PARK | WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT. UNSERE KANZLEI.
Bei der Vertretung Ihrer Interessen verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Wir betrachten Ihr Anliegen nicht nur strafrechtlich, sondern erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und pragmatische Lösung. Wichtig ist uns dabei insbesondere Ihre wirtschaftliche und persönliche Situation.
NETZWERK VON SPEZIALISTEN.
Bei Fragestellungen, die über das Strafrecht hinausgehen, gewährleistet unser exzellentes, internationales Netzwerk von Spezialisten aus allen Bereichen der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Ihre optimale Betreuung.
UNSERE ARBEIT. UNSER ANSPRUCH.
An unsere Arbeit stellen wir höchste Ansprüche. Ständige Fortbildung ist für uns ebenso selbstverständlich wie die regelmäßige Teilnahme an der wissenschaftlichen Diskussion durch Fachpublikationen und Vorträge.
Dadurch ist gewährleistet, dass wir Sie "auf der Höhe der Zeit" betreuen.
Unternehmensverteidigung zielt darauf ab, die Folgen eines Ermittlungsverfahrens, das sich gegen Organmitglieder oder sonstige Mitarbeiter oder – als Bußgeldverfahren – gegen das Unternehmen selbst richtet, für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Wichtige Aspekte sind etwa die Vermeidung einer Gewinnabschöpfung und die Koordination der Individualverteidigung, um die Unternehmensinteressen bestmöglich zu wahren.
Individualverteidigung bedeutet für uns die wichtige Aufgabe, uns mit unserer ganzen Kompetenz und Erfahrung schützend vor unsere Mandanten zu stellen, die Beschuldigte in einem Strafverfahren sind. Strafrechtlichen Vorwürfen stellen wir uns engagiert entgegen - im Bedarfsfall in sämtlichen Stadien eines Strafverfahrens. Legen unsere Mandanten Wert auf eine "geräuschlose" Verfahrenserledigung, hat dieses Ziel für uns oberste Priorität.
Krisenintervention wird erforderlich, wenn zur Wahrung der Interessen der Unternehmensführung in einem Ermittlungsverfahren schnell und professionell gehandelt werden muss. Dies gilt etwa für Unternehmensdurchsuchungen, Festnahmen von Mitarbeitern oder zeitkritische Presseberichte. Kurze Reaktionszeiten sind für uns hier ebenso selbstverständlich wie besonnenes Handeln und großes Engagement. Als großer Vorteil erweist es sich hier, dass wir über vielfältige Erfahrung bei der Bewältigung derartiger Krisen verfügen.
Compliance – was soviel bedeutet wie Normbefolgung – ist Bestandteil moderner und verantwortungsbewusster Unternehmensführung. Ein strafrechtliches Compliance-System beinhaltet die Analyse, Bewertung und Minimierung strafrechtlicher Unternehmensrisiken. Bei unserer Compliance-Strukturberatung haben wir im Auge, dass es nicht im Unternehmensinteresse liegt, eine solche Vielzahl von Reglementierungen zu implementieren, dass unternehmerisches Handeln nachhaltig erschwert wird. Uns geht es vielmehr darum, das richtige Verhältnis zwischen rechtlich notwendigen Regelungsstrukturen und unternehmerischer Freiheit zu finden. Aufgrund unserer besonderen Expertise und Erfahrung in diesem Bereich können wir Ihnen speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen anbieten, die pragmatisch und effizient sind.
Interne Erhebungen können für ein Unternehmen ein probates und manchmal auch gebotenes Mittel sein, strafrechtlich relevante Sachverhalte unabhängig von staatlichen Ermittlungen aufzuklären. Soweit dies im Interesse des Unternehmens erforderlich erscheint, beraten wir bei der Durchführung interner Erhebungen, insbesondere bei der Befragung von Mitarbeitern. Wir vertreten in anderen Fällen aber auch Mitarbeiter und Führungskräfte, die von solchen Ermittlungen betroffen sind. Dabei stellen wir sicher, dass deren Rechte gewahrt bleiben - interne Erhebungen sind für uns kein rechtsfreier Raum.
