht begleitet Unternehmen bei der rechtlichen Bewertung anonymer Hinweise, übernimmt unabhängige Untersuchungen und sorgt dafür, dass die Aufklärung professionell, glaubwürdig und rechtssicher abläuft. Als externe Ombudsperson gewährleistet PARK die vertrauliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, so werden sowohl Unternehmen als auch Hinweisgeber geschützt. 

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ombudstätigkeit (compliance)

Der Maulwurf im eigenen Garten: Eine tickende Zeitbombe für Ihr Unternehmen? Eine anonyme Meldung hat gereicht und Sie sind im Fokus einer Ermittlung. Wer steckt dahinter? Eine Bagatelle oder der nächste große Skandal? 

Versteckte Risiken: Was zählt noch als Loyalität?

Ist der private Datendiebstahl eines Mitarbeiters schon ein Fall für die Meldestelle? Oder die undurchsichtige Provisionszahlung an einen Vertriebspartner in Übersee? Was, wenn der Betriebsrat von internen Unregelmäßigkeiten Wind bekommt? Oder der Wettbewerber Wind von Ihrer neuen Strategie hat – und Sie vermuten eine undichte Stelle im eigenen Haus?

Wenn es brenzlig wird: Wir schützen, was Ihnen gehört

Wir verteidigen Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte – bundesweit. Unser Name steht für kompromisslosen Schutz, seit Jahren gelistet in den Top-Rankings. Hier zählt Geschwindigkeit und präzises Handeln.

Cyberspionage und Datendiebstahl: Die digitale Bedrohung ist real

Die Grenzen verschwimmen. Datenlecks durch Insider werden zur neuen Normalität. Der digitale Raum bietet unzählige Einfallstore für Compliance-Verstöße. Ihre IT-Sicherheit ist nur so stark wie das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter.

Branchen unter Druck: Wo die Risiken lauern

Ob im Maschinenbau mit komplexen Lieferketten und Korruptionsrisiken, in der Finanzdienstleistungsbranche mit Geldwäsche-Vorfällen oder im Handel mit Herausforderungen bei Datenschutz und Verbraucherschutz – kein Sektor ist immun.

Die beste Verteidigung: Prävention durch Ihr Hinweisgebersystem

Ein frühzeitiges Eingreifen sichert Ihre Reputation und schützt vor dem finanziellen Ruin. Ihr Hinweisgebersystem ist der erste Schutzwall. Handeln Sie jetzt. Bevor andere handeln.

FAQ

Ein Ombudsmann ist eine neutrale externe Vertrauensperson, an die sich Mitarbeiter anonym mit Hinweisen wenden können. Mitarbeiter können hier geschützt auf mögliche Missstände hinweisen – ohne Angst vor Konsequenzen. So können mögliche Verstöße frühzeitig erkannt und aufgearbeitet werden, bevor Behörden oder Medien einschalten. Als Ombudsstelle fungiert PARK Wirtschaftsstrafrecht als erste Anlaufstelle des Hinweisgebersystems. Durch die Ombudstätigkeit als Teil eines professionellen Compliance-Systems gewährleistet PARK eine vertrauliche, rechtssichere Bearbeitung von Hinweisen und schützt so sowohl Hinweisgeber als auch das Unternehmen. 

Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern verpflichtet, sichere Meldestellen einzurichten. Ohne ein funktionierendes System drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch erhebliche Reputationsrisiken. Ein Hinweisgebersystem macht Risiken sichtbar, bevor sie eskalieren. Nutzen Sie die PARK-Hinweisgeberlösung.

Hinweisgeber können sich telefonisch, schriftlich oder über ein digitales Meldesystem an die Ombudsperson wenden – auch anonym. Die Ombudsperson prüft die Plausibilität des Hinweises, bewertet ihn rechtlich und leitet die Informationen vertraulich an das Unternehmen weiter. 

Als Ombudsstelle sorgt PARK Wirtschaftsstrafrecht für eine nachvollziehbare, datenschutzkonforme Kommunikation und stellt sicher, dass der Hinweisgeber während des gesamten Prozesses geschützt bleibt. Dank des digitalen Hinweisgebersystems von PARK läuft der Prozess störungsfrei ab und kann schnell und kostengünstig in Ihrem Unternehmen eingerichtet werden. 

Meldungen betreffen typischerweise Korruption, Betrug, Geldwäsche, Datenschutzverstöße, arbeitsrechtliche Konflikte oder Straftaten im digitalen Raum wie Datendiebstahl. Auch branchenspezifische Risiken, etwa Exportkontrollen im Maschinenbau oder Geldwäscheverdachtsfälle im Finanzsektor, lassen sich so frühzeitig erkennen. Nutzen Sie die PARK-Hinweisgeberlösung.

PARK stellt sicher, dass jede Meldung rechtskonform behandelt wird und Ihre Interessen geschützt bleiben.

Ein externer Ombudsmann gewährleistet die Neutralität und Unabhängigkeit, die notwendig sind, damit Hinweisgeber ihre Meldungen vertraulich und ohne Angst vor Repressalien abgeben. Interne Meldestellen wirken oft abschreckend, da Mitarbeiter befürchten, dass ihr Hinweis zur tickenden Zeitbombe für ihre eigene Karriere wird. Eine anwaltliche Ombudstätigkeit bietet eine höhere Akzeptanz und garantiert, dass die Meldungen (z. B. zu undurchsichtigen Provisionszahlungen) sofort juristisch präzise bewertet werden. Nutzen Sie die PARK-Hinweisgeberlösung.

Eine Ombudsperson ermöglicht, dass mögliche Verstöße frühzeitig, intern und vertraulich 

gemeldet werden – bevor sie zu behördlichen Ermittlungen oder Imageschäden führen. So wird die Chance geschaffen, Probleme intern zu klären und rechtzeitig gegenzusteuern. 

Durch Ihre langjährige Expertise unterstützt PARK Wirtschaftsstrafrecht dabei als sichere funktionierende Ombudsstelle Risiken zu erkennen, Haftung zu vermeiden und die Compliance-Kultur nachhaltig zu stärken. 

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