Ombudstätigkeit hat sich als geeignetes System erwiesen, um Verdachtsfälle im Unternehmen aufzudecken. Der Ombudsmann ist ein Vertrauensanwalt, an den sich Ihre Mitarbeiter wenden können, wenn sie den Verdacht haben, dass Straftaten aus dem Unternehmen heraus begangen werden. Bei Unternehmen, für die wir als Ombudsmann tätig sind, nehmen wir diese Verdachtsmeldungen entgegen, prüfen den Sachverhalt und entscheiden in Abstimmung mit der Unternehmensleitung über das weitere Vorgehen - zum Beispiel die Erstattung einer Anzeige. Dem Hinweisgeber wird dabei Anonymität zugesichert.
Rechtsgutachten oder sog. legal opinions sind in vielen Fällen hilfreich, um in Zweifelsfällen Klarheit über die strafrechtliche Relevanz bestimmter Verhaltensweisen zu erlangen. Wir überprüfen in Form von gutachterlichen Stellungnahmen potentiell kritische Sachverhalte und schaffen so ein solides juristisches Fundament für das unternehmerische Handeln. Der hohe wissenschaftliche Anspruch, den wir an unsere Tätigkeit stellen, verbürgt dabei besondere Qualität.
Strafanzeigen können sich als sinnvolles Mittel zur Wahrung von Unternehmensinteressen erweisen, wenn Ihr Unternehmen Opfer einer Straftat geworden ist. Bei einem entsprechenden Verdacht beurteilen wir den Sachverhalt und beraten Sie über die Zweckmäßigkeit einer Strafanzeige. Erweist sich eine solche als sinnvoll, erstatten wir diese und unterstützen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden bei den Ermittlungen. Zudem bietet das Strafverfahrensrecht im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe die Möglichkeit, durch Straftaten entwendete Vermögenswerte zu sichern und Informationen zu erlangen, um dem geschädigten Unternehmen die Rückgewinnung zu erleichtern.
Allgemeines Wirtschaftsstrafrecht
Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen auch klassische Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue. Mit derartigen Vorwürfen sehen sich nicht nur Akteure konfrontiert, die in speziellen Bereichen wie dem Kapitalmarkt agieren – vielmehr ist die Berichterstattung zu Ermittlungsverfahren wegen dieser Delikte mittlerweile fester Bestandteil des Wirtschaftsteils einer seriösen Tageszeitung. Gerade in diesem Bereich haben wir die notwendige Erfahrung und Routine, um eine professionelle und erfolgreiche Verteidigung zu gewährleisten. Bei der Verteidigung gegen Untreuevorwürfe verfügen wir zudem über das notwendige gesellschaftsrechtliche Spezialwissen. In besonders gelagerten Fällen können wir darüber hinaus auf unsere guten Kontakte zu auf diesem Gebiet renommierten Zivilkanzleien zurückgreifen.
Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht ist ein sehr vielfältiges Rechtsgebiet. Es richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber.
Besondere Bedeutung kommt hier dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu. Es existiert eine Vielzahl von einzelnen (Verweisungs-)Tatbeständen, die in der Struktur als Grundtatbestand häufig eine Ordnungswidrigkeit und in der Qualifikation eine Straftat darstellen. Zu beachten sind hier nicht nur straf- und bußgeldrechtliche Folgen an sich, sondern auch damit verbundenen, oft mindestens ebenso gravierenden indirekten Folgen – wie etwa die Gefahr, einen negativen Eintrag in das Gewerbezentralregister zu erhalten und in Folge dessen gar von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden.
All dies muss im Falle von Ermittlungen wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Schwarzarbeit, Beschäftigung illegal in Deutschland lebender Ausländer, Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeitnehmerentsendung berücksichtigt werden – eine Verengung des Blicks nur auf das eigentliche Strafverfahren wird den Interessen des Unternehmens und der Beschuldigten häufig nicht gerecht.
Außenwirtschaftsstrafrecht
Die internationalen, europäischen und nationalen gesetzlichen Regelungen in dem Bereich des Außenwirtschaftsrechts sind hochkomplex und eng miteinander verzahnt. Fehler bei dem Umgang mit diesen gesetzgeberischen Vorgaben können für Unternehmen und Individualpersonen weitreichende straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen haben.
Dabei beginnt unsere Beratung bereits im Vorfeld eines etwaigen Verstoßes, etwa durch die Durchführung von Schulungen oder die Erarbeitung von internen Checklisten und Handlungsanweisungen (Außenwirtschafts-Compliance).
Zudem unterstützen wir Unternehmen bei der Durchführung von internen Erhebungen zur Aufklärung von Verdachtsmomenten (etwa nach einem Hinweis über unsere Park.Hinweisgeberlösung). Denn ein proaktives Herantreten an die Behörden kann im Einzelfall ein sinnvolles Instrument zur Risikominimierung darstellen oder gar zur Straffreiheit führen.
Schließlich verteidigen wir in sämtlichen Verfahrensstadien Unternehmen, Geschäftsführer, Ausfuhrverantwortliche, Exportkontrollbeauftragte und sonstige Leitungspersonen bei Vorwürfen wegen Verstößen gegen das AWG, das KrWaffKontrG und das CWÜAG und arbeiten in diesem Spezialgebiet eng mit Experten aus dem materiellen Außenwirtschaftsrecht zusammen.
Bilanzstrafrecht
Bei der Erfüllung der an ein Unternehmen gerichteten bilanzrechtlichen Anforderungen befindet sich dieses im Spannungsfeld zwischen Informations- und Bilanzierungspflichten, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und den Interessen von Kapitalanlegern. Dementsprechend komplex ist auch die Verteidigung in einem bilanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Unsere Kanzlei verfügt hier über große Erfahrung. Dabei bedienen wir uns im Interesse unserer Mandanten auch des Spezialwissens externer Experten wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern.
Datenschutzstrafrecht
Daten werden häufig als das Gold des digitalen Zeitalters bezeichnet. Doch insbesondere durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) drohen Unternehmen (und auch Privatpersonen) erhebliche Geldbußen bei einem unsachgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten und auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohte Strafvorschriften sowie Bußgeldvorschriften.
Unsere präventive Beratung im Bereich des Datenschutzstrafrechts umfasst die Durchführung von unternehmensinternen Schulungen oder die Erarbeitung von internen Handlungsanweisungen zum Zwecke der Sensibilisierung von Mitarbeitenden (Datenschutz-Compliance). Ferner beraten wir Unternehmen im Zuge von internen Untersuchungen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen (z. B. der Sicherung und Auswertung von E-Mail-Konten) und prüfen, ob ein bestehendes oder geplantes Hinweisgebersystem datenschutzrechtlichen Anforderungen standhält.
Ferner verteidigen wir Unternehmen, Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragte und sonstige Leitungspersonen bei sämtlichen Vorwürfen wegen Verstößen gegen die DSGVO oder das BDSG.
Außerdem führen wir gemeinsam mit Unternehmen die interne Aufarbeitung etwaiger Datenschutzverstöße durch und unterstützen bei der ggfs. erforderlichen Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde bzw. der Benachrichtigung der betroffenen Personen.
Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk aus Kolleginnen und Kollegen aus dem materiellen Datenschutzrecht mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Insolvenzstrafrecht
Jede Insolvenzakte wird der Staatsanwaltschaft übersandt und von dieser geprüft, ob Straftaten vorliegen können. Denn mit dem Mangel an Liquidität geht nicht selten die Unmöglichkeit einher, gesetzliche Pflichten zu erfüllen – wie etwa die Zahlung von Sozialabgaben für Arbeitnehmer. Daneben sind im Insolvenzstrafrecht regelmäßig schwierige materiell-rechtliche Fragen zu klären. Eine angemessene Bearbeitung der Fälle ist daher nur dem Rechtsanwalt möglich, der neben strafrechtlicher und strafverfahrensrechtlicher Expertise auch über ein vertieftes wirtschaftliches Verständnis verfügt. Ist Spezialwissen erforderlich haben wir die Möglichkeit, auf unser exzellentes Expertennetzwerk von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern zurückzugreifen.
Internationales Strafrecht
Auch die Strafverfolgung macht vor nationalen Grenzen nicht Halt. Dies gilt insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht - mit der immer weiter zunehmenden Verflechtung der Volkswirtschaften steigen auch die Risiken für die wirtschaftlich Agierenden, im Ausland einem Strafverfahren ausgesetzt zu ein. Zugleich hat der Gesetzgeber eine Fülle von Instrumenten geschaffen, welche die grenzüberschreitende Strafverfolgung erleichtern - neben der Rechtshilfe sei auf EU-Ebene nur der Europäische Haftbefehl genannt. An die Stelle des herkömmlichen Auslieferungsverfahrens tritt damit ein vereinfachtes Verfahren, welches von der Grundannahme gekennzeichnet ist, dass in dem jeweils anderen EU-Mitgliedsstaat ein ebenso rechtsstaatliches und von politischen Vorgaben unbeeinflusstes Verfahren stattfindet wie in Deutschland. Dementsprechend schwierig ist es für den Strafverteidiger, die Rechte des Verfolgten zu wahren - insbesondere dann, wenn diese Grundannahme eben nicht zutrifft.
Wir sind uns bewusst, dass professionelle Verteidigung im internationalen Bereich nur dann funktionieren kann, wenn die Verteidiger in den unterschiedlicher Staaten genauso eng und reibungslos zusammenarbeiten, wie dies die Ermittlungsbehörden mittlerweile tun. Wir haben Erfahrung in der Führung internationaler Verteidigungsteams verschiedener Jurisdiktionen und Sprachen. Die Berücksichtigung internationaler Auswirkungen auch auf deutsche Mandanten ist mittlerweile zum Standard professioneller Unternehmensstrafverteidigung und der Verteidigung von Individuen bei Verfahren in verschiedenen Ländern geworden.
Kapitalmarktstrafrecht
Auch im Bereich des Kapitalmarktes sind strafrechtliche Regelungen heute nicht mehr wegzudenken. Dies gilt erst recht nach den Erfahrungen der im Jahr 2007 ausgebrochenen Weltfinanzkrise, die schmerzhaft vor Augen geführt hat, welche Auswirkungen das Handeln der auf dem Kapitalmarkt Agierenden auf das gesamte Wirtschaftssystem hat.
Dementsprechend laut ist auch hier der Ruf nach strafrechtlichen Sanktionen geworden, und Verfahren wegen Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz, das Kreditwesengesetz oder wegen des Vorwurfs des Betruges, des Kapitalanlagebetruges oder der Untreue durch Handel mit undurchschaubaren Finanzinstrumenten sind aus dem Alltag des Wirtschaftsstrafrechtlers nicht mehr wegzudenken.
Im Kapitalmarktstrafrecht verfügen wir über ausgewiesene Kompetenz. Rechtsanwalt Prof. Dr. Park ist nicht nur Herausgeber, sondern auch Mitautor des bereits in 5. Auflage erscheinenden Handkommentars "Kapitalmarktstrafrecht" und hat darüber hinaus – ebenso wie Herr Dr. Tobias Eggers – zahlreiche weitere Fachpublikationen in diesem Rechtsgebiet verfasst.
Korruptionsstrafrecht
Seit der Reform der Bestechungsdelikte Ende der 90er Jahre und der Inkriminierung der Bestechung ausländischer Amtsträger haben Korruptionsverfahren Hochkonjunktur. Die Grenzziehung zwischen korruptiven Handlungen und Zuwendungen, die Bestandteil eines respektvollen gesellschaftlichen Miteinanders sind, ist noch immer nicht ganz geklärt – dies liegt auch daran, dass der Gesetzgeber sich hier auf teilweise sehr unscharfe und diffuse Formulierungen zurückgezogen hat. Eine der Hauptaufgaben des im Korruptionsstrafrecht tätigen Rechtsanwalts ist daher die präventive Beratung von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern mit dem Ziel, strafrechtliche Risiken schon im Vorfeld zu minimieren bzw. zu eliminieren. Dabei ist auch ein Verständnis für den Bereich der sog. Public Private Partnerships erforderlich. Hier sind die Voraussetzungen für die mit erheblichen Restriktionen in diesem Bereich verbundene Amtsträgereigenschaft noch immer nicht verbindlich geklärt. Um so mehr kommt es auf den Einzelfall und auf eine individuelle Beratung an.
Bei großen Korruptionsverfahren mit internationalem Bezug ist es von besonderer Wichtigkeit, auch die Interessen des betroffenen Unternehmens zu wahren und ihm die Möglichkeit zu erhalten, weiter geschäftlich tätig zu sein. Ein kooperativer Umgang mit der Staatsanwaltschaft kann dabei erstrebenswert sein – aber nur, soweit die Interessen des Unternehmens dabei nicht geopfert werden. Der unberechtigten Abschöpfung vermeintlicher Gewinne, die durch korruptive Praktiken bedingt sein sollen, ist mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten.
Medizinstrafrecht
Das Medizinstrafecht ist ein vielfältiges und komplexes Rechtsgebiet. Es umfasst sowohl klassische Bereiche wie die strafrechtliche Haftung von Ärzten für sog. Kunstfehler als auch neuere Phänomene wie die zum Teil flächendeckenden Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetruges. Daneben sind die strafrechtlichen Auswirkungen sich ständig ändernder Rechtsgebiete wie etwa des Kassenarztrechts zu beachten. So dürfte nicht jedem Arzt bekannt sein, dass er bei der Behandlung von Kassenpatientin nicht nur dem (körperlichen) Wohl des Patienten, sondern auch dem finanziellen Wohl von dessen gesetzlicher Krankenkasse verpflichtet ist und die Missachtung dieser Pflicht den Vorwurf der Untreue nach sich ziehen kann. Stets sind in derartigen Fällen auch die – mitunter – gravierenden berufsrechtlichen Folgen für Ärzte zu beachten, die bis zum Entzug der Approbation reichen können. Zum Medizinstrafrecht gehört auch die strafrechtliche Produktverantwortung für Arzneimittel und medizinische Geräte.
Produktstrafrecht
Spätestens seit der Erdal-Lederspray-Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfte klar sein, dass mit dem In-Verkehr-Bringen von fehlerhaften Produkten auch erhebliche strafrechtliche Risiken für die Mitarbeiter des Unternehmens und insbesondere für das Top-Management verbunden sind. Auch das Unternehmen als eigene Rechtspersönlichkeit sieht sich diesen Risiken ausgesetzt und muss mit spürbaren finanziellen Sanktionen rechnen, wenn Produkte aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzungen oder einer vermeintlich unzulänglichen Organisation Schaden beim Endverbraucher anrichten. Daneben sind faktische Auswirkungen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens hier von besonderer Bedeutung; eine negative Presseberichterstattung und die kaum vermeidbaren Belastungen des Betriebsklimas können sich durchaus auch auf Unternehmensbilanzen und Börsenkurse auswirken.
All dies muss der im Produktstrafrecht tätige Strafverteidiger im Blick haben – er darf sich bei seiner Arbeit gerade nicht nur auf den Ausgang des Strafverfahrens konzentrieren. Besonders hilfreich ist zudem eine vertiefte Kenntnis der Branche, in der das betroffene Unternehmen tätig ist. Über besondere Kompetenz und Fachkenntnis verfügen wir in den Bereichen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sowie Bauen und Immobilien.
Revisionsrecht
Als letztem und oft auch einzigem Rechtsmittel kommt der Revision in Strafsachen eine herausgehobene Rolle zu. Zwar kann die Revision aufgrund ihres eingeschränkten Prüfungsmaßstabs und ihrer strengen Formalisierung häufig gar nicht die Erwartungen erfüllen, die der Angeklagte mit ihr verbindet. Wenn der Verteidiger jedoch weiß, mit welchen Mitteln er im Revisionsverfahren dennoch Erfolge für seinen Mandanten erzielen kann und die formalen Anforderungen beherrscht, die an die Wirksamkeit einer Revision gestellt werden, dann kann die Revision im Einzelfall ein probates Mittel sein, um ein rechtswidriges erstinstanzliches Urteil doch noch zu korrigieren und zum Vorteil des Mandanten abzuändern.
Wir verfügen über die notwendige Erfahrung wie auch das prozessuale Spezialwissen, das erforderlich ist, um sich bietende Chancen zur Korrektur eines Urteils in zweiter Instanz zu ergreifen.
Sportstrafrecht
Beim Sport geht es längst um mehr als um ein rein sportliches Kräftemessen. Er ist zu einem großen und bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden. Es geht um viel Geld, und die Versuchung ist groß, sich in unlauterer Weise einen Vorteil zu verschaffen. Daneben gibt es Kräfte von außen, die an den hohen Umsätzen in unlauterer Weise partizipieren wollen und sich dabei die Unberechenbarkeit sportlicher Entscheidungen zu nutze machen – man denke nur an die diversen, erst teilweise juristisch aufgearbeiteten "Wettskandale".
Auch das Thema Doping hat eine strafrechtliche Dimension.
Staatsanwaltschaften scheuen heute nicht mehr davor zurück, in der Öffentlichkeit stehende Spieler und Funktionäre wegen eines vermeintlich strafrechtswidrigen Verhaltens in die Öffentlichkeit zu zerren und anzuklagen. Nur Strafverteidiger, die sich der besonderen Situation bewusst sind, in der sich ein mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontierter Sportler befindet, sind in der Lage, eine adäquate Verteidigung zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Berücksichtigung außerstrafrechtlicher Aspekte - Rufschädigungen und Vorverurteilungen durch die Presse ist hier mit besonderer Vehemenz entgegenzutreten, um dem Mandanten – unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens – die Möglichkeit zu erhalten, seinen Beruf auch in Zukunft noch auszuüben.
Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit kann schließlich auch die Führung von Sportvereinen betreffen – etwa im Zusammenhang mit der Erfüllung vermögensrechtlicher oder steuerlicher Pflichten (z. B. bei Spielertransfers).
Steuerstrafrecht
Die Zeiten, in denen die Verkürzung von Steuern noch im weitesten Sinne als Kavaliersdelikt galt, sind lange vorbei. Steuerhinterziehung gilt heute als in hohem Maße sozialschädliches und verwerfliches Verhalten, zu dessen Bekämpfung dem Staat – überspitzt formuliert – mittlerweile auch aus fiskalischen und haushaltspolitischen Überlegungen fast jedes Mittel recht ist.
Für die Strafverteidigung ist es gerade in diesen Zeiten eine besondere Herausforderung, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und den Ermittlungsbehörden gegenüber deutlich zu machen, dass der Zweck eben nicht die Mittel heiligt. Hierzu bedarf es nicht nur besonderer Kenntnis im materiellen Strafrecht und im Strafverfahrensrecht, sondern auch im Steuerrecht. Daher sind eine Vielzahl unserer Kollegen sowohl Fachanwalt für Straf- als auch für Steuerrecht und dozieren im Bereich des Steuerstrafrechts. Somit sind wir in der Lage, den Ermittlern auf Augenhöhe zu begegnen und eine adäquate Verteidigung zu gewährleisten.
Im Steuerstrafrecht werden wir auch präventiv tätig und beraten Sie bei der Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Die Hürden für die angestrebte Strafbefreiung sind von der Rechtsprechung in den letzten Jahren indes immer weiter heraufgesetzt worden. Umso wichtiger ist ein behutsames und fachlich fundiertes Vorgehen.
Schließlich beraten und verteidigen wir auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Zollstrafrecht sowie in Verfahren wegen des Vorwurfs der Nichtabführung von Sozialabgaben.
Umweltstrafrecht
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist mittlerweile als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz aufgenommen worden. Daran kann man erkennen, welchen Stellenwert dieses Rechtsgut genießt. Zum Schutz dieses übergreifenden Rechtsguts sowie zum Schutz einzelner Umweltmedien wie Boden, Luft und Wasser wird es politisch schon lange nicht mehr als ausreichend angesehen, verwaltungsrechtliche Vorschriften zu erlassen und deren Beachtung zu kontrollieren. Vielmehr sind zahlreiche Verstöße gegen entsprechende Erlasse und Auflagen heute bußgeld- oder gar strafbewehrt.
Umweltstrafverfahren erfordern regelmäßig sowohl einen oder mehrere Individualverteidiger als auch einen Unternehmensanwalt, der die Verteidigung koordiniert und die Firmeninteressen vertritt. Eine besonders große Bedeutung kommt zudem der präventiven Beratung (Compliance) von Unternehmen zu, mit dem Ziel, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu eliminieren. Unter Umständen beinhaltet eine adäquate umweltstrafrechtliche Beratung auch Schulungen zum richtigen Umgang mit Ermittlungsbeamten im Falle einer Unternehmensdurchsuchung.
Wettbewerbsstrafrecht
In Wettbewerbsstrafsachen werden wir auf beiden Seiten tätig - sowohl auf Seiten desjenigen, dem wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird als auch auf Seiten des Opfers derartiger Verhaltensweisen. Inhaltlich ist das Gebiet breit gefächert - es reicht von Fällen der Industriespionage, der illegalen Abwerbung von Mitarbeitern und der Nutzung fremder gewerblicher Schutzrechte bis hin zu Fällen massenhafter illegaler Downloads urheberrechtlich geschützter Werke und der strafbaren Werbung. Das Korruptionsstrafrecht bildet ebenso einen Teil des Wettbewerbsstrafrechts wie die Verfolgung wettbewerbsbeschränkender Absprachen.
Dr. Tobias Eggers ist Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück im Masterstudiengang Wirtschaftsstrafrecht und unterrichtet unterrichtet dort das "Wettbewerbsstrafrecht".
Zollstrafrecht
Das Zollstrafrecht stellt einen Teilbereich des Steuerstrafrechts dar und ist zugleich das Gegenstück zu dem Bereich des Außenwirtschaftsstrafrechts.
Neben Zollstraftaten (z. B. Zollhinterziehung, Schmuggel und Steuerhehlerei) verfolgen die Ermittlungsbehörden) auch Zollordnungswidrigkeiten (z. B. die Verbrauchssteuergefährdung und die Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben). Während bei Zollstraftaten empfindliche Geld- oder gar mehrjährige Freiheitsstrafen im Raum stehen, können Zollordnungswidrigkeiten mit Geldbußen belegt werden.
Wir verteidigen sowohl Unternehmen und deren Leitungspersonen als auch Privatpersonen bei sämtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen zollrechtliche Pflichten.
Ferner beraten wir Unternehmen bei der Durchführung von internen Erhebungen zur Aufklärung von Verdachtsmomenten (etwa nach einem Hinweis über unsere Park.Hinweisgeberlösung). Denn bei dem Verdacht der Zollhinterziehung ist unter gewissen Voraussetzungen sogar die Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige möglich. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen. Nicht nur in diesem Zusammenhang kooperieren wir mit Kolleginnen und Kollegen aus dem materiellen Steuer- und Zollrecht.
Referenzen
News
Für Hinweisgeber
Wir betreiben zahlreiche Anlaufstellen für Hinweisgeber nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Nicht alle werden von den Unternehmen nach außen veröffentlicht. Die Organisationen, die dies tun, finden Sie in der folgenden Liste.
Über die Links gelangen Sie zum Hinweisgebersystem der jeweiligen Organisation.